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Die Gemeinde informiert

Ab dieser Woche stehen deutlich mehr Impftermine zu Verfügung - In Hockenheim, Sinsheim und Weinheim wird dann wieder täglich geimpft

[Online seit 01.12.2021]

Nur angemeldete Personen erhalten eine Impfung / Terminbuchung ab Mittwoch, 1. Dezember, 15 Uhr, sowohl telefonisch als auch online möglich

 

Die Feinplanung im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis ist bereits abgeschlossen, was die neuen Impfstützpunkte betrifft. Dort können wie gestern (29. November) angekündigt ab dieser Woche deutlich mehr Impfungen als bislang bei den dauerhaften Impfaktionen (DIA) vorgenommen werden (siehe auch https://www.rhein-neckar-kreis.de/start/aktuelles/impfstuetzpunkte+ergaenzen+zu+den+mia+und+dia+das+drei-stufen-modell+des+rhein-neckar-kreises.html).

 

„Konkret bedeutet es, dass wir ab morgen, Mittwoch, 1. Dezember, ab 15 Uhr, für die Standorte Weinheim 2400 und für Hockenheim 2700 Termine neu einstellen. Dort sowie in Sinsheim beginnen wir zudem schon in der kommenden Woche mit täglichen Impfungen. Zunächst sind an diesen drei Impfstützpunkten pro Tag bis zu 300 Impfungen vorgesehen“, informiert die Gesundheitsdezernentin des Rhein-Neckar-Kreises, Doreen Kuss. In Hockenheim beginnen die täglichen Impfungen ab Dienstag, 7. Dezember, in Weinheim tags darauf und in Sinsheim ab Samstag, 11. Dezember. In diesen drei Impfstützpunkten finden dann jeweils zwischen 7 und 20 Uhr Erst-, Zweit- und Drittimpfungen statt. An den anderen beiden Impfstützpunkten Eberbach und Schwetzingen wird die Kapazität pro Öffnungstag auf 300 erhöht – hier bleibt es aber vorerst bei drei Tagen pro Woche. „Sobald wir zusätzliches Personal zur Verfügung haben, wollen wir an allen Standorten die Zahl der möglichen Impfungen weiter erhöhen“, so Dezernentin Kuss.

 

Nach wie vor gilt für alle dauerhaften Impfaktionen (DIA) sowie die neuen Impfstützpunkte: Hier erhalten ausschließlich angemeldete Personen eine Impfung. Personen, die sich vorab nicht anmelden möchten, stehen weiterhin die Mobilen Impfaktionen (MIA) offen. Die Terminbuchung ist telefonisch unter der Corona-Hotline des Gesundheitsamtes (06221/522-1881 – unter der Woche erreichbar von 7.30 bis 16 Uhr sowie samstags von 10 bis 14 Uhr) und online unter www.rhein-neckar-kreis.de/impfaktionen möglich. Der Direktlink lautet https://c19.rhein-neckar-kreis.de/impftermin. Die nächsten Termine für die Impfstützpunkte werden am Mittwoch, 1. Dezember, ab 15 Uhr freigeschaltet.

 

Hintergrundinformationen zu den Impfmöglichkeiten: Kinder im Alter von 12 und 13 Jahren sollten gemeinsam mit einem Erziehungsberechtigten zum Impftermin erscheinen. Ab dem Alter von 14 Jahren können Jugendliche geimpft werden, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorliegt. Für Auffrischimpfungen sollte ein Mindestabstand von 6 Monaten zur Grundimmunisierung eingehalten werden. Sie ist aktuell von der Ständigen Impfkommission (STIKO) für alle Personen ab 18 Jahren empfohlen. Abweichend hiervon wird nach einer Immunisierung mit dem Vakzin von Johnson&Johnson sowie Personen mit einer schweren Immunschwäche oder Immunsuppression bereits nach einem Monat eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff empfohlen.

 

Wenn bereits eine Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgt ist, sollte die Zweitimpfung und, wenn möglich, auch eine Auffrischimpfung ebenfalls mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Für Personen unter 30 Jahren wird nach der aktuellen STIKO-Empfehlung ausschließlich die Verwendung des Impfstoffs Comirnaty von BioNTech empfohlen. Aufgrund der aktuellen Beschränkung der Lieferungen des Impfstoffs der Firma Biontech besteht nach wie vor kein Anspruch auf die Verabreichung eines bestimmten bzw. gebuchten Impfstoffs.

 

Unter folgendem Link gibt es weitere Informationen zu den Impfempfehlungen: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/43/Art_01.html

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
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Jahr 2007
Jahr 2008