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Weitere Corona-Überbrückungshilfe kann beantragt werden

[Online seit 20.07.2020]

Um den Unternehmen und Soloselbständigen, die am schwersten von der Corona-Pandemie betroffen sind, weiter unter die Arme zu greifen, gibt es weitere Überbrückungshilfen. Damit sollen sie ihre Umsatzausfälle ausgleichen und Fixkosten abdecken.
Antragsberechtigt sind alle Unternehmen unabhängig ihres Wirtschaftsbereichs, die einen Umsatzrückgang von mindestens 60 Prozent in den Monaten April und Mai 2020 im Vergleich zu den Monaten im Vorjahr erlitten, sowie Soloselbständige, Freiberufler, gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen.


Die Antragsstellung muss bis spätestens 31. August 2020 erfolgen. Für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer ist die Beantragung bereits seit dem 8. Juli 2020 unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de  möglich. Die Abwicklungen und Auszahlungen übernimmt in Baden-Württemberg die L-Bank. Erste Auszahlungen sollen bereits im Juli 2020 erfolgen.
Förderfähig sind dabei alle fortlaufenden, im Förderzeit anfallenden Fixkosten, wie beispielsweise Mieten, Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen wie auch Finanzierungskosten. Personalkosten werden pauschal in Höhe von 10 Prozent der übrigen Fixkosten gefördert.


Die maximale Förderung beträgt 150.000 Euro für drei Monate. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 9.000 Euro, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro für drei Monate. Diese maximalen Erstattungsbeträge können nur in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden.
Die Überbrückungshilfen werden mit einem fiktiven Unternehmerlohn ergänzt, womit eine wichtige Förderlücke mit Blick auf Soloselbständige und kleine Unternehmer geschlossen werden soll. Wie schon in der Soforthilfe Corona wird das Land auf Antrag diesen fiktiven Unternehmerlohn von bis zu 1.180 Euro pro Monat berücksichtigen und auszahlen.
Mit den Überbrückungshilfen wollen Bund und Land die finanzielle Not lindern, Insolvenzen vermeiden und so die Strukturen des Wirtschaftsstandortes Baden-Württemberg sichern.


Weitere Informationen zum Programm und zur Antragsstellung in Baden-Württemberg finden Sie unter:
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/ueberbrueckungshilfe-corona/

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