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Die Gemeinde informiert

eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR

[Online seit 18.01.2021]

Personalausweis wurde teurer / Kinderreisepass nur noch ein Jahr gültig

Zum 1. Januar 2021 wurde die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion eingeführt. Mit der neuen Chipkarte können sich Unionsbürgerinnen und -bürger sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen. Hierzu wird die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte verwendet.

Die neue eID-Karte – einige Fakten
Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können die eID-Karte beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind. Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren und gegen eine Gebühr von 37,00 Euro ausgegeben. Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden. Sie können vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine neue eID-Karte beantragen. Hierzu ist der Nachweis eines begründeten Interesses erforderlich. In Deutschland können Sie die eID-Karte im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Wenn Sie Ihre eID-Karte außerhalb von Deutschland beantragen wollen, wenden Sie sich bitte an das Auswärtige Amt und die dafür vorgesehenen Auslandsvertretungen in dem Bezirk, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Beantragung
Zur Beantragung Ihrer eID-Karte benötigen Sie das von Ihrem Heimatstaat ausgestellte und gültige Identitätsdokument, z. B. einen Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis). In dem Chip der eID-Karte wird auch Ihre Anschrift gespeichert. Wenn Sie in Deutschland leben und angemeldet sind, kennt die zuständige eID-Behörde (Bürgeramt) Ihre Anschrift. Sind Sie erst nach Deutschland gezogen, müssen Sie sich bei einer deutschen Meldebhörde anmelden. Welche Unterlagen für die Anmeldung erforderlich sind, können Sie bei Ihrer Meldebehörde erfragen. Bei Rückfragen können Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros, Doris Vogel, Tel.: 952-108 oder Martina Christ, Tel.: 952-0 wenden.

Kinderreisepass nur noch ein Jahr gültig
Seit dem 01.01.2021 ändert sich die Gültigkeit von Kinderreisepässen und deren Verlängerung. Ab diesem Zeitpunkt wird die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen auf ein Jahr reduziert (bisher 6 Jahre).
Unverändert bleibt, dass der Kinderreisepass längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden kann (Gebühr 13,-- Euro). Ferner kann der Kinderreisepass wie gewohnt mehrmals verlängert werden (Gebühr 6,-- Euro). Bei jeder Verlängerung der Gültigkeit muss er mit einem aktuellen Lichtbild versehen sein. Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, die ein Identitätsdokument mit einer Gültigkeit von mehr als zwölf Monaten benötigen, können wie gewohnt einen Personalausweis (Gebühr 22,80 Euro) und/oder einen Reisepass (Gebühr 37,50 Euro) ausgestellt erhalten. Beide Dokumente sind mit einem Chip ausgestattet und sechs Jahre gültig. Hierbei ist zu beachten, dass das Dokument bereits vor Erreichen des Ablaufdatums ungültig wird, wenn u. a. eine eindeutige Feststellung der Identität nicht mehr möglich ist, z  B. aufgrund von Veränderungen des äußeren Erscheinungsbildes im kindlichen Alter. Kinderreisepässe, die vor dem 01.01.2021 ausgestellt oder verlängert wurden, behalten die auf ihnen jeweils angegebene Gültigkeitsdauer.
Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros Doris Vogel‚ Tel.: 952-108, E-Mail: Doris.Vogel@Reilingen.de oder Martina Christ, Tel.: 952-0, E-Mail: Martina.Christ@Reilingen.de.
Rathausbesuche sind aufgrund der Corona-Pandemie derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Personalausweis seit 01.01.2021 teurer
Seit Einführung des Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion am 01.11.2010 ist die Gebühr für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben mit 28,80 € (Gültigkeit des Dokuments 10 Jahre) konstant geblieben. Dies hat sich nunmehr zum 1. Januar 2021 geändert. Die Gebühr wird dann auf 37,00 Euro erhöht. Nach Vollendung des 16. Lebensjahres hat jede Person mittels Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion die Möglichkeit, über die AusweisApp2 für Android oder iOS digitale Angebote, die einen sicheren Identitätsnachweis erfordern, zu nutzen. Zum Beispiel kann man Führungszeugnisse bequem von zu Hause aus beantragen, eine kostenfreie Auskunft über den Punktestand beim Kraftfahrt-Bundesamt erhalten oder Einsicht auf das Rentenkonto nehmen. Das NFC-fähige Smartphone kann hierzu als Personalausweis-Lesegerät genutzt werden. Der Online-Ausweis kann somit Kosten, Wege und Zeit sparen. Ihre Ausweisdaten werden nur übermittelt, wenn Sie Ihre selbstgewählte 6-stellige PIN eingeben. Somit bestimmen Sie selbst, wem Sie Ihre persönlichen Daten verschlüsselt übermitteln. Diese Daten werden immer Ende-zu-Ende-verschlüsselt übermittelt, sodass diese nicht abgefangen oder eingesehen werden können. Für Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 24 Jahre alt sind, bleibt die ermäßigte Personalausweisgebühr von 22,80 € (Gültigkeit Dokument 6 Jahre) bestehen.
Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros Doris Vogel‚ Tel.: 952-108, E-Mail: Doris.Vogel(@)Reilingen.de oder Martina Christ, Tel.: 952-0, E-Mail: Martina.Christ(@)Reilingen.de.
Rathausbesuche sind aufgrund der Corona-Pandemie derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Ausführliche Infos finden Sie unter www.personalausweisportal.de

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008