Gemeinde Reilingen

Seitenbereiche

Volltextsuche

Was suchen Sie?

RSS

Facebook

Kontrast

Schriftgröße:

Seiteninhalt

Wir berichten

"Vumm "Bolizeidiener" (Von Polizeidienern und Wachtmeistern)( Teil 1)

[Online seit 07.08.2017]

„Kumm rei, sunnscht kummt de Bolizeidiener!“ so wurden früher in Reilingen die Kinder am Abend von der Straße ins Haus geholt. Er war aber auch streng, der Polizeidiener.  Ewald Fischer hat mir einmal erzählt, dass er einen Tag vor seinem 18 (!) Geburtstag vom Polizeidiener beim Rauchen einer Zigarre erwischt worden sei. Er wurde für eine Nacht in den Karzer im Rathaus gesperrt.
Genaueres berichtet Bernhard Römpert:  Mehr als ein Jahrhundert gab es in unserer Gemeinde Polizeidiener. Bereits 1840 finden wir Unterlagen im Reilinger Ortsarchiv. Polizeidiener waren Angestellte der Gemeinde – im Gegensatz zu den Gendarmen („Schanndam“), die Beamte des Großherzogtums Baden waren und ihren Sitz in Schwetzingen mit Außenstelle in Hockenheim hatten.
Die Aufgaben der Polizeidiener waren vielfältig. Sie mussten Botengänge für den Bürgermeister und die Verwaltung erledigen oder Nachrichten für die Einwohner mit der Schelle bekannt geben.  „Bekanntmachung!! „ (Fritz Anselment tritt heute oftmals noch als „Oberpolizeidiener“ mit der Schelle auf, und erinnert an die damalige Zeit!) In den Verordnungen hieß es weiter: „ Dem Polizeidiener obliegt die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung“ Sie sollten „durch Belehrung strafbare Handlungen verhüten und gegen Rechtsbrecher nachdrücklich einschreiten.“
Dazu gehörte auch die Überwachung der Polizeistunde in den Gasthäusern. Daneben mussten sie darauf achten, ob die ortspolizeilichen Vorschriften eingehalten wurden. Davon gab es viele, z.B. dass die Ortsstraßen von den Anwohnern „gehörig gereinigt“ wurden, zumindest jeden Samstag und vor jedem Feiertag; dass Fruchtwagen nicht zu breit geladen wurden und auch keine zwei oder drei aneinandergehängt wurden.
Ab dem Ende des 19. Jahrhunderts waren die Polizeidiener auch „Amtsvollzieher“. Das bedeutete, dass sie befugt waren, im Auftrage der Gemeinde Geldforderungen bis zu einem Betrag von 60Mark einzuholen, Pfändungen vornehmen und diese zu versteigern.
Wenn die Stelle eines Polizeidieners neu zu besetzen war, wurde dies durch „Ausschellen“ bekannt gegeben, und die Interessenten konnten sich darauf bewerben. Der Gemeinderat prüfte, welcher Bewerber am geeignetsten war. Dann musste der Kandidat nach Schwetzingen zum Bezirksamt  und wurde dort noch einmal überprüft. Wenn dieser nach Ansicht des Bezirks für gut befunden wurde, konnte er seinen Dienst antreten.
Aus einem Brief an die Gemeinde (1853) kann man sehen, welche Kriterien für eine Eignung maßgebend waren:
„Großherzoglicher Oberamtmann Dilgers:“ den auf Ladung Erschienenen zum Polizeidiener vorgeschlagenen Kandidaten  prüfte man, und nach dem man sich überzeugt hatte, dass derselbe im Lesen und Schreiben hinlänglich unterrichtet ist, so verpflichtete man denselben unter Hinweisung auf seine Obliegenheiten handgelöblich“ (Handschlag).
Die Abschrift dieser Urkunde erhielt das Bürgermeisteramt mit dem Auftrag, den Kandidaten „ in den Dienst und insbesondere in die Besoldung des abgetretenen Polizeidieners einzuweisen“.
Im Bild sind die Polizeidiener Christoph Vögele und Johann Klotz
Philipp Bickle/Fotos: Philipp Bickle

Weitere Informationen

Archiv - Ortsgeschichte

Hier können Sie ältere Artikel zum Thema Ortsgeschichte nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008