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Informieren, Nachdenken, Handeln ...

Laub nicht im Wald entsorgen

[Online seit 25.10.2018]

Gartenbesitzer dürfen ihr Laub nicht einfach im nächsten Waldstück entsorgen. Wer dies tut, macht sich strafbar und kann mit einem Bußgeld belegt werden. Durch das Verbot soll verhindert werden, dass die artenreichen Waldränder durch fremdes Laub zerstört werden. Am besten wird das Laub in eine windstille Ecke des Gartens zusammengeharkt. Auf diese Weise kann das Laub als Winterquartier für Kleintiere dienen. Laub, das schnell verrottet, kann aber auch in den Gartenbeeten verteil werden.

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Eine telefonische Anmeldung ist ist ebenfalls möglich unter: 06221/998750

 

 

Archiv- Umweltberichte

Hier können Sie ältere Artikel zum Thema Umwelt nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008

Zecken

Zecken übertragen gefährliche Erkrankungen, vor allem FSME und Borreliose. Die Zahl der Risikogebiete für Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) steigt in Deutschland ständig. Diese Krankheit wird durch Zeckenbisse übertragen und kann beim Menschen eine Hirnhautentzündung zur Folge haben.

Auch der Rhein-Neckar-Kreis zählt wie fast ganz Baden-Württemberg, Bayern sowie das südliche Hessen zu den FSME-Risikogebieten, in denen das Robert-Koch-Institut Impfungen empfiehlt.

BW-Stiftung

Robert-Koch-Institut

zecken.de

Borreliose Bund