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Öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses am 03. Mai 2018

[Online seit 07.05.2018]

KWG-Baupläne im Genehmigungsverfahren
 
Im zweiten Anlauf hat es geklappt. Der Technische Ausschuss gab die Baupläne für ein KWG-Neubauprojekt auf den Gemeindeflächen „Graf-Zeppelin-Straße 17 und Wilhelmstraße 13“ für das baurechtliche Genehmigungsverfahren frei. Nach der einstimmig getroffenen Entscheidung fügt sich das Vorhaben im unverplanten Innenbereich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein. An die KWG-Gremien richtete der Ausschuss den ausdrücklichen Wunsch, die Stellplatzanzahl von acht auf neun anzuheben und eventuell bei der Fassadengestaltung nachzubessern. Beispielsweise könne für die Wohnungen ein Balkon sinnvoll sein und die Wertigkeit des Gebäudes steigern.  
Den Weg für das getroffene positive Votum hatte die Gesellschafterversammlung der KWG in einer vorausgehenden Sitzung am 23. April geebnet, und sich dort auf konkrete Vorgaben für den abzuschließenden Werkvertrag verständigt. 

Noch in diesem Jahr will die KWG das Bestandsgebäude Ecke Wilhelm-/Graf-Zeppelin-Straße zum Abriss frei geben und Platz für einen Neubau schaffen.
Noch in diesem Jahr will die KWG das Bestandsgebäude Ecke Wilhelm-/Graf-Zeppelin-Straße zum Abriss frei geben und Platz für einen Neubau schaffen.

Sieben Zentimeter geben den Ausschlag
 
Genau nehmen es die Behörden, wenn es um die Einhaltung der Vorgaben des Bebauungsplanes geht. Diese Erfahrung musste auch der Bauherr „Am Feldrain 50“ machen. Denn mit seiner geplanten Attika überschreitet er um exakt sieben Zentimeter das zulässige Maximalmaß von 6,70 Meter. Der Technische Ausschuss machte daraus keine größere Sache und erteilte dem Befreiungsantrag wegen erwiesener Geringfügigkeit sein Einverständnis.
 
Zweites Wohnhaus auf einem Grundstück
 
Den Weg machte der Technische Ausschuss auch für den Neubau eines Einfamilienhauses in der „Friedrichstraße 18/1“ frei. Überbaut wird das jetzige Gartengelände, während das daneben vorhandene Wohnhaus weiterhin bestehen bleibt. Die anzutreffende halboffene Bauweise nahm das Ratsgremium zum Anlass, von einer Zulässigkeit des Vorhabens auszugehen. Auch First- und Traufhöhe waren weitgehend an die der Nachbargebäude angeglichen. Das geforderte Einfügungsgebot wurde deshalb einstimmig als erfüllt angesehen.
 
Praxisorientierte Lösung
 
Nach den Vorgaben des Bebauungsplanes „Herten II“ müssen Garagen einen Mindestabstand zu öffentlichen Verkehrsflächen von fünf Metern einhalten.  Damit hat der Bauherr auf dem Grundstück „Hertenweg 1“ ein Problem, denn sein Garagenstandort hält zwar im Zufahrtsbereich zum Hertenweg einen ausreichenden Abstand ein, nicht aber zu dem westlich angrenzenden Rad- und Fußweg. Als praxisorientierte Lösung akzeptierte der Technische Ausschuss den Kompromissvorschlag der Baurechtsbehörde, den seitlichen Wegeabstand auf 50 Zentimeter zu reduzieren und diese Freifläche zu begrünen.
 
Garagenerweiterung nachträglich legalisiert
 
Auf dem Grundstück in der „Speyerer Straße 62“ will der Eigentümer eine Souterrainwohnung mit 55 Quadratmeter Fläche ausbauen. Ein Vorhaben, das lediglich zur Kenntnis genommen werden konnte, zumal damit keine Vorgaben des maßgebenden Bebauungsplanes verletzt werden.  Bei der Antragsbearbeitung war allerdings aufgefallen, dass eine auf dem Grundstück befindliche Garage schon in den 1980er Jahren um 4,40 Meter auf 12,40 Meter erweitert worden war und damit sowohl die zulässige Grenzbebauung als auch die Grundflächenzahl deutlich überschritten wurde. Da die Erweiterung bereits drei Jahrzehnte zurück liegt und von der Nachbarschaft toleriert wird, verzichtete der Technische Ausschuss auf mögliche Sanktionen und erklärte nachträglich das Einvernehmen für eine mögliche Befreiung von den planungsrechtlichen Vorgaben.
 
Stadtwerke Hockenheim beanstanden technische Mängel
 
Bei dem fälligen, kostenlosen Wechsel der Kaltwasserzähler waren bei durchschnittlich jeder dritten Abnahmestelle technische Mängel beanstandet worden.
Bürgermeister Stefan Weisbrod räumte im Technischen Ausschuss ein, dass bei der Bürgerinformation gerade im direkten persönlichen Kontakt nicht alles optimal verlaufen sei. Mittlerweile sei man aber auf einem guten Weg. Niemand werde gezwungen, binnen weniger Tage die aufgezeigten Mängel zu beheben. Keine Zugeständnisse könne es allerdings dann geben, wenn der absolute Schutz der öffentlichen Wasserversorgung auf dem Spiel stehe, beispielsweise beim Fehlen eines Rückflussverhinderers.
Einmal mehr stellte Stefan Weisbrod klar, dass es sich um die Einhaltung gängiger Normen und Regelwerke handele, die auch bei einem Verbleib der technischen Betreuung bei der Gemeinde Reilingen ein Thema gewesen wären. Bei individuellen Problemen empfahl der Bürgermeister, das Gespräch mit der Gemeindeverwaltung zu suchen.

So sollte idealerweise eine Wasserentnahmestelle aussehen.
So sollte idealerweise eine Wasserentnahmestelle aussehen.

Behelfsparkplatz für Spielplatzbesucher
 
Der neu gestaltete Spielplatz an der verlängerten Wörschgasse ist überaus beliebt. Viele Eltern begleiten ihre Kinder auf das Gelände und stellen ihre Fahrzeuge am Wegesrand ab. Da kommt es immer wieder einmal vor, dass der landwirtschaftliche Verkehr die Engstelle nicht oder nur erschwert passieren kann.  Abhilfe soll die Anlage eines Behelfsparkplatzes auf der gegen über liegenden Geländeseite bieten. Wie Bürgermeister Stefan Weisbrod im weiteren Sitzungsverlauf ankündigte, habe sich die Gemeinde mit dem Grundstückseigentümer auf eine interimsweise Nutzung verständigen können.
 
„Vermischtes“ zum Schluss
 
Zum Ende des öffentlichen Sitzungsteils sind es die Ratsvertreter, die der Verwaltung aufzeigen, wo den Bürgerinnen und Bürgern der Schuh drückt. Vorgeschlagen wurde, bei der Vielzahl der kommunalen Spielplätze einen „Spielplatzbeauftragten“ zu engagieren und den Pflegezustand der Grünflächen in der Haydnallee zu verbessern (Anette Schweiger). Lobend erwähnt wurden die regelmäßigen Spielplatzinspektionen durch den Bauhof, kritisiert dagegen eine Gefährdung der Radler, wenn auf dem Radweg entlang der Landesstraße 546 die Fahrzeuge der SC 08 Baustelle abgestellt werden (Sabine Petzold). Weitere Themen waren der schon länger bestehende Straßenaufbruch vor der Schiller-Schule (Heinrich Dorn), der Zustand des Umfeldes von Altkleider-Sammelcontainern und die weitere Ausgestaltung des Bürgerparks (Silvia Vögtle), sowie der schadhafte Belag des Speyerer Weges in Richtung Neulußheim (Monika Kasper). Handlungsbedarf wurde bei der Friedrich-von-Schiller-Schule angezeigt, wo sich die Raumtemperatur in den südlich gelegenen Klassenzimmern schon in den frühen Morgenstunden unzumutbar aufheizen soll. Erinnert wurde zugleich an die noch ausstehende Modifikation der Umbauplanungen für die Gemeinschaftsschule (Silvia Vögtle). Die überfällige Aktivierung der Glasfaser-Hausanschlüsse entlang der Backbone-Trasse und im Baugebiet „Herten II“ reklamierte Sabine Petzold. (jd)
 
Fotos: jd (1), Gemeinde (1)

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