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Volksschule : früher ( Teil 2)

[Online seit 11.06.2019]

Volksschule : früher  ( Teil 2)  

 nach „Entwurf eines Gesetzes für das Volksschulwesen im  Königreiche Bayern, München 1867)   

§ 27
„Werktagsschulpflichtige Kinder dürfen nur dann zu einer regelmäßigen Beschäftigung in Fabriken oder größeren Gewerken verwendet werden, wenn sie das zehnte Jahr zurückgelegt haben, die dieser Altersstufe entsprechende Schulbildung besitzen und nach ihren körperlichen und Gesundheitsverhältnissen hierfür geeigenschaftet sind.

§ 33
Es ist einleuchtend, dass für angemessene Reinigung und zur Winterzeit für entsprechende Beheizung des Schul-Locals gegen eine angemessenen Entschädigung  dem Lehrer zu übertragen, wo derselbe im Schulhaus wohnt.  Die Bestimmung über die Beschaffung eines geeigneten Locales für den Unterricht in Leibesübungen mit den nothwendigen Apparaten rechtfertigt sich durch die obligatorische Eigenschaft dieses Unterrichtes.

§ 37
Das Schulgeld für die Werktagsschule beträgt vierteljährig vier und zwanzig Kreuzer, das Schulgeld für die Fortbildungsschule vierteljährig zwölf Kreuzer für jedes Kind. In der Pfalz hat es bei dem bisherigen regelmäßigem Betrage des Schulgeldes von drei Kreuzern wöchentlich für jedes die Schule besuchende Kind sein Verbleiben.

 

§ 78
Ein Schullehrer, welcher das siebzigste Lebensjahr zurückgelegt hat, kann auf Versetzung in den Ruhestand Anspruch machen.
In Reilingen gab es auch Religionsprüfungen. Ein Bericht der „Hochwürdigsten Schulinspektion“, welcher im Heimatmuseum hängt, handschriftlich abgefasst, gibt davon Kunde. Die Lehrer selbst führten einen ordentlichen Lebenswandel. Sie unterrichteten die 188 katholischen Schüler (von insgesamt 450 Reilinger Schülern), sie bereiten sie gut für die Kommunion vor und übten den Kirchengesang. Sie sorgten und wachten darüber, dass die Kinder ab der 4. Klasse vierteljährlich zur Beichte gingen.
§ 65 
Wirkliche Schullehrer, welche in einer und derselben  Gemeinde  mit entsprechendem Erfolge wirken,
und deren religiös-sittliches Verhalten unbeanstandet ist, erhalten von sechs zu sechs Jahren Dienstalterszulagen.
Im Heimatmuseum hängt ein Bild von einer dritten Klasse  von Reilingen. Es wurde im Schuljahr 1908/09  aufgenommen. Es sind etwa 80 Kinder, welche also um das Jahr 1900 geboren sind. Wir kennen nur ganz links oben  Otto Weißbrodt ( 1900 – 1964 ),  „De groos Odd´l), den Vater von Werner Weißbrodt.                                   Philipp Bickle

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