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Wohin mit dem Laub?

[Online seit 18.10.2021]

Die AVR Kommunal AöR gibt Tipps zur sinnvollen Entsorgung von Herbstlaub
 
Der Herbst steht vor der Tür und die schönen, bunten Blätter fallen nach und nach zu Boden. Wohin aber mit dem vielen Herbstlaub? Verbrennen ist verboten, Laubbläser dürfen nur zu bestimmten Zeiten eingesetzt werden und sind aus ökologischer Sicht ohnehin bedenklich. Die AVR Kommunal gibt Tipps zum richtigen Umgang mit Herbstlaub.
 
Kein Komposthaufen? Kein Problem!
Wer keinen Komposthaufen, dafür aber eine BioEnergieTonne besitzt, der kann mit ihrer Hilfe liegengebliebenes Laub am schnellsten loswerden. Restmülltonne oder Grüne Tonne plus sind hingegen tabu. Zusammen mit anderen kompostierbaren Abfällen, wie Blumen, Eierschalen, Rasenschnitt, Obst- und Gemüseresten, Kaffee- und Teefiltern, kann das Laub in der braunen BioEnergieTonne entsorgt werden. Je Bewohner eines Grundstücks wird ein Behältervolumen von bis zu 80 Liter gebührenfrei zur Verfügung gestellt. Die Behälter werden vierzehntäglich geleert. Außerdem bietet die AVR Kommunal für private Haushalte die kostenlose Selbstanlieferung von Laub bei den AVR Anlagen Sinsheim, Wiesloch, Ketsch und Hirschberg an.
 
Liegen lassen und Gutes tun
Noch besser: das Laub einfach im Garten liegen lassen. Laub ist ein natürlicher Winterschutz für Flora und Fauna, z.B. in Form eines kleinen Haufens. Für Igel, Insekten und andere Tiere ist ein Laubhaufen ein perfekter Ort, um die kalten Wintermonate zu überstehen. Denn das Laub isoliert und bietet somit einen gemütlichen Unterschlupf. Gleichzeitig schützt eine ca. fünf Zentimeter dicke Laubschicht Blumen- und Gemüsebeete vor Frost. Nach dem Winter wird das Laub von tausenden Lebewesen abgebaut, in wertvollen Humus umgewandelt und die Nährstoffe bleiben somit im Garten. Rasenliebhaber und Liebhaberinnen sollten jedoch darauf achten, dass auf ihrem gepflegten Grün keine Blätter liegen. Denn Gras ist lichtbedürftig und würde schnell gelb werden und absterben.

 
Keine zündende Idee
Die Verbrennung von Gartenabfällen ist in den meisten Kommunen verboten. Aufgrund des hohen Feuchtigkeitsgehalts raucht brennendes Laub sehr stark und setzt Feinstaub frei - von der Geruchsbelästigung ganz zu schweigen.
 
Rechen statt Laubbläser
Zwar garantieren Laubbläser ein flottes Zusammentreiben der Blätter, sie erzeugen aber auch jede Menge Lärm. Deshalb dürfen sie nur zu bestimmten Uhrzeiten eingesetzt werden. Beschwerden der Nachbarn über Lärm außerhalb der erlaubten Zeiten sind quasi vorprogrammiert. Ganz zu schweigen von den ökologischen Schäden, die motorisierte Laubbläser anrichten. Dann doch lieber zum guten, alten Rechen greifen, der darf auch nach Feierabend noch zum Einsatz kommen.
 

Foto: AVR
Foto: AVR

Gefährliche Rutschpartie
Doch so schön die vielen bunten Blätter auch aussehen, auf Wegen und Bürgersteigen wird daraus schnell eine gefährliche Rutschpartie für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen, denn nasses Laub bildet eine rutschige Schicht. Grundsätzlich gilt, dass die Gemeinden und Stadtverwaltungen die sogenannte Verkehrssicherungspflicht tragen. Das heißt, sie müssen dafür sorgen, dass die Straßen und Gehwege gefahrlos durch die Bürger*innen genutzt werden können. Diese Pflicht kann per Satzung an die Grundstückseigentümer*innen weitergegeben werden, die diese wiederum bei vermieteten Objekten an ihre Mieter*innen weitergeben können, ähnlich wie bei der Räumung von Schnee und Eis.
 
Übrigens: Wer sein Laub einfach auf die Straße kehrt oder als wilden Müll im Wald ablädt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen.

Weitere Informationen

Solarinitiative Reilingen

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Bitte registrieren Sie sich über unser Online-Formular unter: Kliba Heidelberg (kliba-heidelberg.de)

Eine telefonische Anmeldung ist ist ebenfalls möglich unter: 06221/998750

 

 

Archiv- Umweltberichte

Hier können Sie ältere Artikel zum Thema Umwelt nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008

Zecken

Zecken übertragen gefährliche Erkrankungen, vor allem FSME und Borreliose. Die Zahl der Risikogebiete für Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) steigt in Deutschland ständig. Diese Krankheit wird durch Zeckenbisse übertragen und kann beim Menschen eine Hirnhautentzündung zur Folge haben.

Auch der Rhein-Neckar-Kreis zählt wie fast ganz Baden-Württemberg, Bayern sowie das südliche Hessen zu den FSME-Risikogebieten, in denen das Robert-Koch-Institut Impfungen empfiehlt.

BW-Stiftung

Robert-Koch-Institut

zecken.de

Borreliose Bund