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Vorsicht Krötenwanderung: Landratsamt schützt wandernde Amphibien mit Straßensperrungen und Geschwindigkeitsbegrenzungen

[Online seit 22.02.2022]

Die Krötenwanderung hat begonnen.
Die Krötenwanderung hat begonnen.

Das milde und regnerische Wetter hat auch im Rhein-Neckar-Kreis bereits einige Amphibien aus ihrem Winterquartier hervorgelockt.  Denn wenn die Temperaturen in der Nacht deutliche Plusgrade aufweisen und die Witterung feucht ist, beginnen Kröten, Frösche und Molche zu ihren angestammten Laichplätzen zu wandern. Die weite, beschwerliche Reise legen sie dabei oft in mehrtägigen Etappen zurück.
 
Und da der direkte Weg immer noch der kürzeste ist, machen die nützlichen Tiere leider auch vor Hauptverkehrsstraßen nicht halt. Aus diesem Grund greift das Straßenverkehrsamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis wieder mit verkehrslenkenden Maßnahmen ein. So werden beispielsweise Warnleuchten und -schilder aufgestellt, Geschwindigkeitsbeschränkungen eingerichtet und sogar ganze Streckenabschnitte gesperrt. Diese Maßnahmen sollen nicht nur die wanderlustigen Amphibien schützen, sondern auch die zahlreichen Helferinnen und Helfer, die sie einsammeln und sicher auf der anderen Fahrbahnseite wieder absetzen.

Vorsicht ist während der Amphibienwanderung auf folgenden Strecken der Umgebung geboten:

  • K 4160: Bammental, nach der Ortstafel in Richtung Gauangelloch sowie in der Gegenrichtung (Beschilderung)
  • K 4138: zwischen den Ortsteilen Edingen und Neckarhausen (Geschwindigkeitsbegrenzung zwischen 20 und 6 Uhr sowie Beschilderung)
  • K 4250: zwischen Ketsch und Schwetzingen (Beschilderung)
  • L 532: Lobbach zwischen Gewerbegebiet und Golfkreisel (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zwischen 19 und 6 Uhr sowie Beschilderung)
  • K 4178: zwischen Meckesheim-Mönchzell und Lobbach-Lobenfeld (Beschilderung)
  • Gemeindeverbindungsstraße zwischen Mühlhausen-Tairnbach und Dielheim-Aussiedlerhöfe (Beschilderung)
  • K 4271: Mühlhausen, im Bereich des Rückhaltebeckens (Beschilderung und Blinkleuchten)
  • K 4157: zwischen Nußloch und Maisbach (Beschilderung und Warnleuchte; Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zwischen 19 und 5 Uhr, wenn Sammelaktionen stattfinden)
  • K 4157: zwischen Leimen-Ochsenbach und Gauangelloch (Beschilderung und gelbe Warnleuchte)
  • Rauenberg: Schlossstraße (Beschilderung)
  • K 4153: Sandhausen vom Stadion bis zur Einmündung L 598 (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zwischen 19 und 6 Uhr, Beschilderung und Warnleuten)
  • Sandhausen: In der „Ostlandstraße“ und „Am Galgenbuckel“ (Beschilderung)
  • L 546: St. Leon-Rot zwischen Zufahrt zum St. Leoner See und Ortseingang St. Leon-Rot (Geschwindigkeitsbeschränkung sowie Beschilderung, wenn Sammelaktionen stattfinden)
  • K 4200: zwischen Wiesenbach-Langenzell und Neckargemünd-Dilsbergerhof (Beschilderung)
  • L 532: zwischen Wiesenbach und Lobbach (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h zwischen 20 und 6 Uhr sowie Beschilderung)

 
Ganz oder teilweise gesperrt sind folgende Straßen:

  • Meckesheim-Mönchzell – Eschelbronn: Die Straße „Am Mühlwald“ zwischen 19 und 6 Uhr vom Ortsrand bis zum Sportgelände (beide Richtungen)
  • K 4159: zwischen Leimen-Ochsenbach und Schatthausen (Teilstück nachts gesperrt)

Foto: Pixabay

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
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Jahr 2007
Jahr 2008