Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners auch dieses Jahr unerlässlich

[Online seit 18.05.2020]

Die Gemeindeverwaltung hat auch dieses Jahr wieder den Eichenprozessionsspinner bekämpfen lassen. Gerade auf Grund der dynamischen Entwicklung der Corona-Lage und den fortschreitenden Lockerungsmaßnahmen war die Bekämpfung unerlässlich. Zu diesem Zweck hat die Schädlingsbekämpfungsfirma Zuber am 04. und 06. Mai 2020 Eichen im Gemeindegebiet mit dem Häutungshemmer Margosa Extrakt (auf biologischer Basis) besprüht.
Die Raupen des Eichenprozessionsspinners schlüpfen zwischen Ende April und Anfang Mai. Sie sind zunächst gelblich-braun, später bläulich-schwarz und maximal fünf Zentimeter lang. Anfänglich sind die Tierchen harmlos. Doch Vorsicht: Schon bald wachsen ihnen giftige Härchen, die leicht abbrechen und durch die Luft über 100 Meter weit getragen werden können. Diese können allergische Reaktionen und weitere Symptome auslösen.
Die Tiere und deren Härchen reichern sich auch im Unterholz und im Bodenbewuchs von befallenen Eichen an. Die Gemeindeverwaltung warnt davor, Raupen und Raupennester anzufassen.
Direkter Hautkontakt führt fast immer zu heftigen allergischen Reaktionen, die auch schwere Gesundheitsschäden zur Folge haben können.

Die Raupen zerstören nicht nur die Blätter von Eichenbäumen, sie legen auch ein giftiges Netz um Stämme und Blätter. Einzelne betroffene Eichen können ebenso unter Kahlfraß leiden.
Gespritzt wurde auf Plätzen, an denen sich für gewöhnlich des Öfteren viele Menschen aufhalten, wie zum Beispiel an der Schule oder in der Nähe der Kindergärten.
Da der Eichenprozessionsspinner in Reilingen bereits in den vergangenen Jahren kontinuierlich bekämpft wurde, sind die Populationen reduziert und das Risiko eines Kontaktes ist vergleichsweise gering.
Sollten Sie in Ihrem eigenen Garten vom Eichenprozessionsspinner befallen sein, zögern Sie nicht einen Experten zu beauftragen, dass dieser die Raupen entfernt. Zur Selbsthilfe greifen wäre in diesem Falle keine gute Option.

Foto: Zuber

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

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Jahr 2008