Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Gruppenauskünfte an Wahlvorschlagsträger nach § 50 BMG

[Online seit 18.01.2021]

Nach § 50 Absatz 1 BMG darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Auskünfte erstrecken sich nur auf Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und Anschriften. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Aufnahme ihrer Personalien in solche Gruppenauskünfte zu widersprechen.
Nach Auffassung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg ist § 50 Absatz 1 BMG als Ausnahmeregel zur Informationspflicht gemäß Artikel 14 Absatz 5 lit. c) DS-GVO zu betrachten, so dass über die Erlangung personenbezogener Daten über diesen Weg die Betroffenen nicht informiert werden müssen.
Der Widerspruch ist bei der Gemeindeverwaltung Reilingen, Einwohnermeldeamt, Hockenheimer Str. 1-3, 68799 Reilingen, einzulegen, wenn die alleinige Wohnung oder Hauptwohnung in Reilingen ist. Rückfragen beantwortet das Einwohnermeldeamt unter Telefon 952-108 gerne. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt, bis er widerrufen werden sollte.

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008