Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Grün statt grau!

[Online seit 30.05.2023]

Schottersteine sind in zahlreichen Gärten ein fester Bestandteil.
Schottersteine sind in zahlreichen Gärten ein fester Bestandteil.

Schottergärten sollen wieder neu bepflanzt werden

In zahlreichen Gärten und Vorgärten geht der Trend zur Anlage von Schotter- und Steingärten, die nur wenig bis gar keine Bepflanzung ausweisen. Allerdings sind solche Schottergärten in Baden-Württemberg bereits seit dem 01. Januar 1996 unzulässig.
Die Unzulässigkeit begründet sich damit, dass Schottergärten für den Erhalt von Biodiversität und den Klimaschutz kontraproduktiv sind. Fehlende Pflanzen können die Luft nicht abkühlen, Feinstaub wird nicht mehr durch die Pflanzen aus der Luft gefiltert und auch Verkehrslärm wird durch Schotterung verstärkt. Die negativen Effekte von Schottergärten sind vielfältig und im Endeffekt schädlich für uns alle.
Seit dem 01. Januar 1996 gilt nach § 9 Abs. 1 Landesbauordnung (LBO) die zwingende Verpflichtung die nicht überbauten Flächen bebauter Grundstücke als Grünfläche auszubilden, insofern sie nicht für eine andere zulässige und notwendige Verwendung versiegelt werden dürfen. Mit Inkrafttreten des
§ 21a Naturschutzgesetz (NatSchG) am 31. Juli 2020 wurde diese Vorschrift dahingehend konkretisiert, dass Schotterungen zur Gestaltung privater Grünanlagen keine zulässige Verwendung sind.
Es ist höchstrichterlich anerkannt, dass Schottergärten nicht erst seit dem 31. Juli 2020 unzulässig sind, sondern bereits mit Anlegung ab dem 01. Januar 1996 keinen Bestandsschutz genießen.
Das Landesministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat mit Schreiben vom 21. Januar 2021 auf die vielfache Frage geantwortet, ab wann eine Fläche als „Grünfläche“ gilt. Hierzu wird ausgeführt, dass die Pflanzung der Fläche ein grundsätzliches Gepräge geben muss. Dies ist erfüllt, wenn eine Begrünung mit einem gleichmäßigen Bestand in Wuchs und Verteilung und einer Bodenbedeckung mindestens 70 Prozent der jeweiligen Fläche einnimmt.
Aufgrund der negativen Auswirkungen für Mensch und Umwelt und der eindeutigen Rechtslage sehen sich die Gemeinden Hockenheim, Reilingen, Altlußheim und Neulußheim in Ihrer vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft verpflichtet, gegen eine weitere Ausbreitung von Schottergärten vorzugehen und der bestehenden Rechtslage Rechnung zu tragen. Die Gemeinden wollen bei allen Bürgerinnen und Bürgern dafür werben, bereits bestehende Schottergärten wieder zu begrünen.
Hierzu werden die Eigentümer entsprechender Schottergärten Quartiersweise und Zug um Zug von der Baurechtsbehörde mittels Anhörung angeschrieben und aufgefordert, unzulässige Schotterungen zu entfernen und die Flächen entsprechend zu begrünen. Gerne steht die Baurechtsbehörde hier beratend zur Seite und unterstützt bei Fragen zur Ausführung und Umsetzung. Begonnen werden soll mit den jüngsten Schottergärten, die verstärkt in Neubaugebieten festgestellt wurden. Danach sollen in noch festzulegenden Zeitintervallen chronologisch und Gebietsweise alle anderen Schottergärten berücksichtigt werden. Es ist davon auszugehen, dass die entsprechende Bearbeitung aller Schottergärten mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird, jedoch nur so eine Bearbeitung neben dem eigentlichen Tagesgeschäft möglich ist.
Die Gemeinden wünschen sich natürlich ein Einvernehmen mit Ihren Bürgerinnen und Bürgern und hoffen auf eine freiwillige nachträgliche Beseitigung unzulässiger Schottergärten zugunsten von Grünflächen. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vor-schriften die Einleitung eines Verwaltungsverfahrens in Aussicht zu stellen ist.
Aus diesem Grund möchten die Gemeinden gemeinsam über die geltende Rechtslage informieren unter: www.hockenheim.de/schottergaerten
Dort wurden weiterführende Informationen zusammengestellt. Auskünfte zum Thema Schottergärten erhalten Bürgerinnen und Bürger beim Hockenheimer Baurechtsamt
E-Mail: baurechtsamt@hockenheim.de, Telefon: 06205 21
Foto: Gemeinde

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008