Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Grüner Strom, selbst produziert

[Online seit 25.05.2021]

Mieter der Gemeinde-Immobilie Graf-Zeppelin-Straße 1 können Solarstrom vom eigenen Dach nutzen

Sauberer, dezentraler und günstiger Strom für die Mieter, produziert auf dem eigenen Hausdach. Für die Gemeinde als Vermieter keine Utopie mehr, sondern ein erstmals begangener und durchaus wirtschaftlicher Weg, der merkliche Vorteile für alle Beteiligte, aber auch für den Klimaschutz hat. Die dazu notwendigen, optimalen Komponenten für das gerade im Bau befindliche kommunale Wohnungsbauprojekt in der Graf-Zeppelin-Straße 1 liefern die Weinheimer GM Elektrotechnik GmbH und der Verteilnetzbetreiber im EnBW-Konzern Netze BW GmbH. Für Bürgermeister Stefan Weisbrod ist das, allen Unkenrufen zum Trotz, eine durchaus positive Entwicklung, die zwei scheinbar gegensätzliche Welten miteinander verbindet: „Bezahlbarer Wohnraum und Klimaschutz lassen sich durchaus miteinander vereinbaren“.

Sie sorgen dafür, dass die kommunale Immobilie in der Graf-Zeppelin-Straße 1 mit nachhaltigem Strom vom eigenen Dach versorgt wird: Bürgermeister Stefan Weisbrod (v.l.), Firmenchef Gregor Sattler von der Bauunternehmung Sattler, Diplomingenieur (FH) Michael Emmerich, stellvertretender Geschäftsführer der GM Elektroechnik GmbH und KWG-Geschäftsführer Christian Bickle.
Sie sorgen dafür, dass die kommunale Immobilie in der Graf-Zeppelin-Straße 1 mit nachhaltigem Strom vom eigenen Dach versorgt wird: Bürgermeister Stefan Weisbrod (v.l.), Firmenchef Gregor Sattler von der Bauunternehmung Sattler, Diplomingenieur (FH) Michael Emmerich, stellvertretender Geschäftsführer der GM Elektroechnik GmbH und KWG-Geschäftsführer Christian Bickle.


88 Einzelmodule bringen bis zu 29,92 Kilowatt-Peak Leistung

Die als Generalübernehmer für die Gemeinde agierende KWG Reilingen mbH investiert in die Photovoltaikanlage auf dem Dach des Mehrfamilienhauses mit sieben Mietwohnungen rund 40.000 Euro. Die Solarstromanlage besteht aus 88 Einzelmodulen mit einer maximalen Gesamtleistung von bis zu 29,92 Kilowatt-Peak. Den lokal generierten Strom können die Mieter vor Ort selbst nutzen. Darüber hinaus benötigter Reststrom muss aus dem öffentlichen Netz bezogen werden, überschüssige Energie wird dagegen eingespeist und vom Netzbetreiber vergütet.

Eine cloudbasierte Software aus dem Dienstleistungsbereich der Netze BW stellt sicher, dass die komplexen Anforderungen und Prozesse der Mieterstromversorgung reibungslos bewältigt werden. Vom Messkonzept über spezielle Mieterstromzähler bis hin zur Abrechnung mit den Mietern ist alles über das Produkt „Stromlux slim“ abgedeckt. Checklisten, Tipps oder Kalkulatoren helfen, den Überblick zu behalten. Dank der Cloudlösung ist die Software auch bei Gesetzesänderungen immer aktuell und liefert entsprechende Hinweise oder Erinnerungen. „Wir haben keinen Verwaltungsaufwand, unsere Anlagen sind wirtschaftlich und die Mieter können selbst erzeugten Strom nutzen“, zählt KWG-Geschäftsführer Christian Bickle die Vorzüge auf.

Projektleiter Daniel Greising von der Netze BW, Sparte Dienstleistungen, kennt die Fallstricke bei der Umsetzung von Mieterstrommodellen. „Das Thema ist nicht schwierig, aber vielschichtig“, weiß er aus Erfahrung. Vielen Kommunen fehle schlicht die Kapazität, sich da durchzufuchsen. „Mit unserer cloudbasierten Software nehmen wir ihnen diesen Aufwand ab“. (jd)

Bürgermeister Stefan Weisbrod und KWG-Geschäftsführer Christian Bickle präsentieren eines der 88 Einzelmodule, die auf dem Dach des kommunalen Wohnhausneubaus das Sonnenlicht in elektrisch nutzbare Energie verwandeln werden.
Bürgermeister Stefan Weisbrod und KWG-Geschäftsführer Christian Bickle präsentieren eines der 88 Einzelmodule, die auf dem Dach des kommunalen Wohnhausneubaus das Sonnenlicht in elektrisch nutzbare Energie verwandeln werden.

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008