Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Frischwasserbezug für 2020 mit fünf Prozent besteuert

[Online seit 30.06.2020]


Senkung der Mehrwertsteuer auch für die Produkte der Gemeindeverwaltung
 
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise vorgelegt. Dieser sieht unter anderem vor, vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowohl den regulären Umsatzsteuersatz von 19 auf 16 Prozent als auch den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 auf 5 Prozent zu senken.
 
Kämmerer Christian Bickle hat die wichtigsten Fragen rund um die Senkung für die Gemeindeverwaltung zusammengestellt. Das Team des Rechnungsamts hat im SAP-System bereits die wichtigsten Einstellungen hinterlegt, so dass einer korrekten Berechnung der Leistungen der Gemeinde Reilingen nichts mehr im Wege steht.
 
 
Werden mit der Senkung automatisch auch die Dienstleistungen des Rathauses billiger?
 
Bei der Gemeindeverwaltung sind nur wenige Leistungen mehrwertsteuerpflichtig. Auf die Gebühren der Rathausdienstleistungen hat die Neuregelungen ebenso wenig Auswirkung wie auf die Gebühren der Kindertagesstätten oder der kommunalen Schulbetreuung. Auf diese öffentlich-rechtlichen Abgaben wird keine Mehrwertsteuer erhoben. Im Übrigen ist auch das Abwasser von der Mehrwertsteuer befreit.
 
Welche Auswirkungen ergeben sich für die Wasserversorgung?
 
Das Frischwasser wurde bisher ermäßigt mit 7 Prozent besteuert, weil die Versorgung eine Aufgabe der öffentlichen Hand ist.
Bei der Wasserlieferung ist in der Regel entscheidend, wann die Ablesung erfolgt. Der dann geltende Umsatzsteuersatz ist für den gesamten Abrechnungszeitraum – in Reilingen das jeweilige Kalenderjahr - anzuwenden. Damit ist der am 31. Dezember 2020 gültige Steuersatz für das gesamte Verbrauchsjahr zu verwenden, für die Wasserlieferung sind das 5 Prozent anstatt 7 Prozent. Eine Zwischenablesung zum 30. Juni 2020 ist damit nicht notwendig.
 
Ein weiteres steuerpflichtiges Produkt des Rathauses ist beispielsweise die Vermietung der Bürgerbegegnungs- und Veranstaltungsstätte. Welcher Stichtag gilt für die Berechnung der Umsatzsteuer?
 
Entscheidend ist in der Regel, wann eine Ware geliefert oder eine Dienstleistung vollständig erbracht ist. Der Umsatzsteuersatz, der zu diesem Zeitpunkt gilt, ist anzuwenden.
 

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008