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Beteiligungsphase von TransnetBW für die Netzbauprojekte im Rhein-Neckar- Raum ist gestartet

[Online seit 22.01.2018]

Öffentliche Auslegung des Genehmigungsantrags Ultranet gestartet / Stellungnahmen bis 16. März möglich.
Die TransnetBW hat bei ihren Netzbauprojekten im Raum Rhein-Neckar und Karlsruhe weitere wichtige Meilensteine erreicht: Der zweite Bundesfachplanungs-Antrag des Übertragungsnetzbetreibers für das Gleichstromprojekt Ultranet ist vollständig. Auch die Beteiligungsphase mit der öffentlichen Auslegung ist gestartet. TransnetBW ist zuständig für den Abschnitt zwischen Mannheim-Wallstadt und Philippsburg. Bis zum 16. Februar kann jeder Interessierte im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis in Heidelberg, bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) in Bonn und deren Außenstellen in Karlsruhe und Neustadt/Weinstraße die Unterlagen einsehen (siehe auch https://www.netzausbau.de/leitungsvorhaben/bbplg/02/b/de.html ). Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen, Fachbehörden, Verbände und weitere Stellen mit öffentlichen Aufgaben können bis einschließlich 16. März ihre Stellungnahmen an die Bundesnetzagentur in Bonn senden.
 
Nach Abschluss der Beteiligungsphase veranstaltet die BNetzA einen Erörterungstermin für die vorgebrachten Hinweise und Argumente. Danach entscheidet die Behörde über den Verlauf eines 1.000 Meter breiten Trassenkorridors. Innerhalb dieses Korridors wird die TransnetBW im darauffolgenden zweiten Genehmigungsschritt, der Planfeststellung, den genauen Verlauf der Leitung entwickeln und planen.
 
Auch beim Netzbauprojekt 380-kV-Netzverstärkung Weinheim-Karlsruhe geht es voran: Am 12. Dezember 2017 hat die TransnetBW ihren ersten Antrag auf Bundesfachplanung (gemäß § 6 Netzausbau-Beschleunigungsgesetz) bei der BNetzA in Bonn eingereicht. Damit beginnt für die Abschnitte Mitte – vom Umspannwerk Weinheim über den Punkt G380 (Mannheim) bis zum Umspannwerk Altlußheim und Süd vom Umspannwerk Altlußheim bis zum Umspannwerk Daxlanden (Karlsruhe) die Bundesfachplanung. Am 6. Februar findet eine öffentliche Antragskonferenz in Hockenheim statt, zu der die BNetzA eingeladen hat. Hier werden die Anforderungen für den zweiten Antrag (gemäß § 8 Netzausbau-Beschleunigungsgesetz) diskutiert. Anschließend legt die BNetzA den Untersuchungsrahmen für den zweiten Antrag fest.
 
„Die Beteiligung an den Genehmigungsverfahren ist eine große Chance für die Öffentlichkeit, sich mit all ihren Anliegen einzubringen“, sagt Maria Dehmer, Projektsprecherin bei TransnetBW für beide Projekte. „Wir wünschen uns, dass alle Interessierten und Betroffenen diese Chance nutzen und den konstruktiven und engagierten Dialog, den sie mit uns in der Vorantragsphase geführt haben, auch im Rahmen der formellen Beteiligung durch die Bundesnetzagentur fortführen.“
 
Für Rückfragen und Hinweise zu Ultranet und zur 380-kV-Netzverstärkung Weinheim-Karlsruhe bietet TransnetBW eine kostenlose Hotline für die Öffentlichkeit an: Unter 0800/380470-1 oder per E-Mail unter dialognetzbau@transnetbw.de steht Ihnen unser „DIALOG Netzbau“ zur Verfügung.

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