Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Maskenpflicht auch im Landratsamt

[Online seit 30.04.2020]

Behörden weiterhin nur nach Terminvereinbarung erreichbar



Aufgrund der aktuellen Lage im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bittet das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis alle Kundinnen und Kunden – soweit möglich – auch weiterhin von persönlichen Vorsprachen bei der Behörde abzusehen und Online-Bürgerdienste zu nutzen. Rücksprachen und Gesprächstermine sollten weiterhin telefonisch wahrgenommen und ggf. erforderliche Unterlagen auf postalischem Weg eingereicht werden.


Nicht aufschiebbare persönliche Vorsprachen sollten ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Termine können sowohl online unter www.rhein-neckar-kreis.de/termine als auch telefonisch unter der Behördennummer 115 vereinbart werden. Kundinnen und Kunden werden darüber hinaus gebeten, vereinbarte Termine pünktlich wahrzunehmen, um Wartezeiten zu vermeiden. Die Parkmöglichkeiten im Landratsamt und seinen Außenstellen sind weiter eingeschränkt.


Seit dem 27. April 2020 gilt bundesweit eine Maskenpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Personennahverkehr. Auch Besucherinnen und Besucher des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis und seiner Behörden dürfen die Dienstgebäude nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung betreten. Die Regelung gilt auch für alle Außenstellen, einschließlich der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörden in Sinsheim, Weinheim und Wiesloch.


Getragen werden muss im Übrigen kein medizinischer Mundschutz, sondern sogenannte Alltags- oder Community-Masken, ein Schal oder ein Tuch, um das unkontrollierte Aushusten oder Ausniesen von virenbelasteten Tröpfchen zu senken.


Das Landratsamt bittet um Verständnis für diese Vorsichtsmaßnahmen, die dem Schutz von Besucher/innen und Mitarbeitenden gleichermaßen dienen.

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008