Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Vierte Impfung ab sofort an DIA-Standorten, Impfstützpunkten und bei mobilen Impfaktionen nach ärztlicher Aufklärung möglich

[Online seit 08.02.2022]

Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis setzt die gestern angekündigte Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur zweiten Auffrischimpfung um und bietet ab sofort auch Viertimpfungen an.  Die STIKO empfiehlt gesundheitlich besonders gefährdeten bzw. exponierten Personengruppen nach abgeschlossener Grundimmunisierung und erfolgter erster Auffrischimpfung eine zweite Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff.

Dies betrifft Menschen ab 70 Jahren, Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreute in Einrichtungen der Pflege, Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren sowie Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem Patientinnen-, Patienten- sowie Bewohnerinnen- und Bewohnerkontakt). Die zweite Auffrischimpfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll die zweite Auffrischimpfung frühestens nach sechs Monaten erhalten. 

„Nachdem das baden-württembergische Sozialministerium gestern erklärt hat, dass es bereits an der formalen Umsetzung der bald erwarteten offiziellen STIKO-Empfehlung zur zweiten Auffrischimpfung arbeitet, sind ab sofort auch in unserem Zuständigkeitsbereich Viertimpfungen möglich“, erklärt der ärztliche Leiter Impfen im Landratsamt, Christoph Schulze. Ob jemand für eine vierte Impfung berechtigt ist und diese dann auch erhält, entscheidet der zuständige Arzt oder die Ärztin nach dem ärztlichen Aufklärungsgespräch im Impfstützpunkt, am DIA-Standort oder bei der mobilen Impfaktion. Der Direktlink für die Online-Buchung von Impfterminen lautet: https://c19.rhein-neckar-kreis.de/impftermin. Zudem ist die Terminbuchung telefonisch bei der Corona-Hotline des Gesundheitsamtes (06221/522-1881 – unter der Woche erreichbar von 7.30 bis 16 Uhr sowie samstags und sonntags von 10 bis 14 Uhr) möglich.

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008