Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Zuschüsse für private Bauprojekte im Oberdorf

[Online seit 30.04.2020]


Land und Gemeinde greifen bei der Gebäudesanierung unter die Arme
 
Mit der Corona-Pandemie hat sich vieles in unserem Alltag verändert. Der virulente Krankheitserreger hat unseren Alltag fest im Griff. Die trotz leichter Lockerungen immer noch fragile Lage lähmt unser Handeln und lässt wenig Raum für zukunftsweisende Entscheidungen. Auch die Reilinger Ortskernsanierung wurde von der Passivität erfasst, berichtet Norbert Geissel, der sich in Reilingen um die Belange der Ortskernsanierung kümmert. „Derzeit ist die Nachfrage nach Fördermitteln sehr schwach“, bedauert er. Und dabei sei aktuell der Fördertopf noch gut gefüllt, um aus dem Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ einen Zuschuss für ein Bauvorhaben im Sanierungsgebiet zu erhalten. Für die Bewohner des Oberdorfes könne es sich also lohnen, gerade jetzt über eine Modernisierung ihres Anwesens nachzudenken.

Mit einem Zuschuss in Maximalhöhe wurde das kernsanierte und aufgestockte Wohnhaus in der Bierkellergasse 13 bedacht.
Mit einem Zuschuss in Maximalhöhe wurde das kernsanierte und aufgestockte Wohnhaus in der Bierkellergasse 13 bedacht.

Seit fünf Jahren ein Impulsgeber
 
Seit Programmaufnahme vor fünf Jahren konnte im Sanierungsgebiet des Oberdorfes eine Vielzahl von Missständen angegangen werden. Schon etliche, aktiv gewordene Hauseigentümer durften sich über stattliche finanzielle Hilfen freuen, um die überalterte Bausubstanz ihres Eigenheimes aufzufrischen oder energetisch zu verbessern. So konnte beispielsweise die Familie Poppe-Tannert Ende März in ihr generalsaniertes und aufgestocktes Wohnhaus in der Bierkellergasse 13 einziehen. Auch die Gemeinde hat kräftig investiert und kann auf nachhaltige Verkehrsprojekte verweisen, beispielsweise einen Ausbau des Radweges in Ortsrandlage, einer Erneuerung der Bierkellergasse und der Hildastraße. Nicht zu vergessen eine möglich gewordene, aufwändige Sanierung des Nebengebäudes „Zum Löwen“. Längst sind aber nicht alle Vorhaben im Sanierungsgebiet wahr geworden, warten noch einige Projekte darauf, umgesetzt zu werden.
Das 2015 eröffnete und bis cirka zum Jahr 2024 begrenzte Förderprogramm zur Ortskernsanierung hat ein Volumen von mittlerweile 2,33 Millionen Euro, den Komplementäranteil der Gemeinde in Höhe von 40 % eingeschlossen. In der bisherigen Laufzeit konnten schon über 30 Ordnungs- und Sanierungsvereinbarungen für private Vorhaben mit einem Gesamtfördervolumen von rund 435.000 Euro abgeschlossen werden.

Dank der Fördergelder aus dem Sanierungsprogramm konnte für das historische Nebengebäude zum Gasthaus
Dank der Fördergelder aus dem Sanierungsprogramm konnte für das historische Nebengebäude zum Gasthaus "Löwen" ein drohender Abbruch verhindert und eine Generalsanierung ermöglicht werden.

Wer kann Fördergelder beantragen?
Der Förderschwerpunkt umfasst ein abgegrenztes Areal im Oberdorf (Teile der Hauptstraße) inklusive zahlreicher Gebäude in der Speyerer Straße, Friedrichstraße, Hildastraße und Bierkellergasse. Wer für sein Haus neue Fenster oder eine neue Heizung braucht, den Schall- und Wärmeschutz verbessern oder komplett sanieren will, kann ebenso Fördergelder erhalten, wie Besitzer, die überalterten Baubestand abräumen wollen. Reine Instandhaltungsmaßnahmen wie ein Farbanstrich der Fassade oder Neueindeckung eines Daches sind nicht zuwendungsfähig.
Für eine Modernisierung oder Instandsetzung werden die Zuschüsse pauschaliert. Die Höhe ist abhängig vom Grad der Sanierungsbedürftigkeit, des Gebäudealters und – zustandes sowie den städtebaulichen Zielsetzungen. In der Regel sind es 27 Prozent der förderfähigen Aufwendungen, maximal aber 30.000 Euro pro Objekt. Abbruch- und Entkernungsmaßnahmen sowie Vorhaben zur Baureifmachung von Grundstücken als Vorbereitung einer Neubebauung werden mit 80 bis 100 Prozent bezuschusst. Ein Baubeginn ist erst nach Vertragsabschluss förderfähig. Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht nicht. (jd)
 
Fotos: jd

An einer Förderung interessierte Hauseigentümer können sich bei Sanierungsbetreuer Norbert Geissel kostenlos und unverbindlich beraten lassen. Ihren Gesprächswunsch zeigen Sie bitte beim Ortsbauamt (Petra Brandenburger, Ruf 06205/952-253) an. Die seither üblichen Sanierungssprechstunden im Rathaus müssen wegen der Corona-Lage bis auf weiteres ausfallen.

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008