Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Neuregelungen der CoronaVO zum 18.05.2020

[Online seit 19.05.2020]

Am vergangenen Wochenende hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten seit 18. Mai 2020.

Kitas und Kindertagespflege
Der Übergang von der erweiterten Notbetreuung in einen eingeschränkten Regelbetrieb für Kindertagesstätten mit maximal 50 Prozent der Kinder wurde eingeleitet. Die Ausgestaltung erfolgt durch die Träger vor Ort.

Speisegaststätten, Freizeiteinrichtungen und Dauercamper
Seit dem 18. Mai dürfen Speisewirtschaften wieder unter Auflagen öffnen. Der Besuch einer Speisewirtschaft ist nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und den Angehörigen eines weiteren Haushalts möglich.
Freizeiteinrichtungen im Freiluftbereich mit Ausnahme von Freizeitparks dürfen unter Auflagen öffnen. Gleiches gilt für Campingplätze mit Übernachtungen in Wohnwagen, Wohnmobilen oder festen Mietunterkünften. Auch die Beherbergung in Ferienwohnungen und vergleichbaren Wohnungen wird wieder zugelassen. Das gilt jeweils nur, soweit eine Selbstversorgung möglich ist. Die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen ist untersagt.

Lockerungen beim Besuch in Heimen
Stationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen, Einrichtungen der Kurzzeitpflege, sowie von einem Anbieter verantwortete ambulant betreute Wohngemeinschaften dürfen wieder zu Besuchszwecken betreten werden. Dabei gelten zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner folgende Schutzmaßnahmen:

  • Pro Bewohnerin und Bewohner ist pro Tag grundsätzlich ein Besuch erlaubt. Der Besuch wird dabei auf zwei Personen beschränkt.
  • Besuche sind nur im Bewohnerzimmer, Besucherzimmern oder anderen geeigneten Besucherbereichen zulässig.
  • Die Besucher müssen von der Einrichtung registriert werden. Das ist notwendig, um nötigenfalls eine Kontaktnachverfolgung durchführen zu können.
  • Einrichtungen können aus Gründen des Infektionsschutzes nur nach vorheriger Händedesinfektion betreten werden.
  • Besucherinnen und Besucher haben zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • Besucherinnen und Besucher müssen einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen in der Einrichtung einhalten.
  • Ab dem 18. Mai werden auch wieder Besuche der Einrichtungen aus beruflichen Gründen wie zum Beispiel durch Friseure, Physiotherapeuten, Logopäden, Seelsorger unter anderem regelhaft erfolgen können, sofern geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden und die Einrichtungsleitung zustimmt.

Lockerungen beim Besuch in Krankenhäusern
Für Krankenhäuser sind die folgenden Regelungen geplant:

  • Die Zahl der Besucher in Krankenhäusern soll in der Regel auf einen Besucher pro Tag und Patient beschränkt sein.
  • Besucher, bei denen eine aktive Covid-19-Erkrankung nicht sicher ausgeschlossen ist oder die innerhalb der Inkubationszeit Kontakt zu einem an Covid-19-Erkrankten hatten, dürfen die Einrichtung nicht betreten, um eine Ansteckung weiterer Personen zu vermeiden.
  • Die in vielen Bereichen der Öffentlichkeit üblichen Schutzmaßnahmen wie Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, das Einhalten des Mindestabstands sowie die hygienische Händedesinfektion sind auch im Krankenhaus einzuhalten.

Ab dem 29. Mai …
… ist die Öffnung von Beherbergungsbetrieben, Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen unter Auflagen geplant. Außerdem können Freizeitparks öffnen und Freizeitaktivitäten sind auch innerhalb geschlossener Räume wieder unter Auflagen möglich.


Ab dem 2. Juni …
... sollen Sportanlagen und Sportstätten auch innerhalb geschlossener Räume wieder geöffnet werden können (wie etwa Fitnessstudios). Es gelten auch hier besondere Auflagen. Schwimm- und Hallenbädern werden für Schwimmkurse geöffnet, ein Freizeit-Breitensport-Badebetrieb ist zunächst weiter nicht möglich.


Weiter bestehende Regelungen
Die bestehenden Schließungen von Theatern, Kneipen, Bars, Diskotheken, Jugendhäusern, Bolzplätzen, Messen und Omnibusreisen zu touristischen Zwecken bleibe bestehen. Außerdem werden die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und nicht öffentlichen Raum bis 5. Juni verlängert.

BW-Einreisende: Teils keine Quarantänepflicht mehr
Wer aus einem EU-Land nach Baden-Württemberg einreist, muss ab sofort nicht mehr zwei Wochen in Corona-Quarantäne. Die baden-württembergische Landesregierung hat die entsprechende Verordnung gelockert. Einreisen aus Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und Großbritannien sind nun ohne häusliche Quarantäne möglich. Wenn im Herkunftsland die Zahl der Neuinfizierten allerdings bei mehr als 50 pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen liegt, ist eine Quarantäne weiterhin erforderlich.
Die seit 18. Mai 2020 geltenden Regelungen finden Sie unter
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/200516_CoronaVO_Konsolidierte_Fassung_ab_200518_deutsch.pdf

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008