Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Land startet am 14. Juni mit digitalem Impfnachweis

[Online seit 14.06.2021]

Ab Montag, den 14. Juni 2021, werden in den Impfzentren in Baden-Württemberg nach der Zweitimpfung digitale Impfnachweise ausgegeben. Diese können dann durch einen QR-Code von Smartphone-Apps ausgelesen werden, sodass der gelbe Impfpass nicht mehr mitgeführt werden muss. Bürgerinnen und Bürger, die bereits beide Impfungen in den Impfzentren erhalten haben, bekommen den digitalen Impfnachweis in den nächsten Wochen automatisch per Post zugeschickt. Wer die Impfungen beim Hausarzt/bei der Hausärztin erhalten hat, kann eine Apotheke für die nachträgliche Ausstellung aufsuchen. Gleiches gilt für Genesene oder nicht in Baden-Württemberg Geimpfte. Das digitale Zertifikat ist ein zusätzliches Angebot zum gelben Impfausweis, der als Ausweisdokument seine Gültigkeit behält.

Für bereits früher erfolgte Impfungen stellen ab Montag erste Apotheken bundesweit nachträglich digitale Impfzertifikate aus. Voraussetzung ist die Vorlage des vollständigen Impfnachweises mit dem gelben Impfausweis oder eine gleichwertige Impfbescheinigung in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Teilnehmende Apotheken kann man nach Informationen des Bundes in den kommenden Tagen online auf dem neuen Service-Portal der Vor-Ort-Apotheken https://www.mein-apothekenmanager.de/ finden. Unter diesem Link ist in Reilingen die Sonnen-Apotheke für das Ausstellen des Impfnachweises hinterlegt.

Auch Arztpraxen werden die digitalen Impfzertifikate ausstellen können, sowohl für die Menschen, die durch den Arzt/die Ärztin geimpft wurden, als auch für andere. Erst ab Mitte Juli werden auch die Arztpraxen technisch in der Lage sein, das Impfzertifikat auszustellen. Bis dahin sind die Praxen mit Impfungen vollständig ausgelastet.

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008