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Die Gemeinde informiert

Corona-Lockerungen: So geht es im Mai und Juni in Baden-Württemberg weiter

[Online seit 11.05.2020]

Viertklässler starten nächsten Montag / Gaststätten öffnen ab 18. Mai


Gastronomie, Fitnessstudios, Fahrschulen – nach dem Corona-Lockdown fährt Baden-Württemberg Schritt für Schritt den Alltag wieder hoch. Wie die Landesregierung in den nächsten Wochen vorgehen will, steht in einem Stufenplan.
Nach Gottesdiensten, Zoos und Friseuren sollen in den kommenden Wochen viele weitere Bereiche des Alltags in Baden-Württemberg gelockert werden.
Hier der Fahrplan der Landesregierung im Detail:

Ab dem 11. Mai
Die Kontaktbeschränkungen werden in abgeschwächter Form bis zum 5. Juni verlängert. Der Mindestabstand von anderthalb Metern und die Maskenpflicht im öffentlichen Raum bleiben bestehen – jetzt dürfen sich wieder Menschen aus zwei verschiedenen Haushalten in der Öffentlichkeit treffen.
Sport unter freiem Himmel und ohne Körperkontakt soll ab Montag wieder erlaubt sein. Freiluft-Sportanlagen wie Tennisplätze, aber auch Reitanlagen und Hundeschulen dürfen dann wieder öffnen. Gleiches gilt für Fahrschulen. Auch Sonnenstudios, Massage-, Kosmetik- und Nagelstudios sollen dann wieder öffnen dürfen. Musikschulen dürfen mit Einschränkungen wieder loslegen. Das Besuchsverbot in Krankenhäusern wird gelockert.

Kindertagesstätten und Schule
In den Kindertagesstätten soll ab dem 18. Mai die Betreuung in Richtung eines reduzierten Regelbetriebs gehen, wo schrittweise bis zu 50 Prozent der Kinder betreut werden.
Für die Viertklässler der Friedrich-von-Schiller-Schule beginnt der Präsenzunterricht am 18. Mai 2020, um sie auf den Übergang in die weiterführende Schule vorzubereiten. Der Unterricht soll sich dabei auf die Kernfächer konzentrieren. Außerdem wird die Klassengröße halbiert, um dem Abstandsgebot Rechnung tragen zu können.
Nach den Pfingstferien (ab dem 15. Juni 2020) findet bis zum Ende des Schuljahres in allen Klassenstufen wieder Unterricht statt.
Das rollierende System für die Grundschule sieht so aus, dass die Kinder im wöchentlichen Wechsel an die Schule kommen – eine Woche die Erst- und Drittklässler, eine Woche die Zweit- und Viertklässler. Der Turnus ist: immer eine Woche Unterricht an der Schule und dann wieder eine Woche Fernlernen von zuhause aus. Damit ist nach den Pfingstferien immer die Hälfte der Grundschüler an der Schule. Hinzu kommen die Kinder der Notbetreuung, soweit sie nicht zu den Klassenstufen zählen, die Präsenzunterricht haben.
In der Gemeinschaftsschule sollen in den sechs Schulwochen, die noch anstehen, im wöchentlichen Wechsel die Klassen 5/6 und 7/8 aller Schularten in Präsenzphasen einbezogen werden. So haben alle Schülerinnen und Schüler bis Schuljahresende noch mindestens zwei Schulwochen Präsenzunterricht an der Schule.
Zusätzlich richtet die Friedrich-von-Schiller-Schule gezielte Lerngruppen vor Ort für Schülerinnen und Schüler ein, die mit den Fernlernangeboten gar nicht oder nicht gut erreicht werden konnten.


Gaststätten dürfen öffnen
Am 18. Mai dürfen Gaststätten mit Außengastronomie und Innenbereichen wieder öffnen, Hotels dann am 30. Mai – alles natürlich unter der Voraussetzung der geltenden Hygieneregelungen.
Beschäftigte haben in allen Räumen der Gaststätte mit Gästekontakt eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Tische sind im Abstand von mindestens 1,5 Metern zueinander anzuordnen und ausreichende Schutzabstände bei der Nutzung von Verkehrswegen sicherzustellen. Die Gaststättenbetreiber müssen vier Wochen lang die Kontaktdaten der Gäste aufbewahren. Die Bezahlung soll nach Möglichkeit ohne Bargeld erfolgen.


Vor Pfingsten
Auch Freiluft-Ausflugsziele mit Einlasskontrolle sowie kontaktarme Freizeitangebote wie Minigolf oder Bootverleihe sollen vor Pfingsten in Baden-Württemberg wieder erlaubt sein, genauso wie der Fahrradverleih zu touristischen Zwecken. Für Dauercamper werden Campingplätze und Wohnmobilstellplätze wieder geöffnet.


Ab Pfingsten
Beherbergungsbetriebe, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze dürfen zu touristischen Zwecken wieder öffnen. Dasselbe gilt für Besucherzentren, Freizeitparks, Fitnessstudios, Tanzschulen, Kletterhallen, Indoorsporthallen, Indoorspielplätze. Spaß- und Freizeitbäder sollen nur für Schwimmkurse und -unterricht wieder öffnen dürfen.


Derzeit nicht abschätzbar
In diese Stufe fallen die Bereiche des Alltags mit der größten Infektionsgefahr. Hygienekonzepte würden in diesen Bereichen derzeit erarbeitet beziehungsweise geprüft, heißt es im Stufenplan. Die Stufe 5 umfasst Großveranstaltungen wie Fachmessen, Publikumsmessen, Volksfeste, Vereinsfeste und Kongresse. Auch für den Innenbereich von Kneipen und Bars gibt es noch keine Lockerungspläne. Gleiches gilt für Saunen und Wellnessbereiche und die Kultur: Theater, Schauspiel, Ballett, Konzerte, Oper, Kino, Diskotheken müssen noch warten. Auch für Zuschauerbesuche von Sportveranstaltungen, für Freibäder, Badeseen, Bolzplätze und Mannschaftssport braucht es noch Konzepte.

 

Die seit 09. Mai geltende CoronaVO finden Sie hier.

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
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