Die Gemeinde informiert
Reilinger Straßenfest 2020 - Ein Fest in anderem Format
[Online seit 19.05.2020]
„Vieles ist im Ungewissen, aber wir sagen das Straßenfest nicht ab“, sagt die Vorsitzende der Kultur- und Sportgemeinschaft e.V. Sabine Petzold sehr optimistisch. „Wir arbeiten mit Nachdruck an einem Veranstaltungsformat, das in die Zeit nach dem 31. August hineinpasst“, so die Sprecherin der Vereine. Bekanntlich sind alle Großveranstaltungen bis zum 31. August abgesagt, weil sie wegen den geltenden Corona-Bestimmungen nicht zulässig sind. Das Reilinger Straßenfest steht traditionsgemäß am zweiten Samstag im September fest im Veranstaltungskalender der Gemeinde. Dies ist dieses Jahr der Samstag, 12. September 2020. „Es zeigt sich zwar Licht am Ende Tunnels, dennoch werden die Veranstaltungen ab September - wenn überhaupt - noch mit vielen Auflagen zurechtkommen müssen“, so Bürgermeister Stefan Weisbrod. „Und wir können und wollen auch die Vereine nicht überfordern, da viele helfende Mitglieder zu den sogen. „Risikogruppen“ gehören“. Es wird dieses Jahr voraussichtlich nur eine kleinere Veranstaltung als gewöhnlich zulässig sein, bei der sich auch die Vereine mit ihren Angeboten zusammenschließen können. „Die Abstands- und Hygieneregeln werden uns auch im September noch fest im Griff haben“, so der Rathauschef als zweiter Vorsitzender der KuSG.
Vereine sind zur Ideensammlung aufgerufen
„Wir möchten jedoch nicht im stillen Kämmerlein planen, sondern die Vereine zum Mitdenken aktiv auffordern“, so Hauptamtsleiter Wolfgang Müller. An der Ideensammlung kann sich jeder Verein beteiligen. Die Vereine werden in den nächsten Tagen dazu auch noch angeschrieben, sodass ein gemeinsames Veranstaltungskonzept erarbeitet werden kann. Veranstaltungsmanager Uwe Schuppel (Tel.: 06205/952-113, @: uwe.schuppel@reilingen.de) und Sandra Schmidt (Tel.: 06205/952-132 @: sandra.schmidt@reilingen.de) im Rathaus sind gerne bereit, die Ideen und Anregungen entgegenzunehmen.
Foto: Gemeindearchiv K.D.
Informationen zur Grundsteuerreform
Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.
Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.
Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter
Reilinger Flüchtlingshilfe
Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.
Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.
Bitte helfen Sie mit !
Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/