Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Startschuss für die Bürgermeisterwahl am 21. März 2021

[Online seit 08.01.2021]

Stellenausschreibung zur Bürgermeisterwahl / Bewerbungsfrist beginnt am 16. Januar 2021

Die erste Amtszeit von Bürgermeister Stefan Weisbrod läuft am 15. Juni 2021 ab. Die Wahl wird am Sonntag, 21. März 2021 durchgeführt, eine eventuell notwendig werdende Neuwahl am Sonntag, 18. April 2021, stattfinden.

Die Stelle des/der hauptamtlichen Bürgermeisters/in der Gemeinde Reilingen wird am Freitag, 15. Januar 2021 im Staatsanzeiger Baden-Württemberg öffentlich ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist beginnt unmittelbar am ersten Tag nach diesen Veröffentlichungen, also am Samstag, 16. Januar 2021, um 0.00 Uhr.

So spät in der Nacht muss aber keine Bewerberin/kein Bewerber zum Briefkasten gehen. Denn alle Bewerbungen, die bis Montag 18. Januar, bis 7.30 Uhr im Briefkasten des Rathauses liegen, gelten als gleichzeitig eingegangen. Wenn die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung am Morgen des 18. Januars bis 7.30 Uhr mehr als eine Bewerbung in ihrem Briefkasten vorfinden, entscheidet unter diesen Eingängen das Los über die spätere Reihenfolge.

Bewerbungen müssen spätestens am 23. Februar 2021, 18.00 Uhr, schriftlich bei der Gemeindeverwaltung, Bürgermeister-Stellvertreter Peter Geng als Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, eingereicht werden.

Der Gemeindewahlausschuss befindet in einer öffentlichen Sitzung am 23. Februar 2021 darüber, welche Bewerberinnen und Bewerber, und – falls erforderlich per Losentscheid – in welcher Reihenfolge, für die Wahl zugelassen werden.

Sollte am 21. März keine Kandidatin oder kein Kandidat mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, wird eine sogenannte Neuwahl notwendig. Bei dieser Neuwahl genügt die einfache Mehrheit. Die Neuwahl ist für den 18. April festgesetzt. Die Bewerbungsfrist für neue Bewerbungen beginnt am 22. März um 0.00 Uhr und endet am 25. März um 18.00 Uhr.
Bewerberinnen und Bewerber der ersten Wahl, die in der Einreichungsfrist für die Neuwahl ihre Kandidatur nicht zurückziehen, bleiben auf dem Stimmzettel als Kandidaten stehen.

Wählbar sind Deutsche und Unionsbürger, die in der Bundesrepublik wohnen. Die Bewerber/innen müssen am Wahltag zwischen 25 und 68 Jahre alt sein. Außerdem müssen sie das Grundgesetz anerkennen und dafür eintreten.

Neben der formlosen Bewerbung müssen bis zum Ende der Bewerbungsfrist folgende Unterlagen eingereicht, beziehungsweise nachgereicht werden: eine Wählbarkeitsbescheinigung und eine eidesstattliche Versicherung der Bewerberin und des Bewerbers, laut Gemeindeordnung wählbar zu sein. Unionsbürger/innen brauchen eine weitere eidesstattliche Versicherung, dass sie Staatsangehörige ihres Herkunftsmitgliedstaates sind und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben.

Weitere Details beinhaltet die vorerwähnte öffentliche Stellenausschreibung, die unter www.estellen.de/stellensuche/stellenangebote abrufbar ist.

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008