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Öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses am 18.01.2018

[Online seit 13.01.2018]

Zur ersten öffentlichen Zusammenkunft eines kommunalen Gremiums im neuen Jahr hieß Bürgermeister Stefan Weisbrod die Ratsmitglieder und wenigen Gäste willkommen. Die Themen der Tagesordnung versprachen eher Routinearbeit, die binnen einer guten Stunde bewältigt werden konnte.
 
Bergrechtliche Erlaubnis zum Aufsuchen von Kohlenwasserstoffen
 
Auch der Rheingraben ist reich an Bodenschätzen. Bergrechtliche Erlaubnisse für das Aufsuchen von Kohlenwasserstoffen, also Erdöl und Erdgas, hat das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau schon länger der Rhein-Petroleum GmbH erteilt. Für das Feld „Heidelberg – Weinheim“, das auch Reilinger Gemarkungsflächen im Bereich des Gemeindewaldes „Schwetzinger Hardt“ beinhaltet, läuft die Befristung 2018 aus. Zum gleichen Zeitpunkt endet auch die Erlaubnis für das Feld „Graben – Neudorf“, das sich auf Teile der Reilinger Gewanne „Herrenbuckel und Weiheräcker“ erstreckt.
Das besagte Unternehmen hat beantragt, die auslaufenden Genehmigungen für beide Aufsuchungsfelder auf weitere drei Jahre zu verlängern. Aus den Antragsunterlagen geht hervor, dass auf Reilinger Gemarkung keine Explorationsbohrungen, 2- oder 3D-Seismik vorgesehen sind. Sie müssten ohnehin separat zugelassen werden, wobei Behörden und Gemeinden förmlich zu beteiligen wären.
Der Technische Ausschuss verständigte sich darauf, einmal mehr grundständige Bedenken zur Beherrschbarkeit von Bohrungen sowie zum Gefährdungspotential für nachfolgende Generationen geltend zu machen. Zugleich wurde ein Vorbehalt angemeldet, der eine erneute Beteiligung notwendig macht, falls doch die eigene Gemarkung tangiert werden sollte.
 

Die Rhein-Petroleum GmbH ist auch im hessischen Riedstadt-Goddelau aktiv. Unser Bild zeigt die Bohrung
Die Rhein-Petroleum GmbH ist auch im hessischen Riedstadt-Goddelau aktiv. Unser Bild zeigt die Bohrung "Schwarzbach 1a".

Feldweg im Gewann Hausstücker erhält Asphaltbelag
 
Rund  74.000 investiert die Gemeinde in die Befestigung eines Feldweges im Gewann „Hausstücker“, der durch landwirtschaftliche Zugmaschinen und LKW-Verkehre stark beansprucht ist. Auf eine beschränkte Ausschreibung der Tiefbauarbeiten hatte sich die Firma Hauck Baugesellschaft mbH aus Waibstadt als wirtschaftlichster Bieter herausgestellt. Sie erhielt auch bei einer Stimmenthaltung den Auftrag, den Erdweg mit hydraulischem Bindemittel zu verfestigen und einen Asphaltbelag aufzubringen. Bürgermeister Stefan Weisbrod zeigte sich sehr zufrieden mit dem Submissionsergebnis, denn die Kosten der vier Mitbieter fielen mit bis zu 95.000 Euro deutlich höher aus.
 
Allein Peter Schell (FDP) wollte sich nicht damit anfreunden, einen unbefestigten Flurweg in eine „Rollbahn“ für den dort angesiedelten Gemüseerzeuger umzuwandeln. Da es hier weniger um die öffentliche Erschließung der Feldflur gehe, wollte Schell eine mögliche Kostenbeteiligung des überwiegenden Nutzers geprüft sehen. Bürgermeister Stefan Weisbrod empfahl dagegen, den Wegeausbau im Kontext zu den steuerlichen Vorteilen zu sehen, von denen die Gemeinde profitiere.
 

Der viel befahrene, in Nord-Südrichtung verlaufende Feldweg im Gewann Hausstücker soll einen Asphaltbelag erhalten.
Der viel befahrene, in Nord-Südrichtung verlaufende Feldweg im Gewann Hausstücker soll einen Asphaltbelag erhalten.

Gästezimmer im ehemaligen Getreidespeicher
 
Immer weniger landwirtschaftliche Betriebe gibt es im Land. Nach der letzten Agrarstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe zwischen 2013 und 2016 um drei Prozent, das sind etwa 9.000 Betriebe, verringert. Zwischen 2010 und 2013 lag der Rückgang mit 14.000 Betrieben sogar noch deutlich darüber. Für die verbliebenen Betriebe und baulichen Anlagen bleiben als Ausweg oft nur alternative Nutzungen. Solche Tendenzen sind auch in Reilingen auszumachen.  
Erst Ende Oktober fand sich der Antrag eines landwirtschaftlichen Familienbetriebes auf dem Herrenbuckel auf der Tagesordnung des Technischen Ausschusses, anstelle eines Tabakschuppens eine Pferdestallung zuzulassen. Ein aktueller Antrag befasst sich mit der Umwandlung eines Getreidespeichers zu  acht Gästezimmern auf dem landwirtschaftlichen Außenbereichsgrundstück Wersauer Hof 1. Der seitherige Pächter und neue Grundstückseigentümer sieht in der veränderten Nutzung die einzige Möglichkeit, die historische Gebäudeanlage zu erhalten und zugleich weitere verbaute Freiflächen zu verhindern.  Die notwendigen Stellplätze sind auf dem Hofgut ausgewiesen.
Der Technische Ausschuss brachte Verständnis dafür auf,  wenn sich insbesondere flächenschwache Betriebe breiter aufstellen und weitere Einnahmequellen erschließen. Für ein positives Votum spreche auch, dass das Vorhaben von den Fachbehörden als „betriebsdienlich“ und damit als privilegiert eingestuft werde. Das zu erteilende Einvernehmen fiel deshalb erwartungsgemäß einstimmig zu Gunsten des Bauvorhabens aus.   

Der ehemalige Getreidespeicher auf dem Wersauer Hof soll umgebaut und in Gästezimmer umgewandelt werden.
Der ehemalige Getreidespeicher auf dem Wersauer Hof soll umgebaut und in Gästezimmer umgewandelt werden.

Terrassen und Garagen außerhalb des Baufensters
 
Auf dem noch mit einer Scheune bebauten, neu gebildeten Grundstück „Am Rathaus 3“, soll demnächst ein zweigeschossiges „Mehrgenerationenhaus“ errichtet werden. Der Kubus ist nach den planungsrechtlichen Vorgaben „Ortskern – Schulstraße“ wohl zulässig. Allein der Umstand, dass aus Platzgründen sowohl Doppelgarage als auch beide Terrassenanlagen außerhalb der als überbaubar ausgewiesenen Flächen erstellt werden sollen, machte es notwendig, dass sich die Bürgervertretung damit befasst.
Da in der Nachbarschaft bereits Präzedenzfälle anzutreffen waren und Terrassen ohnehin ausnahmsweise außerhalb des Baufensters zulässig sind, billigte der Technische Ausschuss bei einer Enthaltung den gestellten Befreiungsantrag. Allerdings mit der Maßgabe, dass die vorgegebene Grundflächenzahl eingehalten wird und keine Nachbareinwände eingehen. Für diesen Fall behielt sich das Gremium ein Überdenken der Entscheidung vor.
Dieter Rösch (SPD) war es ein Anliegen, dass vor dem Scheunenabriss das Vorkommen von Fledermäusen und sonstigem, unter Artenschutz stehendem Getier geprüft werde.  An dem unpassenden und missverständlichen Begriff „Mehrgenerationenhaus“ störte sich Silvia Vögtle (Freie Wähler). Schließlich handele es sich hier um ein normales Einfamilienhaus.  
 

Wo heute noch ein Scheunengebäude die Straßenansicht prägt, wird demnächst der Neubau eines zweigeschossigen Wohnhauses errichtet.
Wo heute noch ein Scheunengebäude die Straßenansicht prägt, wird demnächst der Neubau eines zweigeschossigen Wohnhauses errichtet.

Abweichungen im tolerierbaren Rahmen
 
Wie so oft nur geringfügig und im tolerierbaren Rahmen fallen auch die Abweichungen von den Bebauungsplanvorgaben aus, die der Grundstückseigentümer für seinen Wohnhausneubau im Martin-Luther-Weg 9 für notwendig hält. Bei dem Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Garagen muss auf dem 450 Quadratmeter großen Grundstück die vorgegebene Baugrenze durch den Dachvorsprung und einen Erker um jeweils rund einen Quadratmeter überschritten werden. Der Standort für ein Gartenhaus liegt um 12,76 Quadratmeter und bei einer Garage um knapp 15 Quadratmeter außerhalb der zulässigen, überbaubaren Flächen. Bei der Terrasse auf der Grundstückswestseite sind es etwa sechs Quadratmeter.
Grundständige Einwände gab es bei einer in der Summe addierten Abweichung von weniger als fünf Prozent am Ratstisch nicht. Das zu erklärende Einvernehmen fiel einstimmig aus.
 
Ratsmitglieder haben das letzte Wort
 
Bevor Bürgermeister Stefan Weisbrod den öffentlichen Sitzungsteil schließt, haben die gewählten Bürgervertreter regelmäßig das letzte Wort. Sie können, losgelöst von der Tagesordnung, ein gesetzlich verankertes Fragerecht geltend machen und alles ansprechen, was gerade in der Gemeinde debattiert wird.
Dieter Rösch (SPD) griff Bürgerhinweise auf, die im Umfeld der beiden neuerdings beleuchteten Pfarrkirchen vermehrt Eulen auf „Wohnungssuche“ beobachtet haben wollen. Sein Vorschlag, die bislang durchgängige nächtliche Beleuchtung einzuschränken, wollte Bürgermeister Stefan Weisbrod auf technische Machbarkeit überprüfen lassen. Selbstverständlich seien die Naturschutzbehörden bei der Kirchenbeleuchtung mit eingebunden gewesen und denkbare Folgen einer „Lichtverschmutzung“ bewertet worden, versicherte Weisbrod.
Anna-Lena Großhans (Bündnis ´90/Die Grünen) ist aufgefallen, dass die Grundstückseinfriedungen in der Gemeinde oft deutlich höher ausfallen, als zugelassen. Sie regte deshalb an, bei Zäunen und Mauern von bis zu zwei Meter Höhe genauer hinzuschauen und auf die Umsetzung von geltendem Baurecht zu achten.
Heinrich Dorn (SPD) erneuerte seinen Wunsch, im Verlauf der Haydnallee Sitzbänke aufstellen zu lassen. Außerdem interessierte er sich für den Fahrtweg, den die Linienverkehre während der Umbauzeit der Hockenheimer Straße nehmen werden. Eine finale Entscheidung zum Ausbaustandard dieser Hauptverkehrsachse stehe zwar noch aus, stellte Bürgermeister Stefan Weisbrod in seiner Antwort fest. Es sei aber davon auszugehen, dass die Busse über die Wilhelm- und Gartenstraße umgeleitet werden.
Agnés Thuault-Pfahler (CDU) lobte den Radwegeausbau im Verlauf des ehemaligen Fröschaugrabens. Störend sei allerdings, dass der Weg am südlichen Ortsrand nicht durchgängig befestigt sei. Die Gründe lägen, so der Bürgermeister, in den Eigentumsverhältnissen. Die Flächen befänden sich in privater Hand. Deshalb sei ein kompletter Wegeausbau nur möglich, wenn die Grundstückseigentümer das auch mittragen würden. (jd)
 
Fotos: jd

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