Öffentliche Vergabe - Präqualifikationsverfahren im Baubereich (VOB) beantragen
Durch Teilnahme an einem Präqualifikationsverfahren können Bauunternehmen auftragsunabhängig ihre Qualifikationnachweisen.DasVerfahrenumfasst
- dieBefähigung,
- dieErlaubniszurBerufsausübung,
- diewirtschaftlichen,finanziellensowietechnischenundberuflicheLeistungsfähigkeitund
- möglicheAusschlussgründe.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Unternehmen ein Zertifikat und eine Nummer. Unter dieser ist die Präqualifikation Ihres Unternehmens in dasPräqualifikationsverzeichnisdes Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e.V. eingetragen. Mit dem Zertifikat oder der Nummer können Sie in Angebotsschreiben für öffentliche Bauaufträge Ihre Qualifikation nachweisen.
Hinweis: Das Präqualifikationsverzeichnis ist allgemein zugänglich. Öffentliche Auftraggeber können darin auch die der Präqualifikation zugrunde liegenden Nachweise einsehen.
Generelle Zuständigkeit:
die durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung anerkannten Präqualifizierungsstellen
Hinweis: Auf den Internetseiten des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. finden Sie eine Liste der anerkannten Präqualifizierungsstellen.
Voraussetzungen:
Sie möchten am Präqualifikationsverfahren teilnehmen.
Unterlagen:
- Angaben und Erklärungen, durch die Sie selbst über Ihr Unternehmen informieren (Eigenerklärungen)
- Referenzen früherer Auftraggeber
Hinweis: Welche Eigenerklärungen Sie genau abgeben müssen, erfahren Sie im Antragsformular.
Ablauf:
Wenden Sie sich an eine Präqualifizierungsstelle. Dort erhalten Sie das notwendige Antragsformular. Reichen Sie dieses dort ausgefüllt und unterschrieben gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Die Präqualifizierungsstelle prüft Ihre Unterlagen. Fehlen Unterlagen, fordert sie Sie auf, diese nachzureichen.
Erfüllen Sie alle Voraussetzungen für die Präqualifikation, übermittelt die Präqualifizierungsstelle Ihre Daten dem Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. Dieser trägt Ihr Unternehmen in das Präqualifikationsverzeichnis ein.
Kosten:
Erkundigen Sie sich direkt bei den Präqualifizierungsstellen.
Rechtsgrundlage:
- § 122 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (Eignung)
- § 123 Gesetz gegen Wettbewerbebeschränkungen (GWB) (Zwingende Ausschlussgründe)
- § 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (Fakultative Ausschlussgründe)
- § 48 Sektorenverordnung (SektVO) (Qualifizierungssysteme)
- § 6bEUAbs.1Nr.1Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A)
- § 6b VS Abs.1Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A)
- § 6bAbs.1 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A)
Lebenslagen:
- Vergabe öffentlicher Aufträge | Der Weg zu öffentlichen Aufträgen
- Vergabe öffentlicher Aufträge | Qualifikationsnachweis
Freigabevermerk:
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 27.06.2016 freigegeben.
Information
Die Texte werden über eine Schnittstelle der cm city media GmbH vom Landesportal Service BW übernommen und eingelesen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.
Verwaltungsdurchklick der Metropolregion Rhein-Neckar
Die Metropolregion Rhein-Neckar (MRN) bietet einen länderübergreifenden Zugang zu allen Verwaltungsleistungen im Wirtschaftsraum MRN unter http://www.verwaltungsdurchklick.de/ an.