Die Gemeinde informiert
Regulierender Kopfschnitt erhält Baumbestand
[Online seit 01.03.2022]
Alle zwei Jahre werden die Platanen auf dem Franz-Riegler-Platz gestutzt
Platanen gelten seit Jahrzehnten als beliebte Straßenbäume. Ihr Schatten spendendes Blätterdach verschönert auch den Franz-Riegler-Platz. Kettensäge und Hubarbeitsbühne sind die probaten Hilfsmittel für einen alle zwei Jahre anstehenden Pflegeschnitt, den die Platanen über sich ergehen lassen müssen.
„Wir kontrollieren damit den Wuchs des Baumes, gewährleisten seine Standsicherheit und vermeiden eine zu starke Verschattung unter den Bäumen“, erklärt dazu Baumexperte Andreas Erbrecht vom kommunalen Bauhof. Er und sein Helfer Justin Bechtold brauchen rund vier Arbeitstage für das Entfernen der Neuaustriebe an 14 Platanen. Gerade noch rechtzeitig vor Beginn der Vegetationsperiode am 01. März, wenn derartige Pflegemaßnahmen untersagt sind.
„Auf den Stock setzen“ ist eine zwingende gestalterische Maßnahme, da sich eine einmal in Form geschnittene Platane nicht mehr zu einem Baum mit natürlichem Habitus entwickeln kann. „Würde jetzt der regelmäßige Schnitt unterbleiben, bestände die Gefahr, dass sich in wenigen Jahren Bruchstellen im Kronenbereich bilden“, legt Erbrecht dar. Nach seiner Erfahrung überstehen die Platanen die Kopfbaumschnitte sehr gut. „Die Bäume wachsen schnell und sind durchaus schnittverträglich“, erklärt er. Keiner der Bäume habe in der Vergangenheit Schaden genommen.
Das entnommene Astwerk wurde vor Ort gehäckselt und das verbleibende Schnittgut umweltfreundlich entsorgt. (jd)
Fotos: jd
Informationen zur Grundsteuerreform
Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.
Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.
Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter
Reilinger Flüchtlingshilfe
Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.
Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.
Bitte helfen Sie mit !
Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/