Die Gemeinde informiert
Äußerst schlechter baulicher Zustand lässt keine andere Wahl
[Online seit 21.01.2020]
Kommunale Wohngebäude in der Graf-Zeppelin-Straße 1 und 3 ein Fall für den Abrissbagger
Für den Gemeinderat als Gesellschafterversammlung steht es seit 14. Oktober vergangenen Jahres fest. Das im Eigentum der Kommunalen Wohnungsbaugesellschaft befindliche Doppelhaus in der Graf-Zeppelin-Straße ist in einem miserablen baulichen Zustand und soll durch einen Neubau ersetzt werden, der bis zu sieben Familien Unterkunft bietet. Die Investition von rund 1,3 Millionen Euro ist bereits im Erfolgsplan der KWG Reilingen mbH, sowie im Finanzhaushalt des Kernhaushalts berücksichtigt. Welcher Bauträger zum Zuge kommen wird, entscheidet sich nach Öffnen und Bewerten der eingeholten Offerten. Submissionstermin ist Ende Januar. Den Mietern der vier Wohneinheiten hat die KWG-Geschäftsführung bereits gekündigt. Eine Wohnung ist schon geräumt. Die Familie ist in ein saniertes Gemeindeobjekt in der Nachbarschaft umgezogen.
Erhebliche Baumängel und substanzielle Schäden
Dem einstimmigen Ratsbeschluss, den Gebäude-Altbestand aufzugeben und abreißen zu lassen, ging eine sorgfältige und detaillierte Begutachtung des Zustandes der Immobilie voraus. Architekt Eberhard Vögele attestiert in einer ausführlichen Expertise erhebliche Baumängel und substanzielle Schäden an dem 1923 errichteten und 1971 aufgestockten Doppelhaus, die eine wirtschaftliche Sanierung nicht mehr zulassen. „Das komplette Gebäude ist in einem äußerst schlechten Zustand. Alle Bestandteile erhalten überwiegend die Benotung mangelhaft bis ungenügend“, betont er unmissverständlich. Seine Auflistung der Schäden vermittelt ein deprimierendes Bild.
Die Außenwände sind mit Rissen durchsetzt und feucht. Wärmebrücken sind vorhanden. Schimmel ist in fast allen Räumen, auch im feuchten Keller anzutreffen. Die Stahlträger in den Kellerdecken sind teilweise verrostet. Der Kellerboden besteht noch aus Sand oder Pflastersteinen. Die äußeren Sandsteinsockel zersetzen sich. Die Kunststoff- und Holzfenster sind schon alt und in schlechtem Zustand.
Die Wasserleitungen in Keller und Wohnungen sind in sehr schlechtem Zustand. Der Wasserhausanschluss wäre dringend und zeitnah zu sanieren. Die Bodeneinläufe im Keller sind ohne Rückstau. Ein kompletter Wohnraum musste bereits wegen eines Wasserschadens bis auf die Grundsubstanz zurückgebaut und kernsaniert werden. Weitere Schäden mit hohen Sanierungskosten sind vorprogrammiert. Auch die Bäder sind in einem schäbigen Zustand. Die veralteten Leitungen verlaufen teilweise sichtbar über den Fliesen.
Zu beanstanden ist die Elektroinstallation. Das veraltete Leitungsnetz muss komplett erneuert werden. Zähler/Verteiler sitzen im Treppenhaus, was heute brandschutztechnisch nicht zulässig ist. Die Leitungen sind zum Teil auf Putz über die Außenfassade verlegt.
Auf den Wänden der Wohnungen ist vielfach Schimmel anzutreffen. Die Wohnungseingangstüren sind einfache Holztüren, die sich nicht richtig schließen lassen. Die Innentüren sind völlig veraltet und kaputt, die Böden ramponiert.
Mit Neubau das Flächenangebot effektiver nutzen
„Die erforderlichen Sanierungskosten würden die erwarteten Kosten für einen Neubau übersteigen“, legt sich Architekt Eberhard Vögele fest. Dafür spreche auch, dass beide Gebäudehälften über zusammen lediglich vier Wohneinheiten und eine im Verhältnis zur großen Grundstücksfläche sehr kleine Wohnfläche verfügten. Auf dem Gelände könne ein deutlich größeres Mehrfamilienhaus errichtet und zudem ausreichend Parkmöglichkeiten geboten werden. (jd)
Fotos: Architekturbüro Vögele
Informationen zur Grundsteuerreform
Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.
Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.
Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter
Reilinger Flüchtlingshilfe
Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.
Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.
Bitte helfen Sie mit !
Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/