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Artenschutz stärken

[Online seit 31.08.2020]

Schottergärten sind in Zeiten des Klimawandels nicht zeitgemäß

An heißen Sommertagen wie diesen schätzen viele Menschen ihren grünen Garten und Vorgarten ganz besonders wegen seiner angenehm kühlenden und ausgleichenden Wirkung. Eine völlig andere Situation liegt hingegen bei den auch in Reilingen immer häufiger zu sehenden Schottergärten vor: sie heizen sich durch das Speichern der Sonneneinstrahlung auf und das wirkt sich negativ auf unser Mikroklima aus.

Deshalb hat der Landtag am 22. Juli dem Gesetzentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes zugestimmt. Den Anstoß für dieses Gesetz gaben der Volksantrag und das Volksbegehren „Rettet die Bienen“, Landwirtinnen und Landwirte haben mit einer Unterschriftensammlung eine Landtagsdebatte initiiert. Letztlich hat die Landesregierung alle Interessen an einen Tisch geholt und der Landtag ein Bündel an Maßnahmen beschlossen.

  • Ausbau des Anteils der ökologischen Landwirtschaft auf 30 bis 40 Prozent bis zum Jahr 2030.
  • Reduktion der chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel um 40 bis 50 Prozent bis 2030.
  • Umsetzung des Verbots von Pestiziden in ausgewiesenen Naturschutzgebieten und Einhaltung der landesspezifischen Vorgaben des Integrierten Pflanzenschutzes in den übrigen Schutzgebieten.
  • Aufbau eines landesweiten Biotopverbunds auf 15 Prozent der Landesfläche bis 2030.
  • Erhalt von Streuobstbeständen.
  • Verbot von Schottergärten auf Privatgrundstücken.
  • Minimierung der Lichtverschmutzung.
  • Schaffung von Refugialflächen auf zehn Prozent der landwirtschaftlichen Flächen.


Im neuen Paragraphen 21a wird klargestellt, dass „Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich nicht zulässig sind“. Diese Regelung gibt es bereits seit 1995 in der damals neu gefassten Landesbauordnung Baden-Württemberg.

Die Änderung des Landesnaturschutzgesetzes wiederholt, was bereits seit 1995 gilt: Schottergärten sind keine Grünflächen und sie sind nicht zulässig.

Bilder wie dieses sollen bald der Vergangenheit angehören - Steinwüsten sind künftig verboten. Das Bild wurde bewusst nicht in Reilingen gemacht, aber schlechte Beispiele finden sich auch hier zur Genüge
Bilder wie dieses sollen bald der Vergangenheit angehören - Steinwüsten sind künftig verboten. Das Bild wurde bewusst nicht in Reilingen gemacht, aber schlechte Beispiele finden sich auch hier zur Genüge

Denn Schottergärten fördern die Artenvielfalt nicht. Sie engen den Lebensraum vieler Arten ein. Echte Grünflächen mit Bäumen, Blumen und Stauden hingegen holen Staub und Schadstoffe aus der Luft, senken die Umgebungstemperatur und bieten Insekten und Vögeln eine Nahrungsgrundlage und Lebensraum. Innerörtliche Gartenanlagen geben somit der Artenvielfalt Raum und können einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität leisten.

Die Gemeinde Reilingen hat selbst schon mehrere Blühflächen angelegt, die von den Insekten gut angenommen und eifrig besucht werden. Noch bestehende Schotterbeete werden sukzessive umgewandelt.

Das neue Naturschutzgesetz gibt vor, dass Gartenanlagen insektenfreundlich gestaltet werden und Gartenflächen vorwiegend begrünt werden müssen. Gartenflächen sollen außerdem Wasser aufnehmen, was wichtig für unser Grundwasser ist. In Schottergärten kann das Regenwasser oft nicht richtig versickern, weil ein Vlies bzw. eine Schutzfolie ausgelegt wurde. Das wirkt sich negativ auf die Grundwasserneubildung aus.

Entgegen der Meinung vieler Menschen ist ein Schottergarten auch nicht wirklich pflegeleicht, denn im Lauf der Zeit sammeln sich zwischen den Steinen Laub, Staub und Erde und bilden einen idealen Nährboden.

Denken wir also um!

Mit relativ wenig Aufwand kann ein Schottergarten nach und nach beseitigt werden. Man kann die Folien durchstoßen, um die bisher triste, graue Fläche mit Bäumen, Sträuchern und Stauden insektenfreundlich zu bepflanzen. Alternativ ist es auch möglich, Sand- und Humusgemisch in größeren Flächen nachzufüllen und naturnahe Einsaaten auszubringen.

Packen wir’s an.

Foto: Nabu

Weitere Informationen

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Bitte registrieren Sie sich über unser Online-Formular unter: Kliba Heidelberg (kliba-heidelberg.de)

Eine telefonische Anmeldung ist ist ebenfalls möglich unter: 06221/998750

 

 

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Zecken übertragen gefährliche Erkrankungen, vor allem FSME und Borreliose. Die Zahl der Risikogebiete für Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) steigt in Deutschland ständig. Diese Krankheit wird durch Zeckenbisse übertragen und kann beim Menschen eine Hirnhautentzündung zur Folge haben.

Auch der Rhein-Neckar-Kreis zählt wie fast ganz Baden-Württemberg, Bayern sowie das südliche Hessen zu den FSME-Risikogebieten, in denen das Robert-Koch-Institut Impfungen empfiehlt.

BW-Stiftung

Robert-Koch-Institut

zecken.de

Borreliose Bund