Die Gemeinde informiert
Rechtliche Bedenken ausgeräumt
[Online seit 14.01.2020]
Wohnungsbauprojekt in der Sauerbruchstraße 1 kann ohne geänderten Bebauungsplan verwirklicht werden
Für die Gimmix Baupartner GmbH aus dem kurpfälzischen Meckesheim nahm das alte Jahr einen versöhnlichen Abschluss. Ihr war es gelungen, die rechtlichen Bedenken der Baurechtsbehörde auszuräumen, um als Investor ein geplantes Wohnungsbauprojekt in der Sauerbruchstraße 1 angehen zu können. Das Gemeinde-Bauamt konnte in den ersten Tagen des neuen Jahres das eingeleitete Kenntnisgabeverfahren abschließen und die Vollständigkeit der Unterlagen nach der Landesbauordnung bestätigen. Damit ist der Weg frei für den Neubau eines freistehenden Einfamilienhauses und vier weiteren, zweigeschossigen Doppelhaushälften. „Der Baubeginn ist für das erste Quartal 2020 vorgesehen“, kündigt Gimmix-Geschäftsführer Alexander Kern an.
50 Jahre alte Lagerhalle wird abgerissen
Das rund 1.200 Quadratmeter umfassende Baugelände ist aktuell noch mit einer größeren Lagerhalle bebaut. Sie steht seit einiger Zeit leer und wurde noch im Dezember entkernt. Mit dem Abbruch der Bausubstanz in Form von rund 2.800 Kubikmeter umbauter Raum ist zum Jahresauftakt bereits begonnen worden. Bis Ende Januar dürfte von dem 50 Jahre alten, ehemaligen Betriebsgebäude nichts mehr zu sehen sein.
Die bei der Großen Kreisstadt Hockenheim angesiedelte Untere Baurechtsbehörde hatte ursprünglich noch auf einer Änderung des Bebauungsplanes bestanden, der die künftige Wohnbaufläche als so genanntes „Mischgebiet“ einstuft. Da aber im Umfeld bislang noch ein Gewerbebetrieb mit einer größeren Nutzfläche angezeigt ist, war die Behörde von der Vorgabe wieder abgerückt. Eine planungsrechtliche Umwandlung der Flächen in ein „Allgemeines oder Reines Wohngebiet“ dürfte aber spätestens dann fällig werden, wenn auch bei der verbliebenen Restfläche die seitherige gewerbliche Nutzung aufgegeben wird. (jd)
Foto: jd
Visualisierung: Planungsbüro Klimmer
Informationen zur Grundsteuerreform
Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.
Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.
Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter
Reilinger Flüchtlingshilfe
Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.
Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.
Bitte helfen Sie mit !
Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/