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Rückschnitte bis 28. Februar vornehmen

[Online seit 11.01.2018]

Sie wollen auf Ihrem Grundstück einen Baum fällen oder Gebüsch beschneiden? Erledigen Sie es noch bis zum 28. Februar. Zum Schutz des Pflanzenlebens ist es untersagt zwischen dem 01. März und dem 30. September des Jahres Pflanzen wie Bäume, Hecken, Gebüsche oder lebende Zäune zu beseitigen. Sie dürfen weder gefällt, noch gerodet, andersweit zerstört, abgeschnitten oder in sonstiger Art erheblich beeinträchtigt werden. Somit sind derartige Vorhaben zwischen Oktober und März durchzuführen. Dies geht aus dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) hervor. Zweck ist es, die Vegetation zu schützen und gedeihen zu lassen. Ausnahmen hierfür sind Pflegeschnitte zur Gesundhaltung von Pflanzen oder Formschnitte, ebenso wie behördlich genehmigte Maßnahmen.

Weitere Informationen

Solarinitiative Reilingen

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Bitte registrieren Sie sich über unser Online-Formular unter: Kliba Heidelberg (kliba-heidelberg.de)

Eine telefonische Anmeldung ist ist ebenfalls möglich unter: 06221/998750

 

 

Archiv- Umweltberichte

Hier können Sie ältere Artikel zum Thema Umwelt nachlesen.

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Zecken

Zecken übertragen gefährliche Erkrankungen, vor allem FSME und Borreliose. Die Zahl der Risikogebiete für Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) steigt in Deutschland ständig. Diese Krankheit wird durch Zeckenbisse übertragen und kann beim Menschen eine Hirnhautentzündung zur Folge haben.

Auch der Rhein-Neckar-Kreis zählt wie fast ganz Baden-Württemberg, Bayern sowie das südliche Hessen zu den FSME-Risikogebieten, in denen das Robert-Koch-Institut Impfungen empfiehlt.

BW-Stiftung

Robert-Koch-Institut

zecken.de

Borreliose Bund