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Die Gemeinde informiert

Gesundheitsamt testet in regelmäßigen Abständen bestimmte Fokusgruppen

[Online seit 30.04.2020]

Das Gesundheitsamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis begrüßt die am Sonntag, 26. April, von der Landesregierung verkündete Entscheidung, die Kapazitäten für Corona-Tests deutlich auszuweiten. In enger Abstimmung mit dem Universitätsklinikum Heidelberg werden nun in regelmäßigen Abständen sogenannte Fokusgruppen getestet. Ziel ist es, ein vertieftes epidemiologisches Verständnis der Ansteckungszahlen bestimmter Personen- und Berufsgruppen zu erlangen. Diese Erkenntnisse fließen nicht nur in die Forschung ein, sondern dienen auch als Grundlage für Entscheidungen politischer Handlungsträger.



„Um einen erneuten schnellen Anstieg der Covid-19-Fallzahlen in unserem Zuständigkeitsbereich frühzeitig zu erkennen und schnellstmöglich eindämmen zu können, sind breit gefächerte Tests notwendig“, sagt Dr. Rainer Schwertz, Leiter des Gesundheitsamtes. Entsprechend der jeweiligen Situation und einer Risikoabschätzung werde man schnell reagieren und legt in enger Absprache mit dem Universitätsklinikum – wo ein Großteil der vom Gesundheitsamt angewiesenen Tests analysiert wird – den Fokus auf spezielle Personen- bzw. Berufsgruppen. Wer dieser zuzuordnen ist, kann sich nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt testen lassen, auch wenn er oder sie keine akuten Krankheitssymptome aufweist. „Wir wollen möglichst frühzeitig bemerken, wenn sich der Erreger wieder stärker ausbreitet“, erklärt Prof. Dr. med. Hans Georg Kräusslich, Virologe und Sprecher des Zentrums für Infektiologie des Universitätsklinikums Heidelberg.


Niedergelassene medizinische Berufe und Betreuungskräfte im Fokus
Wie bereits angekündigt, liegt momentan der Schwerpunkt der Tests bei Personen, die im Gesundheitsbereich arbeiten. Neben Mitarbeitenden hiesiger Kliniken und Krankenhäuser, wo bereits Protokolle zur Testung erstellt wurden, betrifft dies auch das Personal aus niedergelassenen medizinischen Berufen sowie Personen, die im Alten- und Pflegebereich arbeiten. Auf Grund der seit einigen Tagen ausgeweiteten Notbetreuung können sich derzeit auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Kindertagesstätte, eines Kindergartens oder einer Grundschule, die in ihrer Einrichtung aktiv in der Notbetreuung eingesetzt sind, testen lassen.
Für die Testungen dieser und anderer bestimmter Fokusgruppen wird ein Kontingent vorgehalten, das sich an der dynamischen Entwicklung der Gesamtlage orientiert.


Alle Menschen, die getestet werden wollen, müssen auf jeden Fall vorher die Telefonhotline des Gesundheitsamtes unter der Nummer 06221/522-1881 (täglich von 7.30 Uhr bis 19 Uhr erreichbar) anrufen. Im Rahmen eines Gesprächs und einer Vorprüfung wird abgeklärt, ob die erforderlichen Bedingungen für eine Testung grundsätzlich erfüllt sind. „Anschließend erhält die Person einen Code und einen Termin bei einem Testzentrum in räumlicher Näher ihres Wohnortes“, erläutert Dr. Schwertz das Prozedere. Wichtig ist dem Leiter des Gesundheitsamtes noch folgender Hinweis: „Wenn man Symptome wie Husten, Halsweh und Fieber bei sich erkennt, sollte man sich immer schnellstmöglich melden – vor allem, wenn man Kontakt zu Corona-Kranken hatte oder lebensälter ist bzw. entsprechende Vorerkrankungen hat.“


Mit den Testungen verfolgt das Gesundheitsamt das Ziel, neuinfizierte Personen möglichst früh zu identifizieren und sie zu isolieren sowie deren Kontaktpersonen zu ermitteln. Nur so können Quarantänemaßnahmen schnell und effizient eingeleitet werden.


Hintergrund:
Bislang wurden auf Weisung des Gesundheitsamtes knapp 8000 Menschen aus dem Landkreis und der Stadt Heidelberg getestet. Die ersten offiziellen Testtickets aus der Hotline wurden am 2. März 2020 vergeben. Ab diesem Datum wurde die Anzahl der Testungen systematisch erfasst. Stand 29. April 2020 beträgt sie 7866. Zahlen zu weiteren Tests (z.B. durch niedergelassene Ärzte) liegen dem Gesundheitsamt nicht vor.

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

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