Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Sonderhotline für Geflüchtete aus der Ukraine

[Online seit 14.04.2022]

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat für Geflüchtete aus der Ukraine eine Sonderhotline eingerichtet. Mitarbeiter der BA geben dort Geflüchteten Informationen zur Arbeits- und Ausbildungssuche in russischer und ukrainischer Sprache.

Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 16.00 Uhr und Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr unter der Servicerufnummer (0911/178-7915) erreichbar.

Der Anruf ist nicht gebührenfrei, es fallen Gebühren für einen Anruf ins deutsche Festnetz an. Die Einrichtung einer gebührenfreien Hotline ist technisch nicht möglich. Denn mit einem Telefon, das mit einem ukrainischen Mobilfunkvertrag ausgestattet ist, kann keine 0800-Rufnummer angewählt werden.

Die Hotline fungiert als erste Anlaufstelle für geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die Interesse an einer Arbeitsaufnahme oder einer Ausbildung haben. Damit ermöglicht die BA einen unkomplizierten Zugang zu ihren Unterstützungsleistungen ohne Sprachbarrieren.

Schwerpunkte bei der Information im Rahmen der Arbeitsaufnahme und Ausbildung sind die Anerkennung ausländischer Schul- und Berufsabschlüsse und der Zugang zu Sprachkursen.

Falls sich weitere Fragen, die sich aufgrund der geänderten Lebenssituation ergeben (wie Wohnungssuche, Sozialleistungen, Krankenversicherung), geben die Mitarbeiter Hinweise auf weitere Informationsquellen, wie z.B. https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/staatsministerin/krieg-in-der-ukraine
https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/FAQ-DE/faq-art-de.html
https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-ua
https://www.arbeitsagentur.de/ukraine

Die Agentur für Arbeit Heidelberg hat alle Fragen zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt im Kontext Ukraine ein E-Mail-Postfach eingerichtet Heidelberg.Ukraine(@)arbeitsagentur.de

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008