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Erste Energieausweise älterer Wohnhäuser werden ungültig

[Online seit 01.03.2018]

Energieausweise haben eine Laufzeit von zehn Jahren haben. Dadurch verfallen Mitte dieses Jahres die ersten Ausweise, die ab Juli 2008 für Häuser mit einem Baujahr vor 1966 ausgestellt wurden. Allerdings müssen Hauseigentümer der betroffenen Gebäude nur dann einen aktuellen Energieausweis vorlegen, wenn sie ihr Haus in naher Zukunft verkaufen, vermieten oder verpachten wollen. Die dena rät Eigentümern, sich für die Ausstellung eines neuen Ausweises an einen qualifizierten Energieberater aus der Energieeffizienz-Expertenliste zu wenden, die unter www.energie-effizienz-experten.de zu finden ist. Bedarfsausweis aussagekräftiger als Verbrauchsausweis Zudem empfiehlt sie, statt eines klassischen Verbrauchsausweises einen sogenannten Bedarfsausweis zu wählen. Bei beiden Optionen handelt es sich um akzeptierte Varianten des Energieausweises. Der Verbrauchsausweis legt jedoch lediglich die Verbrauchswerte der vergangenen drei Jahre zugrunde, die stark vom Verhalten der Bewohner abhängen. Der Bedarfsausweis hingegen stellt den energetischen Zustand genauer dar, weswegen nur dieser laut dena wirklich aussagekräftig ist. Zur Ausstellung des Bedarfsausweises berechnet ein Energieberater anhand einer technischen Analyse aller Gebäudedaten den Energiebedarf und dokumentiert den energetischen Zustand des Gebäudes – unabhängig vom Nutzerverhalten. Dabei werden die Qualität der Gebäudehülle – wie Fenster, Decken und Außenwände – sowie der Heizungsanlage und des Energieträgers berücksichtigt. Der energetische Zustand des Hauses sowie mögliche Sanierungsmaßnahmen, mit denen der Zustand verbessert und der Wert der Immobilie gesteigert werden kann, lassen sich so deutlich exakter darstellen. Verpflichtend ist ein Bedarfsausweis sogar für Bestandsgebäude mit bis zu vier Wohnungen und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977, wenn sie nicht energetisch saniert wurden. Ansonsten haben Eigentümer generell die Wahl zwischen einem hochwertigen Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis. Bald auch Wohnhäuser mit Baujahr ab 1966 betroffen Wohnhäuser mit Baujahr ab 1966 benötigen seit Januar 2009 einen Energieausweis, wenn sie vermietet, verpachtet oder verkauft werden. Ab 2019 werden also auch hier die ersten Ausweise ungültig. Für Neubauten oder umfassend modernisierte Häuser markiert das Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) am 1. Februar 2002 den Beginn der Ausweispflicht, sodass in diesen Fällen die Energieausweise bereits erneuert worden sind. Weitere Infos zum Energieausweis unter www.zukunft-haus.info/energieberatung-planung/energieausweis/rund-um-den-energieausweis.html

Weitere Informationen

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Eine telefonische Anmeldung ist ist ebenfalls möglich unter: 06221/998750

 

 

Archiv- Umweltberichte

Hier können Sie ältere Artikel zum Thema Umwelt nachlesen.

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Zecken

Zecken übertragen gefährliche Erkrankungen, vor allem FSME und Borreliose. Die Zahl der Risikogebiete für Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) steigt in Deutschland ständig. Diese Krankheit wird durch Zeckenbisse übertragen und kann beim Menschen eine Hirnhautentzündung zur Folge haben.

Auch der Rhein-Neckar-Kreis zählt wie fast ganz Baden-Württemberg, Bayern sowie das südliche Hessen zu den FSME-Risikogebieten, in denen das Robert-Koch-Institut Impfungen empfiehlt.

BW-Stiftung

Robert-Koch-Institut

zecken.de

Borreliose Bund