Gemeinde Reilingen

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Kreisforstamt sperrt wegen hoher Waldbrandgefahr bis auf Weiteres Feuer- und Grillstellen in der Rheinebene

[Online seit 17.06.2021]

Die erste Hitzewelle des Jahres rollt über Baden-Württemberg. Auch im Rhein-Neckar-Kreis herrschen seit Tagen Temperaturen jenseits der 30 Grad und auch nachts fallen die Temperaturen nicht merklich unter die 20-Grad-Marke. Die einhergehende Wärmebelastung kann nicht nur für den Menschen, sondern auch für die Waldökosysteme gefährlich werden. Ähnlich dem Tropfen, der das Glas zum Überlaufen bringt, reicht derzeit ein einzelner Funke aus, damit es im Wald anfängt zu brennen. Damit es soweit nicht kommt, sperrt das Kreisforstamt bis auf Weiteres die Feuerstellen und Grillplätze in der Rheinebene. Betroffen sind die Wälder auf Gemarkung der Kommunen: Altlußheim, Brühl, Hockenheim, Ketsch, Neulußheim, Oftersheim, Plankstadt, Reilingen, Sandhausen, Sankt Leon-Rot, Schwetzingen, Wiesloch und Walldorf.

„Wir beobachten die Lage im Wald seit Tagen. Leider ist insbesondere in der Rheinebene keine Verbesserung in Sicht“, so Forstbezirksleiter Philipp Schweigler. Das Kreisforstamt bittet daher um Verständnis für die Entscheidung. Die Ge-fahren und Auswirkungen eines unkontrollierten Feuers im Wald wären zu fatal, denn Feuer bedroht nicht nur den Lebensraum von Tieren und Pflanzen, sondern kann auch auf waldnahe Wohnhäuser übergreifen und die Bevölkerung gefährden. Gleichzeitig vernichtet es Rohstoffe, gespeicherte Energie und setzt dabei in Bäumen gebundenes CO2 frei. Vorsorglich weist das Kreisforstamt auch in diesem Zusammenhang nochmals auf das gesetzliche Rauchverbot im Wald im Zeitraum vom 1. März bis 31.Oktober hin. Die vorsätzliche oder fahrlässige Missachtung der Sperrung oder des Rauchverbots im Wald können Ordnungswidrigkeiten mit erheblichen Bußgeldern nach sich ziehen.

Das Kreisforstamt bittet um Einhaltung der Sperrung und ruft dazu auf, entdeckte Schadfeuer im Wald umgehend per Notruf der Feuerwehr oder der Rettungsleitstelle unter der Notfallnummer 112 zu melden.

Die Allgemeinverfügung zur Sperrung der Grillstellen in der Rheinebene (Rhein-Neckar-Kreis) infolge akuter Waldbrandgefahr kann hier abgerufen werden:
www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachungen

RNK
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Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

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