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Das ElektroG leistet einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz

[Online seit 06.09.2018]

Elektro- und Elektronikgeräte gehören nicht in den Hausmüll
 
Seit dem 15. August 2018 fallen alle elektrischen und elektronischen Geräte unter das ElektroG, außer sie sind explizit ausgeschlossen. Das können zum Beispiel der Badezimmerschrank mit fest verbauter Beleuchtung oder die blinkenden Turnschuhe sein.
 
Was ist das Elektro-Gesetz überhaupt?
ElektroG steht kurz für das etwas sperrige "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten, Elektro- und Elektronikgerätegesetz". Es regelt zum Beispiel, welche Rechte und Pflichten sowohl Hersteller, als auch Händler und Verbraucher bei der Entsorgung eines Elektroaltgerätes haben.
 
Ziel ist vor allem, Abfälle zu vermeiden, Altgeräte zur Wiederverwendung vorzubereiten, umweltgerecht zu recyceln oder zu verwerten. Das ElektroG leistet deshalb einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz.
 
Was genau änderte sich am 15. August 2018?
In der neuen Fassung des Gesetzes gibt es jetzt einen sogenannten offenen Anwendungsbereich. oder auch open scope. Das heißt: Alle elektrischen und elektronischen Geräte fallen unter das ElektroG, außer sie sind explizit ausgeschlossen. Das können dann auch Möbel oder Kleidung sein - zum Beispiel der Badezimmerschrank mit fest verbauter Beleuchtung oder die blinkenden Turnschuhe. Nicht dazu gehören nur noch die ausdrücklichen Ausnahmen. Das sind beispielsweise Glühbirnen.
 
Bisher hat das ElektroG nur die Entsorgung der Elektrogeräte geregelt, die unter eine der zehn festgelegten Kategorien des Gesetzes fielen und die nicht durch eine Ausnahme ausgeschlossen waren. Viele Gegenstände, in denen Elektronik verbaut ist, ließen sich aber nicht in diese Kategorien einordnen.
 
Wer legt denn nun fest, was ein Elektro- und Elektronikgerät ist?
Ob es sich um ein Elektro- und Elektronikgerät handelt und es in den Anwendungsbereich des ElektroG fällt, stellt die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) fest. Sie ist auch zentrale Ansprechpartnerin, hier müssen Hersteller ihre Elektrogeräte im Anwendungsbereich des ElektroG unter anderem kostenpflichtig registrieren.
 
Verbraucherinnen und Verbraucher finden auf der Homepage der stiftung ear eine Übersicht über alle Sammel- und Rücknahmestellen in der Nähe.
 
Was müssen Verbraucherinnen und Verbraucher jetzt beachten?
Elektrogeräte, die unter das ElektroG fallen, dürfen nicht in den Hausmüll, sondern müssen als sogenanntes Elektroaltgerät ordnungsgemäß entsorgt werden. Ob mein Produkt dazu gehört, erkenne ich an der Kennzeichnung - auch die neu in den Anwendungsbereich fallenden Elektrogeräte müssen seit dem 15. August 2018 mit einer durchgestrichenen Abfalltonne gekennzeichnet werden.
 
Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Geräte außerdem grundsätzlich kostenlos beim Wertstoffhof abgeben.
 
Was kann ich noch tun, um einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten?
Bei batteriebetriebenen Geräten ist es wichtig, die Batterien und Akkus immer vorher rauszunehmen und separat zu entsorgen, zum Beispiel in den Batteriesammelboxen im Handel. Aber auch die AVR nimmt im Schadstoffmobil Altbatterien zurück. Weitere Tipps gibt es auf den Umwelttipps-Seiten des UBA, zum Beispiel zum Thema Produkte länger nutzen: Gewährleistung, Reparatur und Neukauf.

Weitere Informationen

Solarinitiative Reilingen

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Bitte registrieren Sie sich über unser Online-Formular unter: Kliba Heidelberg (kliba-heidelberg.de)

Eine telefonische Anmeldung ist ist ebenfalls möglich unter: 06221/998750

 

 

Archiv- Umweltberichte

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Zecken

Zecken übertragen gefährliche Erkrankungen, vor allem FSME und Borreliose. Die Zahl der Risikogebiete für Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) steigt in Deutschland ständig. Diese Krankheit wird durch Zeckenbisse übertragen und kann beim Menschen eine Hirnhautentzündung zur Folge haben.

Auch der Rhein-Neckar-Kreis zählt wie fast ganz Baden-Württemberg, Bayern sowie das südliche Hessen zu den FSME-Risikogebieten, in denen das Robert-Koch-Institut Impfungen empfiehlt.

BW-Stiftung

Robert-Koch-Institut

zecken.de

Borreliose Bund