Gemeinde Reilingen

Seitenbereiche

Volltextsuche

Was suchen Sie?

RSS

Facebook

Kontrast

Schriftgröße:

Seiteninhalt

Die Gemeinde informiert

Öffentliche Bekanntmachung- Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Einzelhandel, 1. Teiländerung"

[Online seit 18.10.2021]

Der Gemeinderat der Gemeinde Reilingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.09.2021 den fortgeschriebenen Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Einzelhandel, 1. Teiländerung“ gebilligt und beschlossen, diese nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
 
Die Abgrenzung ergibt sich aus dem folgenden Abgrenzungsplan (ohne Maßstab).

Die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 15.02.2021 bis zum 26.03.2021 statt und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB fand vom 04.02.2021 bis zum 26.03.2021 statt.
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurde eine gutachterliche Stellungnahme bezüglich  der raumordnerischen Vereinbarkeit der Erweiterung des Marktes eingeholt. Demnach ergaben sich Änderungen/Ergänzungen, die eine erneute öffentliche Auslegung erfordern. Die wesentlichen Änderungen/Ergänzungen sind insbesondere:
- Anpassung der zulässigen Nutzungen innerhalb des Sondergebietes
- Ergänzung brandschutztechnischer Hinweise
- Anpassung der Festsetzung zur Zulässigkeit von Nebenanlagen
- Im Übrigen redaktionelle Anpassungen, Hinweise.
 
Gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 20.09.2021 sollen im Rahmen der 2. Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können.
 
Der fortgeschriebene Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, Allgemeiner Vorprüfung des Einzelfalles nach UVPG und die gutachterliche Stellungnahme zur geplanten Erweiterung des Rewe-Marktes liegen in der Zeit
 

vom 02.11.2021

bis einschließlich 16.11.2021
 
im Bürgermeisteramt Reilingen, Hockenheimer Straße 1-3, Zimmer 214 während der Dienststunden öffentlich aus.
 
Die Unterlagen sind auch auf der kommunalen Homepage der Gemeinde Reilingen www.reilingen.de unter https://www.reilingen.de/de/leben/bauen-wohnen/bebauungsplaene zugänglich.
Auskünfte und Erläuterungen zu der Planung werden unter der Telefonnummer 06205 / 952 254 oder E-Mail: ramona.drexler(@)reilingen.de erteilt.
 
Zu den ausgelegten Planunterlagen gehören folgende umweltbezogene Informationen:
 

Art der vorhandenen Information Thematischer Bezug
Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach dem Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung Überschlägige Prüfung der zu erwartenden Umweltauswirkungen mit Art und Merkmal möglicher Auswirkungen des Vorhabens / Bebauungsplan, bspw. auf
  • Wasser
  • Boden / Fläche
  • Landschaft
  • Pflanzen / Tiere / Biologische Vielfalt

 
Das Vorhaben ist keiner Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen. Auf die Erstellung eines Umweltberichtes wird verzichtet.
 
Alle vorhandenen umweltbezogenen Informationen werden zusammen mit dem Bebauungsplanentwurf ausgelegt.
 
Stellungnahmen zur Planung können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Bürgermeisteramt vorgebracht werden.
 
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
 
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
 
 
Hinweis:
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, so ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
  

 

Reilingen, den 18.10.2021

 gez.    Stefan Weisbrod
Bürgermeister

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008