Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Neue Coronaregelungen ab dem 25.01.2021

[Online seit 25.01.2021]

Am Montag, den 25. Januar, traten für Baden-Württemberg neue Änderungen der Corona-Verordnung in Kraft. Grund ist vor allem die Angst, dass sich die mutierte Virus-Variante weiter ausbreitet.
Die Maskenpflicht wurde weiter verschärft. So muss ab sofort bei der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs, an Haltestellen und Wartebereichen, in Arztpraxen, im Einzelhandel, in Arbeits- und Betriebsstätten sowie Einsatzorten, während Veranstaltungen der Religionsausübung und in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern eine OP-Maske (mehr dazu unten) getragen werden. Eine Alltagsmaske reicht hier nicht mehr aus.
Kinder bis einschließlich 14 Jahren dürfen weiterhin überall Alltagsmasken tragen, Kinder bis einschließlich 5 Jahren sind weiterhin von der Maskenpflicht befreit.
Bei Veranstaltungen zur Religionsausübung sowie anlässlich von Todesfällen sind Zusammenkünfte von mehr als 10 Teilnehmern spätestens zwei Werktage zuvor bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Hundefriseure und vergleichbare Einrichtungen der Tierpflege dürfen ihre Dienstleistungen anbieten. Dabei muss das Tier vom Besitzer abgegeben und nach der Behandlung wieder abgeholt werden. Die Kontakte zwischen Betreiber und Tierbesitzer sind so gering wie möglich zu halten.

Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundes
"Home Office ist ein wirksames und zugleich relativ schmerzarmes Mittel, um die Anzahl der Infektionen deutlich zu senken", heißt es in der neuen Verordnung des Landes. Daher appelliert die Landesregierung demnach - ohne eine "Homeoffice-Pflicht" anzuordnen - nochmals an alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Beschäftigten wo immer möglich von zu Hause aus arbeiten zu lassen. Die Landesregierung wird daher auch kurzfristig Unternehmen, Verbände und Gewerkschaften zu einem Home-Office-Gipfel einladen. https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html

Lockerungen bei Kitas und Schulen möglich
Baden-Württemberg strebt an, Kitas und Grundschulen ab dem 1. Februar vorsichtig Schritt für Schritt zu öffnen, wenn die Infektionslage es zulässt. Hierzu werden diese Woche Entscheidungen getroffen.

Mehr erfahren unter:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/#c119665

Unterscheidung der Maskentypen
Medizinische Gesichtsmasken, oder auch „OP-Masken“ wurden entwickelt, um offene Wunden des Patienten vor Tröpfchen aus der Atemluft des Arztes zu schützen. Sie dienen daher hauptsächlich dem Fremdschutz. Allerdings schützen sie bei festem Sitz auch den Träger der Maske.
Da es sich um Medizinprodukte handelt, müssen sie anders als Alltagsmasken den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und werden einem Nachweisverfahren unterzogen.
Gesichtsmasken kennt man aus Krankenhäusern oder Arztpraxen, sie bestehen aus speziellen Kunststoffen, sind rechteckig mit Faltenwurf und die Außenseite ist meist grün oder blau, die Innenseite weiß.
FFP-Masken dienen sowohl dem Selbst- als auch dem Fremdschutz. Hier ist jedoch zwischen Masken mit Ventil und Masken ohne Ventil zu unterscheiden. Masken ohne Ventil filtern sowohl die eingeatmete, als auch die ausgeatmete Luft. Masken mit Ventil bieten einen deutlich geringeren Fremdschutz, da ausgeatmete Aerosole nicht durch das Filtermaterial abgefangen werden.
Wie auch die medizinischen Gesichtsmasken unterliegen die FFP-Masken strengen gesetzlichen Kontrollen und dürfen erst rechtmäßig vertrieben werden, wenn sie ein erfolgreiches Nachweisverfahren durchlaufen haben.
FFP-Masken sind weiß, oft kuppelförmig oder faltbar und liegen dicht am Gesicht an.
Mehr erfahren unter:
https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008