Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Neue Kurzarbeit-App der Bundesagentur für Arbeit

[Online seit 12.05.2020]

Ab sofort steht den Unternehmen die neue App der Bundesagentur für Arbeit in den App-Stores von Apple und Google zur Verfügung. Mit der App wird die Anzeige von Kurzarbeit sowie der Antrag auf Kurzarbeitergeld noch einfacher.
Nicht nur in der Krise hat die Erreichbarkeit für Privatpersonen sowie Unternehmen für die Bundesagentur für Arbeit oberste Priorität. Doch erst recht jetzt in der Krise möchte sie mögliche Innovationen noch schneller vorantreiben und umsetzen. „Unsere App erleichtert die Versendung von Unterlagen zu Kurzarbeitergeld Anzeigen und Anträgen an die BA. Je schneller die einzureichenden Unterlagen uns vollständig erreichen, umso früher können wir beantragte Leistungen an die Betriebe auszahlen“, sagt Klaus Pawlowski, Chef der Heidelberger Agentur für Arbeit anlässlich der Einführung der App.
Sobald der Nutzer die Kurzarbeitergeld App aus dem App-Store heruntergeladen hat, kann er ohne vorherige Anmeldung die Unterlagen per Smartphone Kamera einscannen und per E-Mail direkt an die bearbeitende Einheit in der für ihn zuständigen Agentur versenden. Über die Postleitzahl wird der Betriebssitz ermittelt und die Dokumente automatisch an die richtige Stelle gesendet.
Zu finden ist die kostenlose App unter dem Namen Kurzarbeit-App in den App-Stores von Apple und Google.

Telefon: 06221 524-720 www.arbeitsagentur.de Agentur für Arbeit Heidelberg – Pressestelle Kaiserstr. 69-71 69115 Heidelberg

Sollten Arbeitgeber dennoch Fragen haben zum Thema Kurzarbeit oder auch anderen Themen, können diese sich montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr an die Arbeitgeber-Hotline 0800 4 5555 20 wenden.

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008