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Von Polizeidienern undWachtmeistern (Teil 2)

[Online seit 14.08.2017]

Ein weiterer wichtiger Gesichtspunkt bei der Einstellung als Polizeidiener war, wie das Bezirksamt 1869 schrieb, dass „tunlichst auf gediente Militärpersonen Rücksicht zu nehmen sei.“ Manchmal waren Gemeinde und Bezirksamt in Schwetzingen nicht gleicher Meinung, wenn es um die Besetzung der Polizeidienerstelle ging. Die ersten Unterlagen über Polizeidiener im Gemeindearchiv berichten von einem solchen Fall. Die Gemeinde hatte ihren Polizeidiener, der schon 6 Jahre im Dienst war, mit der Begründung entlassen, er habe „oft zu viel getrunken und sich berauscht“. Der Polizeidiener beschwerte sich beim Bezirksamt und erklärte dort,  u. a. seine Vermutung, dass er wegen seiner „Gesinnung bei der letzten Bürgermeisterwahl“ nun aus dem Dienst entfernt wurde. Das Bezirksamt schloss sich dieser Meinung an und ließ die Begründung der Gemeinde nicht gelten.
Aber auch das Bürgermeisteramt, das inzwischen einen neuen Polizeidiener eingestellt hatte, blieb stur und wollte nichts rückgängig machen. Der Bürgermeister schrieb noch einmal an das Bezirksamt, „ dass derselbe zur jüngsten Zeit wegen Betrunkenheit seinen Dienst nicht mehr gehörig versehen hat“. Die Gemeinde gab als Zeugen den Gendarmen Friedrich und den Nachtwächter Zeißler an, welche „gütigst gefragt werden wollen“. Außer-dem sei der neue Polizeidiener ein braver Mann, der seine „Schuldigkeit tun werde“. Das Bezirksamt konnte sich nach langem Hin und Her erst durchsetzen, als es eine Strafe von 57 Gulden androhte, wenn die Gemeinde nicht binnen drei Tagen den neuen Polizeidiener nicht wieder entlassen würde. Erst dann gab das Bürgermeisteramt ein wenig kleinlaut nach.
Der Verdienst der Polizeidiener war nicht besonders hoch. In der Mitte des 19. Jahrhunderts erhielten sie 100 Gulden im Jahr. Das dürfte wohl für den Lebensunterhalt nicht gereicht haben. So mussten sie, wie die meisten Einwohner, noch mit ein paar Äckern und etwas Vieh ihre finanzielle Lage aufbessern. Darum haben sie auch wohl des Öfteren um eine Erhöhung  ihres Gehaltes beantragt, wie beispielsweise die Polizeidiener Lehr und Unglenk gegen Ende des 19. Jahrhunderts. Eine solche Erhöhung konnten allerdings das Bürgermeisteramt und der Gemeinderat nicht allein entscheiden. Dazu musste eine Bürgerversammlung einberufen werden. Ihr gehörten 43, wahrscheinlich gewählte, Bürgervertreter an. 37 davon waren zur Beratung erschienen. Im Protokoll der Versammlung heißt es: „ es wurde eine lebhafte Debatte geführt, ….. es wurde teils für, teils gegen für eine Gehaltserhöhung gesprochen.“
Und „nachdem sich kein Sprecher gemeldet, überhaupt die Sache hinlänglich erörtert war, schloss der Bürgermeister die Beratung und brachte zur Abstimmung die Frage, die er gesetzt hatte“. Das Ergebnis war, dass der Polizei- und Ratsdiener künftig statt 250 Mark 300 Mark und der erste Polizeidiener satt 325 Mark 375 Mark im Jahr erhielten.
Im 20. Jahrhundert erhöhten sich die Anforderungen an die Kandidaten bei der Einstellung in den Gemeindedienst. Ab 1923 durften nur noch Personen eingestellt werden, welche die Polizeischule mit Erfolg besucht hatten.
Es bleibt noch nachzutragen, dass der Bürgermeister die auf dem Rathausdache befindliche kleine Glocke ertönen ließ, wenn er den Polizeidiener schnell brauchte. Wenn er dann zu diesem Zeitpunkt einen „Kontrollgang“ in einem örtlichen Gasthause durchführte, konnte er sich in kürzester Zeit zum Diensteinsatz zurückmelden. 
Unser heutiges Bild zeigt den Polizeidiener Abraham Eichhorn. Seines Vornamens wegen wurde er nur  „Awahamm“ genannt.
Philipp Bickle/Foto: Ph. Bickle

Polizeidiener Abraham Eichhorn
Polizeidiener Abraham Eichhorn

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