Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Ab wann gelte ich als Kontaktperson und wie verhalte ich mich?

[Online seit 30.10.2020]

Generell gelten diese Menschen als Kontaktpersonen, die mit einem Corona-Infizierten persönlichen Kontakt hatten. Das RKI unterscheidet dabei in zwei Kategorien, die Dritte ist für Pflegepersonal vorgesehen. Je nachdem gelten unterschiedliche Sicherheitsmaßnahmen.

Kontaktperson Kategorie I
Dazu zählen Menschen, die innerhalb der zurückliegenden Tage seit der Diagnose mind. 15 Minuten mit dem Erkrankten entweder im engen Kontakt (etwa 1,5m Abstand) oder mind. 30 Minuten in einem geschlossenen Raum (ohne Frischluftaustausch) standen. Hierzu zählen dementsprechend auch diejenigen, die mit dem Erkrankten in einem Haushalt leben. Hierbei herrscht ein erhöhtes Infektionsrisiko.
Zählen Sie zu dieser Kategorie, hat der Erkrankte Sie mit Namen und Telefonnummer an das Gesundheitsamt zu melden. Solange Sie keine Krankheitssymptome aufweisen, haben Sie sich lediglich in 14-tägige häusliche Quarantäne zu begeben. Im Haushalt sollte nach Möglichkeit eine zeitliche und räumliche Trennung von anderen Haushaltsmitgliedern stattfinden. Vor allem auf die allgemeinen Hygienevorschriften wie häufiges Händewaschen sollte geachtet werden.
Sollten während der Absonderung Krankheitssymptome vereinbar mit Covid-19 auftreten, ist eine Testung unumgänglich. Das weitere Testen ihrer Kontaktpersonen ist eine Einzelfallentscheidung.

Kontaktperson Kategorie II
Die Kategorie erfasst Menschen, die unter 15 Minuten im engen Kontakt (etwa 1,5m Abstand) mit einem Erkrankten standen. Auch wenn eine Mund-Nasen-Bedeckung bei längerem Aufenthalt mit einem Erkrankten im nahen Umfeld stattfand, herrscht das geringere Infektionsrisiko.
Sollte dies auf Ihren Fall zutreffen, sind vorerst keine weiteren Maßnahmen zu ergreifen. Lediglich eine Kontaktreduzierung, auf die allgemeinen Hygienevorschriften ist in jedem Fall zu achten. Treten Krankheitssymptome auf, sollen Sie sich an das Gesundheitsamt wenden.

Folgende Grafik soll zur Verdeutlichung dienen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: telefonisch Herr Allen Baothavixay, Tel.: 952-207



Corona-Verordnung des Landes:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008