Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Naturschutzaktion im Reilinger Wald mit zahlreichen ehrenamtlichen Helfern

[Online seit 19.10.2021]

Arbeitseinsatz der Aktionsgemeinschaft Hardtwald „Bekämpfung der Kermesbeere im Hardtwald“
Im 3.125 Hektar großen Waldschutzgebiet „Schwetzinger Hardt“ befindet sich die größte zusammenhängende Flugsand- und Dünengebiet in Baden-Württemberg.  Ein idealer Ort zur Verbreitung der amerikanischen Kermesbeere, die als Neophyt gilt.

Schätzungsweise befinden sich bereits 6-15 Millionen Samen pro Hektar der auffälligen Pflanze im Boden des Schwetzinger Hardt, dies macht eine Eindämmung der Pflanze unmöglich.
Dennoch ist eine gezielte Unterbindung der weiteren Ausbreitung sinnvoll.
Die Aktionsgemeinschaft Hardtwald beschneidet in mehreren Arbeitseinsätzen die Frucht der Kermesbeere an verschiedenen Standorten des Schwetzinger Hardts.

Aktionsgemeinschaft Hardtwald mit Unterstützung von Bürgermeister Stefan Weisbrod.
Aktionsgemeinschaft Hardtwald mit Unterstützung von Bürgermeister Stefan Weisbrod.

Vergangenen Samstag, 16.10.2021 fand sich die Aktionsgemeinschaft in Absprache mit Revierleiter Gunter Glasbrenner und der Gemeinde an der Bürgerbegegnungsstätte ein. Ziel war es, rund um die Bürgerbegegnungsstätte die Frucht der invasiven Art zu beschneiden um einen weiteren Samenflug zu vermeiden. Teilweise wurde die ganze Pflanze inklusive Rübe ausgegraben.

Revierleiter Gunter Glasbrenner vom Kreisforstamt und Gemeindemitarbeiterin Eva Böhm nehmen die Rübe der Kermesbeere in Augenschein.
Revierleiter Gunter Glasbrenner vom Kreisforstamt und Gemeindemitarbeiterin Eva Böhm nehmen die Rübe der Kermesbeere in Augenschein.

Entsorgt wurden die Pflanzen in einem beauftragten Container der Fa. Zuber. Aufgrund der invasiven Ausbreitung darf die Pflanze nicht kompostiert werden, sondern muss als zu verbrennender Müll entsorgt werden.
Für eine Stärkung aller fleißigen Helfer sorgte Bürgermeister Stefan Weisbrod in Form einer kleinen Vesper.

Fotos: Gemeinde

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008