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Die Gemeinde informiert

Neuregelungen ab Juli rund um Corona

[Online seit 30.06.2020]

Neuregelungen ab Juli rund um Corona
 
Die Landesregierung hat die CoronaVO überarbeitet, die Änderungen treten ab 1. Juli 2020 in Kraft.
 
Bald dürfen sich mehr Leute treffen
 
Baden-Württemberg hat weitere Lockerungen von Corona-Maßnahmen beschlossen. Ab 01. Juli 2020 dürfen sich 20 statt bislang 10 Personen öffentlich treffen. Großveranstaltungen wie Volksfeste, auf denen kaum Hygienemaßnahmen durchsetzbar sind, bleiben aber bis Ende Oktober verboten.
 
Ab dem 1. Juli ist bei privaten Veranstaltungen mit nicht mehr als 100 Teilnehmenden kein Hygienekonzept mehr nötig. Dies gilt etwa für Hochzeitsfeiern, Taufen und Familienfeiern. Ebenso sind Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen möglich, wenn den Teilnehmenden für die gesamte Dauer der Veranstaltung feste Sitzplätze zugewiesen werden und die Veranstaltung einem im Vorhinein festgelegten Programm folgt. Also etwa Kulturveranstaltungen, Vereinstreffen oder Mitarbeiterversammlungen.
 
Auch öffentliche Veranstaltungen wie Tagungen, kleinere Messen, Flohmärkte oder kleinere Sportevents mit bis zu 100 Menschen sind ab 1. Juli wieder erlaubt. Vom 1. August an darf die Teilnehmerzahl auf maximal 500 ausgedehnt werden. Größere Messen sollen ab 1. September mit entsprechendem Hygienekonzept wieder möglich sein.
 
Untersagt sind weiterhin Tanzveranstaltungen mit Ausnahme von Tanzaufführungen sowie Tanzunterricht und -proben. Abstandsregelungen und Maskenpflicht bleiben bestehen.
 
Folgende Verordnungen sollen ab dem 1. Juli entfallen. Hier gelten dann die in der neuen Corona-Verordnung festgelegten Regelungen.

  • Vergnügungsstätten
  • Kosmetik und medizinische Fußpflege
  • Beherbergungsbetriebe
  • Freizeitparks
  • Gaststätten
  • Bordgastronomie
  • Veranstaltungen
  • Private Veranstaltungen
  • Indoor-Freizeitaktivitäten
  • Maskenpflicht in Praxen

 
Schulregelbetrieb unter Pandemiebedingungen nach den Sommerferien
 
Außerdem hat sich die Landesregierung auf eine gemeinsame Linie zur Wiederaufnahme des Regelbetriebs an den Schulen verständigt. Das Ziel ist es, dass alle Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg nach den Sommerferien wieder unterrichtet werden und dabei so nah wie möglich an den Schulalltag in Vor-Corona-Zeiten anschließen. Es müsse aber klar sein, dass der Schulalltag nur unter Pandemiebedingungen stattfinden könne.
 
Nachhilfeprogramm in den Sommerferien kommt
 
In den Sommerferien sollen sogenannte "Lernbrücken" als Nachhilfeprogramm für interessierte Schüler stattfinden. Schüler sollen so auf einen "gemeinsamen Lernstand" gebracht werden. Lücken, die während des Corona-bedingten Schulausfalls beziehungsweise während des Online-Unterrichts entstanden sein könnten, sollen geschlossen werden. Die Teilnahme an dem Programm ist freiwillig sowie kostenlos und soll über einen Zeitraum von zwei Wochen gehen. Konkrete Pläne will das Kultusministerium in absehbarer Zeit vorstellen.
 
Sport
 
Mannschaftssportarten wie Handball, Fußball, Volleyball und Basketball können ohne Abstandsregeln gespielt werden. Allerdings dürfen nicht mehr als 20 Personen gleichzeitig trainieren. Auch Sportarten mit Körperkontakt wie Ringen oder Judo sind wieder erlaubt. Wettkämpfe können ebenso wieder stattfinden. Aber maximal mit 100 Teilnehmern und 100 Personen als Publikum. Wenn es eine feste Sitzordnung gibt, dürfen sogar 250 Menschen zuschauen.
 
Pflegeeinrichtungen
 
In Pflegeeinrichtungen werden die Besuchszeiten nicht mehr begrenzt, die Zahl der Besucher allerdings schon. Maximal zwei Besuche pro Tag sind erlaubt - mit Maskenpflicht und Mindestabstand.
 
Musikschulen und -proben
 
In Musikschulen und für Musikproben wird die Gruppengröße auf 20 Personen begrenzt. Die Abstandsregeln entfallen, außer beim Gesangsunterricht und an Blasinstrumenten - hier muss man zwei Meter Abstand halten.
 
Gottesdienste sowie Bestattungen
 
Zum 1. Juli 2020 verliert die bisherige Verordnung im Bereich von Gottesdiensten sowie Bestattungen die Gültigkeit. Religiöse Veranstaltungen sowie Bestattungen sind jetzt nach der allgemeinen CoronaVO zu beurteilen. Grundsätzlich ist weiterhin der Mindestabstand von 1,5 Metern von Person zu Personen einzuhalten. Außerdem müssen die Kirchen Hygienekonzepte erstellen. Hygieneanforderungen sind unter anderem,

  • dass die Zahl von an religiösen Veranstaltungen teilnehmenden Personen durch die Abstandsregel begrenzt ist,
  • dass Oberflächen und Gegenstände, die häufig von Personen berührt werden, regelmäßig gereinigt werden,
  • dass Gegenstände, die in den Mund genommen werden, desinfiziert und gereinigt werden.

 
Weitere Infos unter
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/corona-verordnung-ab-1-juli-2020/
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/viele-beschraenkungen-entfallen-viele-einzelverordnungen-auch/
https://km-bw.de/CoronaVO+Musikschulen+ab+1_+Juli
https://km-bw.de/CoronaVO+Sport+ab+1_+Juli
 
Weitere Hilfen für Gastronomie
 
Die baden-württembergische Landesregierung hat weitere Hilfen für Hotels und Gaststätten beschlossen, die sog. Stabilisierungshilfen. Bis zu 330 Millionen Euro sollen in den nächsten Monaten als Soforthilfe in die Branche fließen. Restaurants und Hotels, die besonders von den Schließungen während der Corona-Pandemie betroffen sind, sollen das Geld beantragen können. Berechtigt sind nur Betriebe, die mehr als 80 Prozent Ausfälle haben. Betriebe können demnach bis zu 3.000 Euro vom Land bekommen sowie nochmals 2.000 Euro für jeden Mitarbeiter, den sie beschäftigen. Angelegt ist das Programm für einen Zeitraum von höchstens drei Monaten.
 
Die Industrie- und Handelskammer ist dann für die Vorprüfung der Anträge zuständig, die L-Bank für die weitere Bearbeitung und Auszahlung.
 
Weitere Infos unter https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/stabilisierungshilfe-corona-fuer-das-hotel-und-gaststaettengewerbe/

Bund plant Schutzschirm für Lehrstellen
 
Kleine und mittlere Betriebe, die trotz Krise Lehrstellen erhalten oder sogar ausbauen, sollen eine Prämie erhalten. Damit will die Regierung einen Einbruch bei der betrieblichen Ausbildung verhindern.
 
Mit bis zu 500 Millionen Euro will die Bundesregierung Betrieben unter die Arme greifen, die besonders schwer von der Corona-Pandemie getroffen sind, aber dennoch keine Lehrstellen abbauen. Sie sollen 2.000 Euro pro Lehrstelle erhalten. Für jede zusätzliche geschaffene Lehrstelle gibt es sogar 3.000 Euro. Das sieht das von der Regierung erarbeitete Eckpunkte-Programm "Ausbildungsplätze sichern" vor, das der Nachrichtenagentur Reuters vorliegt. Für diese Maßnahme veranschlagt das Programm um die 280 Millionen Euro.
 
Weitere Hilfen sind vorgesehen, wenn Kurzarbeit für Lehrlinge verhindert wird oder Auszubildende aus insolventen Betrieben übernommen werden.
 
Die Förderrichtlinien sollen bis August 2020 festliegen.
 
Weitere Infos unter https://www.bmbf.de/de/das-sollten-kmu-jetzt-wissen-11839.html
 

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008