Gemeinde Reilingen

Seitenbereiche

Volltextsuche

Was suchen Sie?

RSS

Facebook

Kontrast

Schriftgröße:

Seiteninhalt

Die Gemeinde informiert

Die Grundsteuerreform 2025

[Online seit 06.03.2023]

In der Öffentlichkeit ist die Grundsteuerreform 2025 in aller Munde. Alle Fragen sich:
 
Wie hoch wird die Grundsteuer ab 2025 sein?
Wird sich der Hebesatz der Gemeinde ändern?
 
Bisher wurde für die Grundstücke der sogenannte Einheitswert ermittelt. Dieser basiert in Baden-Württemberg auf den Wertverhältnissen von 1964. Das Bundesverfassungsgericht erklärte im Jahr 2018 die bisherigen Regelungen für verfassungswidrig. Der Grund hierfür war, dass sich die Wertverhältnisse in den letzten Jahrzenten stark geändert haben und nicht mehr auf dem aktuellen Stand sind. Deshalb wurde Ende 2019 auf Bundesebene ein Grundsteuerreformgesetz verabschiedet. Bestandteil der Grundsteuerreform war auch eine Änderung des Grundgesetzes, die es den Ländern ermöglicht, von der Bundesregelung abzuweichen. Baden-Württemberg hat mit dem Landesgrundsteuergesetz von dieser neu geschaffenen Möglichkeit Gebrauch gemacht. Aus diesem Grund ist in Baden-Württemberg ab 2025 nur die Größe des Grundstücks sowie der Bodenrichtwert maßgebend.
 
Derzeit werden noch die Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwertes von den Grundstückseigentümern für die Grundsteuer A und Grundsteuer B ausgefüllt. Sobald dem Finanzamt die Feststellungserklärung vorliegt, wird der Grundsteuermessbescheid für die Grundsteuer ab 2025 an die Eigentümer versendet.
 
Wie hoch fällt die Grundsteuer im Jahr 2025 nun aus?
 
Entscheidend für die Höhe der Grundsteuer ab 2025 ist neben den bodenwertgeprägten neuen Grundsteuermessbeträgen der anzuwendende Hebesatz der Gemeinde. Die Gemeinde kann den Hebesatz für 2025 erst festsetzen, wenn sie für die auf Gemeindegebiet liegenden Grundstücke alle neuen Messbeträge aus den Messbescheiden des Finanzamts kennt. Die vollständigen Daten werden der Gemeinde voraussichtlich erst im Jahr 2024 vorliegen.
Vorher lässt sich daher keine Aussage machen, wie hoch der Hebesatz im Jahr 2025 sein wird und somit auch nicht, wie hoch die Grundsteuer 2025 für die einzelnen Grundstücke sein wird. Jedoch ist klar, dass er nicht auf dem Niveau bleiben kann. Der Hebesatz wird voraussichtlich ab 2025 geringer.
 
Bereits jetzt ist jedoch absehbar, dass es Unterschiede zu der bisherigen Grundsteuer geben wird. Genauer gesagt, wird es Grundstücke geben, deren Grundsteuer ab dem Jahr 2025 höher wird, aber ebenso auch Grundstücke, deren Grundsteuer niedriger wird. Dies ist eine zwangsläufige Folge der Reform aus dem Jahr 2018.

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008