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Von der "Entnazifizierung" nach 1945

[Online seit 10.12.2019]


In der letzten Zeit bekamen wir von Enkelkindern Dokumente ihrer Großeltern in die  Redaktion gebracht, welche beim Ausräumen der Wohnungen aufgefunden wurden. Was bedeutet „Entnazifizierung“ wurden wir gefragt. Ich selbst war damals auch zu jung, um das verstehen zu können. Ich musste es mir auch erst anlesen. Auch mein Vater hat darüber nicht viel gesprochen. Ich weiß nur noch, dass wir mit der Post einen der hier abgebildeten „Persilscheine“  ( „Sie sind nicht betroffen!“) erhielten, in welchem mein Vater, der in der „SA“ gewesen war, als „Mitläufer“ ausgewiesen war.

Ab Juli 1945 begannen die Vier Mächte damit, die deutsche (und österreichische) Gesellschaft von allen Einflüssen des Nationalsozialismus zu befreien. In unserer amerikanisch besetzten Zone musste jeder Erwachsene eine „Entnazifizierungsbogen“ mit 131 Fragen ausfüllen. Bis Ende März 1946 wurden 1,26 von 1,39 Millionen Fragebögen ausgewertet. Damit sollten Personen, welche „als überzeugte Anhänger des Nationalsozialismus voraussichtlich undemokratische Traditionen verewigten“ wie  z. B. Berufsoffiziere der Deutschen Wehrmacht überprüft und nach Ermessen aus ihren Stellen entfernt und zur Sühne herangezogen werden. Ebenso wurden Mitgliedschaften in NS-Organisationen (z.B. Bund Deutscher Mädel, Hitlerjugend) überprüft.  Mein Vater wurde z. B. von der Bundesbahn entlassen, weil er in der SA gewesen war. Er arbeitete dann im Reilinger Wald  als Waldarbeiter, wurde aber später wieder von der Bahn in seinem alten Beruf übernommen.               Bis 1947  waren in der amerikanischen Zone sogar 95250 Personen inhaftiert, von denen 44 244, also 46% wieder entlassen wurden. In allen westlichen Zonen kam es zu 5025 Verurteilungen. Davon waren 806 Todesurteile, von denen 486 vollstreckt  wurden.

Zur Beurteilung der Verantwortlichkeit und zur Heranziehung von Sühnemaßnahmen wurden folgende Personengruppen gebildet:
1. Hauptschuldige (Kriegsverbrecher) 2. Belastete/Beschuldigte (Aktivisten, Militaristen und Nutznießer) 3. Minderbelastete (Bewährungsgruppe)  4. Mitläufer    5.Entlastete ( die vom Gesetz nicht betroffen waren)
Am 13. Mai 1946 nahmen (mit Genehmigung der amerikanischen Militärregierung) die ersten deutschen Laiengerichte, die „Spruchkammern“ zur Durchführung des „Befreiungsgesetzes“ ihre Tätigkeit auf. 545 regionale Spruchkammern saßen unter Aufsicht der amerikanischen Militärregierung über mehr als 900 000 Fälle zu Gericht.  

In einem „Spruch“ (Entscheidung der Spruchkammer Schwetzingen vom  20.8 1947) lesen wir: Durch seine Verbindung mit jüdischen Geschäftsleuten hat der Betroffene bekundet, dass er den Vorschriften der NSDAP abhold gewesen ist. Er hat weder im Jahre 1943 noch 1945 ein Einkommen bezogen, das den Betrag von RM 4000.- überstieg. Außerdem ist er ohne  Vermögen. Die Kammer hat die Amnestieverordnung vom 5.2. 1947 als gegeben angesehen und demgemäss das Verfahren gegen den Betroffenen eingestellt“.
Im Laufe des Jahres 1948 ließ das Interesse der Amerikaner an einer konsequenten Entnazifizierung spürbar nach. Mit Schnellverfahren sollte nun die Entnazifizierung abgeschlossen werden.
Quelle: Wikipedia „Entnazifizierung( Deutsche Justiz nach dem zweiten Weltkrieg)
Bilder aus dem privaten Besitz„Persilschein“ (SpruchkammerMannheim) vom 18.6.47 ---  Spruchkammer Schwetzingen vom 16.4.1947: Sühnebescheid über 200 Reichsmark, weil der Betroffene vom 31. 8. 37 bis zum 14.4. 45 in der NSDAP gewesen war, wo er kein Amt inne hatte.
Archiv Moosbrugger :  1. regionales Bezirkserntedankfest in Reilingen 1936 Zug durch die Hauptstraße
Philipp Bickle/Fotos: Bickle

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