Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Aktuelle Corona-Regelungen

[Online seit 27.10.2020]

Aufgrund der Vielzahl der Änderungen eine kurze Übersicht der wichtigsten Regelungen:

  • Landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Fußgängerzonen und öffentlichen Einrichtungen sowie in öffentlich zugänglichen Bereichen im Freien, soweit die Gefahr besteht, dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
  • In Warteschlangen im Freien mit mehr als einer wartenden Person gilt Maskenpflicht auch vor Verkaufsstellen des Einzelhandels, vor Gaststätten und vor sonstigen Verkaufsstellen (beispielsweise Hähnchenverkauf REWE-Parkplatz, Fischverkauf Rathausplatz, Poststellen)
  • Egal ob in der eigenen Wohnung, dem Garten oder ob im Park dürfen ab dem 19. Oktober 2020 maximal zehn Personen oder zwei Hausstände zusammenkommen.
  • Private Veranstaltungen werden auf max. 10 Personen oder zwei Hausstände begrenzt.
  • Die Teilnehmerzahl für sonstige Veranstaltungen (beispielsweise Elternabende, Eigentümerversammlungen oder Vereinssitzungen) wird auf 100 begrenzt. Für Sport- und Kulturveranstaltungen gelten separate Regelungen.
  • Für Gaststätten gilt eine Sperrstunde von 23 Uhr bis 6 Uhr.
  • Personen, die aus dem Ausland nach Baden-Württemberg einreisen und die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in einem Gebiet aufgehalten haben, das in diesem Zeitraum Risikogebiet war oder noch ist, unterliegen der 14-tägigen Quarantänepflicht. Das Ordnungsamt kann diese Aufheben, wenn die Einreisenden einen negativen Test vorlegen.

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008