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Rauchverbot in Wäldern und Schutz vor Waldbränden

[Online seit 13.03.2018]

Seit 1. März bis zum 31. Oktober darf nach Paragraph 41 Waldgesetz wegen der Waldbrandgefahr in allen Wäldern in Baden-Württemberg nicht geraucht werden.
Das gesamte Jahr über dürfen im Wald und im Abstand von weniger als 100 Metern davon keine brennenden oder glimmenden Gegenstände weggeworfen oder unvorsichtig gehandhabt wer-den. Außerhalb von dafür vorgesehenen Plätzen dürfen keine Grill- und Lagerfeuer gemacht werden.
Flaschen und Gläser können in Wäldern und auf Wiesen durch den Brennglaseffekt auch zum Brandstifter werden. Sie haben dort im übrigen sowieso nichts zu suchen.
 

Weitere Informationen

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Bitte registrieren Sie sich über unser Online-Formular unter: Kliba Heidelberg (kliba-heidelberg.de)

Eine telefonische Anmeldung ist ist ebenfalls möglich unter: 06221/998750

 

 

Archiv- Umweltberichte

Hier können Sie ältere Artikel zum Thema Umwelt nachlesen.

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Zecken

Zecken übertragen gefährliche Erkrankungen, vor allem FSME und Borreliose. Die Zahl der Risikogebiete für Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) steigt in Deutschland ständig. Diese Krankheit wird durch Zeckenbisse übertragen und kann beim Menschen eine Hirnhautentzündung zur Folge haben.

Auch der Rhein-Neckar-Kreis zählt wie fast ganz Baden-Württemberg, Bayern sowie das südliche Hessen zu den FSME-Risikogebieten, in denen das Robert-Koch-Institut Impfungen empfiehlt.

BW-Stiftung

Robert-Koch-Institut

zecken.de

Borreliose Bund