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Spargelgemeinde Reilingen (Druckversion)

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Öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses am 23.11.2017

[Online seit 13.11.2017]

Befreiungen und Ausnahmen von den Regelvorgaben des Bebauungsplanes bestimmten die Sitzung des Technischen Ausschusses am 23. November. Auch wenn die Anzahl von 14 Befreiungsanträgen mit insgesamt rund 50 Einzelbefreiungen schon beinahe inflationäre Züge annahm, hatte das Ratsgremium weitgehendes Verständnis für die Bauherrenwünsche. Denn meist bewegten sich die unterschiedlichen Abweichungen ohnehin im zulässigen Toleranzbereich und waren als geringfügig einzustufen.  
 
Ungünstiger Grundstückszuschnitt
 
Im Heinrich-von-Kleist-Ring 10 kann aus Sicht des Technischen Ausschusses mit einem Wohnhausbau die südliche Baugrenze um 3,77 Quadratmeter und die vorgegebene Traufhöhe im Bereich des Zwerchgiebels um 1,25 Meter überschritten werden. Auch die außerhalb des Baufensters geplante Garage wurde angesichts des ungünstigen Grundstückszuschnitts toleriert.
Bei einem Einfamilienhaus im Mezzagoring 8  bereitete die um 4,33 Quadratmeter überschrittene nördliche Baugrenze ebenfalls kein Kopfzerbrechen. Das Vorhaben erhielt einstimmig das erwünschte positive Votum.
 
Mehrfamilienhaus auf 700 Quadratmeter Grundfläche
 
Eine stattliche Größe von rund 700 Quadratmetern hat der Baugrund im Kornblumenweg 2. Dort soll ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten errichtet werden. Für die Ausweisung notwendiger Stellplätze wird dabei zum Problem, dass öffentliches Grün die Zufahrt vom Hertenweg aus verhindert. Um ein Dutzend Parkgelegenheiten auf dem Baugelände anlegen zu können,  muss deshalb die im Bebauungsplan für den Kornblumenweg vorgegebene Stellplatz- und Zufahrtsbreite von maximal 5,0 Meter  um 12,3 Meter überschritten wird. Auch für untergeordnete Bauteile wie Terrassen und Balkone wird eine Befreiung notwendig, die mit einer Fläche von insgesamt 35,8 Quadratmetern außerhalb der festgelegten Baugrenzen geplant sind. Mit 8,3 Prozent war die Geringfügigkeits-Obergrenze gerade noch eingehalten. Ein einstimmiger Ratsbeschluss begleitet den Genehmigungsantrag für das Mehrfamilienhaus auf seinem weiteren Verfahrensweg.
 
Auf dem Baugrund am Kornblumenweg Ecke Hertenweg ist der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohneinheiten geplant. Foto: jd
Auf dem Baugrund am Kornblumenweg Ecke Hertenweg ist der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohneinheiten geplant. Foto: jd

In der „Nachtwaid“ schließen sich die Baulücken
 
Im Baugebiet „Nachtwaid“ schließen sich die noch verbliebenen Baulücken. Gleich auf neun, seit mehreren Jahren brach liegenden Baugrundstücken Am Nachtwaidgraben 2, 4, 6, 8, 10, 12, 30, 32 und 34, sollen demnächst Bauaktivitäten aufgenommen werden.  Alle Vorhaben haben allerdings eines gemeinsam. Jeweils bis zu fünf im Bebauungsplan fixierten Obergrenzen können nicht eingehalten werden. Um 3,60 Quadratmeter werden die Baugrenze und die maximal überbaubaren Grundflächen um im Einzelfall bis zu 6,4 Quadratmeter überschritten. Der Sockel fällt um bis zu 30 Zentimeter, der First um bis zu 34 Zentimeter höher aus. Bei der Traufhöhe sind es bis zu 14 Zentimeter. Als Gründe akzeptierte die Bürgervertretung die problematischen Untergrundverhältnisse und die Geringfügigkeitsgrenze von unter zehn Prozent, so dass für alle beantragten Befreiungen ein positives Votum zustande kam.
Schon bei Aufruf der Bauvorhaben hatte Bürgermeister Stefan Weisbrod keine juristisch haltbaren Gründe gesehen, etwa die stattliche Anzahl der Einzelfälle zu summieren und das Einvernehmen zu versagen.  Er habe Verständnis für die mit dem Vorhaben im Quartier aufkommende Unruhe. Schließlich verändere sich mit dem Zuwachs von neun Gebäuden ohne Zweifel das Wohnumfeld. Um die Anwohner damit vertraut zu machen,  möchte er den Vorhabenträger dazu bewegen, sein Wohnkonzept vorzustellen.
 

Für eine Bebauung von neun brach liegenden Grundstücken im Plangebiet
Für eine Bebauung von neun brach liegenden Grundstücken im Plangebiet "Nachtwaid" ist das Genehmigungsverfahren eingeleitet. Foto: jd

Überbaubare Grundstücksfläche reicht nicht
 
Unbedenklich war der Bau eines Erkers auf dem Grundstück Mezzagoring 14, womit die Baugrenze um 1,72 Quadratmeter überschritten wird.
Ohne Probleme passierte auch der Ausnahmeantrag für den Bau von Garagen und Stellplätzen außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche im Martin-Luther-Weg 17 das Ratsgremium. Für das positive Votum war der schmale Grundstückszuschnitt von ausschlaggebender Relevanz.
 
Ohne Bebauungsplan keine Flächenarrondierung
 
„Am Mühlweg 8“ kann ohne gültiges Baurecht kein Wohnhausneubau unter Hinzunahme eines benachbarten Außenbereichsgrundstückes errichtet werden. Diese klare Position vermittelte der Technische Ausschuss dem Antragsteller einer Bauvoranfrage, die einstimmig abgelehnt wurde. Gleichwohl gibt es aber nach den Worten von Bürgermeister Stefan Weisbrod Überlegungen, einen möglichen, vorhabenbezogenen Bebauungsplan „an den Gemeinderat zu adressieren“.
 
Einfügungsgebot lässt keine andere Wahl
 
Keine guten Karten hatte auch der Antragsteller, der auf einem rückwärtigen Grundstücksteil in der Kirchenstraße 2 ein Einfamilienhaus errichten will. Für die Bauvoranfrage musste aus rechtlichen Gründen das geforderte Einvernehmen verweigert werden.  Eine Bebauung in zweiter Reihe fügt sich in dem bislang unverplanten Areal, in unmittelbarer Nachbarschaft zum Baugebiet „Am Rathaus“, nicht in die Umgebungsbebauung ein. In zweiter Zeile sind nämlich bislang lediglich Scheunen, Schuppen oder Stallgebäude zu finden.
Als „interessant“ beurteilte Bürgermeister Stefan Weisbrod den schnellen Wechsel der Interessenslagen. Sie sei erst vor nicht allzu langer Zeit bei den Anliegern der Kirchenstraße abgefragt worden. Die einhellige Aussage: „Wir wollen für die rückseitigen Grundstücksflächen kein geltendes Baurecht“. 
 
Vegane Kochschule anstatt Backproduktion
 
Nachdem die ursprünglichen Pläne einer Backproduktion wohl nicht weiterverfolgt werden, ist jetzt auf dem Grundstück in der Sauerbruchstraße  1 eine vegane Kochschule einschließlich Lagerung und Verkauf von Backmischungen und Trockensortimenten geplant. Das ergibt sich aus einer Information von Bürgermeister Stefan Weisbrod, die vom Technischen Ausschuss lediglich zur Kenntnis zu nehmen war. Denn im ausgewiesenen Mischgebiet ist diese Nutzung grundständig zulässig, soweit sie nicht störend ist. Klären will die Verwaltung noch, ob die vorderen Freiflächen bewirtschaftet werden (Nachfrage Heinrich Dorn) und in der Halle eine Produktion des Sortimentsangebots stattfindet (Nachfrage Sabine Petzold).
 
Feuerwehr wünscht sich Personentransporter
 
Auf dem Wunschzettel der Freiwilligen Feuerwehr steht ein Mercedes-Benz Vito Tourer, der bis zu neun Personen transportieren kann. Das Fahrzeug ist vor allem für die Jugendfeuerwehr, die  Altersmannschaft und den Spielmannszug bestimmt. Die zunehmende  Zweckentfremdung des vorhandenen, als Einsatzfahrzeug gemeldeten Mannschaftstransportwagens soll damit künftig entbehrlich werden. Bürgermeister Stefan Weisbrod war sich mit dem Technischen Ausschuss einig, den Gesamtgemeinderat mit dem Ankauf zu befassen. Um die Ausgabe von rund 30.000 Euro zu erleichtern, sollen noch statistische Erhebungen zur Nutzung angestellt und auch der Unterstellplatz klar benannt werden.
 
„Vermischtes“ zum Sitzungsende
 
Aus dem Gremium wurde angeregt, die Waschbetonplatten am Zugang zur Kriegsgräberstätte zu erneuern (Heinrich Dorn), am Akazienweg Pappfiguren zur Hebung der Verkehrssicherheit aufzustellen (Anna-Lena Großhans) und am mittleren Zugang zur Schiller-Schule die Bordsteinkante abzusenken (Patricia Malcher).  Monika Kasper bat darum, den Zustand des neu gepflanzten Straßenbegleitgrüns im Baugebiet „Am Rathaus“ zu überprüfen. Zum Schluss des einstündigen, öffentlichen Sitzungsteils lobte Peter Schell als Beauftragter des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge den Ablauf und sehr ansprechenden Besuch der Gedenkstunde zum Volkstrauertag.  (jd)

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