Wir berichten
Von der Farrenhaltung (oder wem gedenkt noch der Farrenstall?)
[Online seit 09.10.2017]
Im Schulgäss´l, da wo heute (noch) das evangelische Pfarrhaus (Schulstraße Nr. 7) steht, befanden sich früher das evangelische Schulhaus und der Farrenstall. Laut Gesetz ( 1896, II Abtheilung)hieß es: § 5 Die Gemeinden, in welcher Rinderzucht getrieben wird, sind verpflichtet, die zu diesem Behufe erforderlichen Zuchtfarren anzuschaffen und zu unterhalten.
§ 6 Die Zahl der von der Gemeinde aufzustellenden Farren ist so zu bemessen, dass auf einen Farren nicht mehr als 80 sprungfähige weibliche Tiere (Kühe und Kalbinnen) und wenn die Zahl dieser Thiere in der Gemeinde auf mindestens 400 sich beläuft, nicht mehr als 100 sprungfähige weibliche Thiere entfallen.
§ 7 Für die Bemessung der Zahl der zu haltenden Farren ist das Ergebnis der letzten in der Gemeinde stattgehabten regelmäßigen Viehzählung in so lange maßgebend, als nicht durch eine auf Veranlassung des Bezirksamtes oder des Gemeinderaths vorgenommene außerordentliche Zählung dargethan wird, dass dasselbe den Verhältnissen nicht mehr entspricht.
§ 8 Den Gemeinden steht es frei, die Farren selbst zu unterhalten oder sie bei einem Landwirth behufs Fütterung und Pflege zu verstellen.
§ 9 In geschlossenen Ortschaften sind beim Vorhandensein mehrerer Farren dieselben in einem gemeinschaftlichen Stall aufzustellen.
Später hatten wir nur noch einen gemeindeeigenen Farren. Er wurde von Konrad Heilmann in der Hockenheimer Straße geführt. Der Farrenstall in der Schulstraße stand leer. Das evangelische Schulhaus wurde ebenfalls nicht mehr benötigt und diente nun einigen Familien als Unterkunft. Der gemeindeeigene Zuchtbulle („Farren“) wurde ab 1956 abgeschafft. Nun wurden die Kühe mit Hilfe des Tierarztes „künstlich“ besamt.
Philipp Bickle/Fotos: le