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Besuche in GRN-Kliniken und Betreuungszentren sind wieder möglich

[Online seit 26.05.2020]

Abstandsregeln und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden
Ab sofort sind in den Einrichtungen der GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar in Eberbach, Schwetzingen, Sinsheim und Weinheim wieder Besucher erlaubt – allerdings vorerst unter Einschränkungen. Der Klinikverbund folgt damit einer Verordnung des baden-württembergischen Sozialministeriums.
In den vier GRN-Kliniken dürfen Patienten einmal am Tag von einer zuvor festgelegen Bezugsperson Besuch empfangen. Die Regelung gilt allerdings erst ab dem 4. Tag eines stationären Aufenthalts und ist an strikte Vorsichtsmaßnahmen geknüpft. „Wir möchten mit dieser einschränkenden Regelung sicherstellen, dass nicht mit einem Mal zu viele Besucher durchs Haus laufen“, begründet GRN-Geschäftsführer Rüdiger Burger die zusätzlichen Vorsichtsmaßnahmen. Oberste Prämisse sei es weiterhin, Patienten und Mitarbeiter vor Infektionen mit Covid 19 zu schützen. „Sofern die Zahlen der Infizierten niedrig bleiben, können Besuche bald sicher auch vor dem 4. stationären Tag ermöglicht werden“, stellt Burger in Aussicht.

Eingangskontrollen und Abstandsregeln

Zusätzlich gibt es in den vier Kliniken Eingangskontrollen. Dabei werden unter anderem Kontaktdaten abgefragt und Besucher sind in der Pflicht, Erkältungsanzeichen sowie Fieber per Unterschrift auszuschließen. Die vorgeschriebenen Abstandsregeln müssen eingehalten werden, es besteht eine Mundschutzpflicht und verpflichtende Händedesinfektion. Darüber hinaus darf sich pro Zimmer neben den Patienten maximal ein Besucher aufhalten.
Die gelockerte Besuchsregelung betrifft nicht Corona-Patienten, die generell keine Besuche empfangen dürfen. Für Patienten, die im Sterben liegen, Palliativpatienten und Väter, die bei der Geburt ihrer Kinder dabei sein möchten, gelten die ohnehin schon bestehenden Ausnahmeregelungen weiter.

Besuchsregeln in Senioren- und Betreuungszentren

In den Senioren- und Betreuungszentren darf jeder Bewohner höchstens zwei Besucher empfangen. Diese dürfen sich nicht krank fühlen, keine Erkältungszeichen verspüren und keinen Kontakt zu erkrankten Personen haben. Die Besuchszeit ist auf 30 Minuten begrenzt, wobei unbedingt der vorgegebene Mindestabstand einzuhalten ist. Zudem ist jeder Besuch vorher im Sekretariat der Heimleitung anzumelden. Einem unangekündigten und vorab nicht genehmigten Besuch wird der Einlass verwehrt.
„Wir sind sehr froh und erleichtert, dass wir endlich wieder Besuche ermöglichen können, wenn auch mit Auflagen. Sowohl für Patienten als auch für Angehörige war die Phase des Besuchsverbot mit erheblichen Einschränkungen und Entbehrungen verbunden. Gerade in einer so außergewöhnlichen Lebenslage ist es vielen verständlicherweise ein Bedürfnis, ihren engsten Verwandten beizustehen“, sagt Rüdiger Burger, Geschäftsführer der GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH. „Dass das jetzt wieder möglich ist“, so der Geschäftsführer, „ist ein bedeutender Schritt in Richtung Normalität. Dennoch kommen wir nicht umher, auch weiterhin die vorgeschriebenen und notwendigen Schutzmaßnahmen einzuhalten.“

Am 6. Mai hatten sich Bund und Länder auf weitere Öffnungsschritte bezüglich der Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Epidemie in Deutschland geeinigt. Unter anderem sollten „wiederkehrende Besuche durch eine ausgewählte Person in Krankenhäusern und Pflegeheimen“ möglich sein. Unter Auflagen konkretisiert wurde diese Regelung am 14. Mai.

Die GRN-Gesundheitszentren Rhein Neckar gGmbH

Die GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH (GRN) ist ein Verbund von vier Kliniken mit angeschlossener Apotheke, drei geriatrischen Rehabilitationskliniken, zwei medizinischen Versorgungszentren sowie einem Seniorenzentrum und zwei Betreuungszentren. Diese Einrichtungen verteilen sich auf die Standorte Eberbach, Schwetzingen, Sinsheim und Weinheim. Insgesamt verfügen die GRN und ihre Tochtergesellschaften über rund 1.600 Plätze und beschäftigen über 3.000 Mitarbeiter in der Metropolregion Rhein-Neckar. Die GRN bietet medizinische und pflegerische Kompetenz aus einer Hand, unter anderem in enger Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten und anderen Gesundheitseinrichtungen der Metropolregion Rhein-Neckar, wie dem Universitätsklinikum Heidelberg und dem Psychiatrischen Zentrum Nordbaden in Wiesloch. Alleiniger Träger ist der Rhein-Neckar-Kreis.

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