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Öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses am 24. November 2022

[Online seit 28.11.2022]

Einige Besetzungslücken wies der Technische Ausschuss in seiner jüngsten Zusammenkunft am frühen Donnerstagabend auf. Die Beschlussfähigkeit stand aber mit etwas mehr als der Hälfte der ständigen TA-Mitglieder außer Frage. Auch die Beschallungsanlage wollte an diesem Abend nicht so recht mitmachen, so dass sich die Sitzungsbesucher, darunter einige Landwirte, etwas gedulden mussten, bis Bürgermeister Stefan Weisbrod die Versammlung eröffnen konnte.   

Am Schnittpunkt des Hof- und Bründelweges im östlichen Gemarkungsbereich liegt das
Am Schnittpunkt des Hof- und Bründelweges im östlichen Gemarkungsbereich liegt das "Spitzgewann", wo sich ein örtlicher Landwirt neu ansiedeln möchte.

Landwirtschaftlicher Betrieb will sich im Außenbereich ansiedeln
 
Ein landwirtschaftlicher Betrieb zeigt Interesse, westlich der 1969/70 gegründeten bäuerlichen Besiedlungsstelle am „Herrenbuckel“ im Gewann „Spitzgewann“ seinen Betriebsstandort einzurichten. Ob dies zugelassen werden kann und mit den rechtlichen Rahmenvorgaben vereinbar ist, soll eine Bauvoranfrage klären, die vom Antragsteller Anfang November auf den Weg gebracht worden ist. Geplant ist der Bau einer Maschinenhalle mit Lager in den Ausmaßen von 60 Meter Länge und 25 Meter Breite mit Vordach. Angrenzen sollen fünf Wohncontainer für die Unterbringung von Erntehelfern, sowie zwei weitere Container für Küche und Sanitäranlagen.
Unter Verweis auf die Vorgaben des Baugesetzbuches, sowie der Kriterien „Bündelungsgebot und Zersiedelungsverbot“ sah eine klare Mehrheit des Technischen Ausschusses keine grundständigen Hinderungsgründe für das als privilegiert eingestufte Vorhaben. Damit folgte das Gremium der ganzheitlichen Betrachtung von Bürgermeister Stefan Weisbrod, der sich aus planungsrechtlicher Sicht zu Gunsten des Vorhabens positionierte. Eine ausreichende Andienung und Erschließung sei gegeben. Zudem beklage man schon seit Jahren das Fehlen von Alternativen für den seither am „Kleinen Hertenweg“ angesiedelten landwirtschaftlichen Betrieb.
Widerstand vermeldete Weisbrod aus dem Kreis der Angrenzer. Auch die örtliche Bauernschaft lehne am „Herrenbuckel“ eine landwirtschaftliche Aufsiedelung aus „agrarstrukturellen Gründen“ entschieden ab.  
Heinrich Dorn (SPD) empfahl, die Chance zu nutzen und mit der Aussiedelung die vielfältigen Probleme am jetzigen Standort zu lösen. Peter Schell (FDP) sprach sich auch in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Bauernverbandes gegen das Projekt aus, erkannte Defizite bei der Erschließung und sah am geplanten Standort öffentliche Belange in gravierendem Maße tangiert. Schon in der Historie habe ein Reilinger Landwirt erfolglos versucht, die Ansiedlung am Herrenbuckel mit seinem Betrieb zu erweitern. Eine Betriebsverlagerung hielt Sabine Petzold (Freie Wähler) dagegen aus bekannten Gründen für dringend geboten und auch aus Sicht des Planungsrechts grundständig möglich. Allerdings gebe es hier noch zu viele offene Fragen, weshalb sie sich der Stimme enthalten werde. Peter Kneis (CDU) setzte sich dafür ein, einen jungen Landwirt beim Aufbau seines Hofbetriebes zu unterstützen. Eine unzureichende Erschließung sei nicht erkennbar und der Vorhalt einer missbräuchlichen Bewässerung der Grundstücke mit Kraichbachwasser unberechtigt.
Ausschlaggebend für einen verbindlichen Bauvorbescheid werden jetzt die Stellungnahmen der Fachbehörden sein, die sich mit den öffentlichen Belangen auseinander setzen. Die Gemeindeverwaltung werde diesen Prozess begleiten und das Gespräch mit den Fachbehörden suchen, so Bürgermeister Stefan Weisbrod.

Bau eines Pools im Wege der Befreiung ermöglicht
 
Mit gleich mehreren Abweichungen von den planungsrechtlichen Vorgaben hat sich der Technische Ausschuss beim geplanten Bau eines Badepools auf dem Grundstück „Im Hofgärtchen 3“ abgefunden. Die Ratsmehrheit erteilte mehrheitlich und bei zwei Neinstimmen das kommunale Einvernehmen für eine notwendige Befreiung vom Bebauungsplan „Herten“.
Nach der Landesbauordnung zählt ein Schwimmbecken bis zu 100 Kubikmeter Beckeninhalt zu den verfahrensfreien Vorhaben. Können allerdings planungsrechtliche Rahmenvorgaben nicht eingehalten werden, ist wie in diesem konkreten Einzelfall ein formelles Befreiungsverfahren erforderlich. Denn der Standort des 8 x 3,50 Meter großen Pools ist komplett außerhalb des vorgegebenen Baufensters verortet. Mit 3,5 Quadratmeter ragt das Becken zudem in den als „private Grünfläche“ ausgewiesenen Bereich, wo bauliche Anlagen eigentlich unzulässig sind. Zudem wird die maximale Grundflächenvorgabe wird um 5,36 Quadratmeter geringfügig überschritten.
In der vorausgehenden Ratsdebatte sprach Bürgermeister Stefan Weisbrod von Dutzenden von Fällen, wo im Umfeld bereits planabweichende Nebenanlagen errichtet worden seien, die im Falle einer Versagung des Einvernehmens aufgegriffen werden müssten. Die schon 2017 aufgekommene Absicht, dort den Bebauungsplan entsprechend ändern zu lassen, habe die Verwaltung wieder fallen lassen.

Die gegenwärtige Dachlandschaft der Fritz-Mannherz-Hallen ist für eine Ausstattung mit Photovoltaik leider nicht geeignet. Unser Bild zeigt den 2017 erfolgten Einbau von Alu-Konstruktionsprofilen auf dem Sporthallendach.
Die gegenwärtige Dachlandschaft der Fritz-Mannherz-Hallen ist für eine Ausstattung mit Photovoltaik leider nicht geeignet. Unser Bild zeigt den 2017 erfolgten Einbau von Alu-Konstruktionsprofilen auf dem Sporthallendach.

Energieaudit zeigt Einsparpotentiale für die Fritz-Mannherz-Hallen auf
 
Vorgestellt wurden dem Technischen Ausschuss die Erkenntnisse eines von der Karlsruher AutenSys GmbH erstellten Energieberichts für die Fritz-Mannherz-Hallen. Das 48 seitige Werk befasst sich ausführlich mit möglichen Energieeffizienzmaßnahmen, der Nutzung von Photovoltaik und der Notstromversorgung des Hallenkomplexes. Für das Energieaudit, also eine Vor-Ort-Energieberatung,  wurden von der Gemeinde rund 10.000 Euro aufgewendet, wovon das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 7.140 Euro übernommen hat.
Nach Einschätzung der Gutachter befindet sich die Anlagentechnik der Fritz-Mannherz-Hallen wärmeseitig auf einem guten Stand, die über ein modernes Blockheizkraftwerk und zwei Gaskessel sichergestellt ist. Langfristig wird jedoch ein Umstieg auf regenerative Energieträger empfohlen. Stromseitig wird nahe gelegt, Einsparpotentiale bei der Beleuchtung, Raumlufttechnik und Pumpen zu nutzen. Mit einem Austausch der alten Leuchtstoffröhren und dem Erneuern elektrisch angetriebener Pumpen, sowie einer bedarfsgerechter Steuerung der Raumlufttechnik könnten jährlich bis zu 103.000 Kilowattstunden Strom und Gas eingespart werden, haben die Experten berechnet. Das entspreche Energiekosten von rund 17.000 Euro und einer CO2-Emission von etwa 50 Tonnen.
Eine Grobanalyse befasst sich darüber hinaus mit der möglichen Ausstattung der Dachflächen  mit Photovoltaikanlagen. Bei voller Belegung könnte eine Leistung von bis zu 314 Kilowatt peak erreicht und ein Stromertrag von jährlich etwa 281.000 Kilowattstunden generiert werden, errechneten die Gutachter. Bei einem angenommenen Autarkiegrad von 47 Prozent müssten nur noch etwa 97.600 Kilowattstunden pro Jahr zugekauft werden. Die baulichen und statischen Verhältnisse lassen indes eine solche Nachrüstung gegenwärtig nicht zu.
„Die Sporthalle wurde im Sommer 2017 mit einem Stehfalzsystem aus Aluminium (Kalzip) neu bedacht“, erklärte dazu Bürgermeister Stefan Weisbrod. Ein derartiges Dach erfülle jedoch nicht die Anforderungen an die Windlast, die beim Aufbringen von Solarmodulen zwingend zu berücksichtigen seien. Die Module könnten durch den bei entsprechenden Windverhältnissen von der Luftströmung hervorgerufenen Unterdruck wegfliegen, so die einhellige Meinung der Experten. „Unser Sporthallendach kommt daher für die Ausstattung mit Photovoltaik-Modulen leider nicht in Frage“, bedauerte Bürgermeister Stefen Weisbrod. Über ein identisches Dachsystem verfüge auch die 1991 wieder aufgebaute Mehrzweckhalle. „Vorstellbar wäre es, die auf eine Lebenszeit von etwa 40 Jahren ausgelegte Bedachung vorzeitig zu erneuern und dabei energetisch zu ertüchtigen“, schlug Weisbrod vor. Die Verwaltung werde prüfen, ob dazu Fördergelder aus dem Sportförderungsprogramm generiert werden können.
Wappnen will sich die Gemeinde auch für Krisensituationen, wo die Fritz-Mannherz-Hallen als Notunterkunft dienen sollen. Deshalb muss die Strom- und Wärmeversorgung sichergestellt sein. Die Untersuchung hat ergeben, dass ein Großteil des Notstrombedarfs über das vorhandene Blockheizkraftwerk mit 20 Kilowatt elektrischer Leistung gedeckt werden kann. Allerdings müssen die technischen Möglichkeiten noch eruiert und hergestellt werden, die einen „Schwarzstart“, unabhängig vom Stromnetz ermöglichen. „Bei einem Blackout wird es jedoch allenfalls erreichbar sein, eine der beiden Hallen mit Wärme und Helligkeit zu versorgen“, schränkte Bürgermeister Stefan Weisbrod ein.
Für Spitzenlasten soll zusätzlich ein noch anzuschaffendes, stationäres Heizöl- oder Dieselaggregat mit einer elektrischen Leistung von 40 Kilowatt dienen. Erforderlich wird es zudem, dass sogenannte „Krisenschaltpläne“ erarbeitet werden, wo festzulegen ist, welche Anlagen im Krisenfall noch funktionieren sollen und auf welche verzichtet werden kann.
Letztendlich zeigt das Gutachten auch Einsparpotentiale im Energiesektor auf, die mit relativ geringen investiven Mitteln von überschlägig 15.000 Euro kurzfristig zu erreichen sind. Vorgeschlagen wird, die Schaltzeiten der Raumluftanlage anzupassen, die Leuchtmittel in beiden Hallen auszutauschen und die Pumpen der Warmwasserversorgung zu erneuern.   

Würden alle möglichen Flächen zum Aufstellen von Photovoltaikanlagen genutzt, könnte der Rhein-Neckar-Kreis rechnerisch seinen Strombedarf zu 160 Prozent decken.
Würden alle möglichen Flächen zum Aufstellen von Photovoltaikanlagen genutzt, könnte der Rhein-Neckar-Kreis rechnerisch seinen Strombedarf zu 160 Prozent decken.

Potential an „Erneuerbaren Energien“ offen gelegt
 
Wie viel Potential an Erneuerbaren Energien steckt in unserem Landkreis? Auf diese Fragestellung kann die Rhein-Neckar-Kreis weite Potentialanalyse „Erneuerbare Energien im und für den Rhein-Neckar-Kreis“ eine fundierte Antwort geben. Sie wurde kürzlich den Kreiskommunen übergeben und jetzt dem Technischen Ausschuss vorgestellt.
Erstellt hat die Analyse das Institut für angewandtes Stoffstrommanagement (IfaS) der Hochschule Trier. Dadurch werden Rückschlüsse möglich, ob der Kreis seine ambitionierte Zielvorgabe einer Klimaneutralität bis 2040 aus eigener Kraft schaffen kann. Die größten Ausbaupotentiale ermittelt die Analyse in der Photovoltaik mit 5,6 Mio und Windkraft mit 4,0 Mio Megawattstunden (MWh). Würden etwa im Strombereich alle geeigneten Dächer mit Photovoltaikanlagen bestückt, könnte der Strombedarf kreisweit zu knapp zwei Drittel bilanziell gedeckt werden. Bei der Nutzung der möglichen Freiflächen wäre sogar eine Gesamtabdeckung möglich. Bei einer vollständigen Erschließung aller Potentiale der Windkraft könnte der aktuelle Stromverbrauch zu rund 160 Prozent abgedeckt werden.
Dem Energiesteckbrief für die Gemeinde Reilingen ist zu entnehmen, dass im Jahr 2020 in der Gemeinde 17 Prozent des Stromverbrauchs, also 4.667 Megawattstunden und 16 Prozent des Wärmeverbrauchs, das bedeutet 13.331 Megawattstunden aus erneuerbaren Energien erzeugt wurden. Weiteres Potential bei der Stromerzeugung wird vor allem bei der Photovoltaik auf Dach- und Freiflächen gesehen. Würden alle geeigneten Dachflächen genutzt, könnte man die fünffache Menge an Energie, also rund 25.000 Megawattstunden erzeugen. Bei Inanspruchnahme aller möglichen Freiflächen kämen weitere 35.000 Kilowattstunden hinzu.
Auch bei der Wärmeerzeugung bietet die installierte Leistung an Solarthermie und Biomasse-Brennstoffe noch reichlich Luft nach oben. Die Gutachter errechneten ein bislang brach liegendes Potential von bis zu 16.000 Kilowatt installierbarer Leistung mit einem Erzeugungsgrad von rund 12.000 Megawattstunden.
Bei der Windenergie bevorzugen die Klimaexperten eine Fläche im Gewann „Herzkammer“. Für die Photovoltaik geeignete Flächen wurden entlang der Autobahn A 6 und der Bahnstrecke im Westen der Gemeinde ausgemacht.

Auf eine vorweihnachtliche Illumination der Ortsstraßen müssen die Reilinger auch in diesem Jahr nicht verzichten.
Auf eine vorweihnachtliche Illumination der Ortsstraßen müssen die Reilinger auch in diesem Jahr nicht verzichten.

Weihnachtsbeleuchtung trotz Energiekrise
 
Seit 01. September gilt die Energieeinsparverordnung. Angesichts der Energiekrise suchen die Kommunen überall nach Einsparpotential beim Stromverbrauch und scheuen sich vereinzelt auch nicht, auf mit Lichtern geschmückte Tannenbäume und auf eine vorweihnachtliche Illumination der Straßen zu verzichten. „In Reilingen wollen wir soweit nicht gehen“, sagte dazu Bürgermeister Stefan Weisbrod. Die größte Sorge dieses Winters sei eine Gas- und nicht eine Stromknappheit. Die Weihnachtsbeleuchtung im Ort sei überwiegend mit der sehr umweltfreundlichen LED-Technik mit einem minimalen Stromverbrauch umgesetzt. Beispielsweise habe eine LED-Leuchte bei Straßenüberspannungen einen minimalen Stromverbrauch von 0,9 bis 1,0 Watt. Bei gängigen Lichterketten mit maximal 50 Lichtpunkten ergebe das einen Verbrauch von 45 bis 50 Watt. Das sei deutlich weniger als eine konventionelle Straßenleuchte mit Natriumdampftechnik mit 85 bis 100 Watt Leistung, rechnete Weisbrod vor. Alle weihnachtlichen Überspannleuchten in Reilingen zusammen hätten demnach weniger Stromverbrauch als etwa acht bis zehn Straßenleuchten. Eine dringend notwendige Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED halte er daher für weitaus schonender für die Umwelt und die Gemeindekasse, als eine Weihnachtsbeleuchtung abzuschalten. „Damit können wir etwa zwei Drittel der seitherigen Stromkosten einsparen“. Ein beauftragter Fachingenieur bereite dazu aktuell einen Förderantrag vor.

Verbesserte Energie- und Treibhausgasbilanz
 
Die Klimaschutz- und Energie-Beratungsagentur Heidelberg und Rhein-Neckar-Kreis gGmbH (KLiBA) hat die im Auftrag des Rhein-Neckar-Kreises erstellte CO2-Bilanz für die Städte und Gemeinden fortgeschrieben.
Die Resultate für Reilingen im Jahr 2018 konnten jetzt dem Ratsgremium bekannt gegeben werden. Demnach lag der gesamte Energieverbrauch in der Gemeinde bei rund 197.085 Megawattstunden (MWh). Auf die privaten Haushalte entfiel ein Anteil von 28,2 Prozent, Verarbeitendes Gewerbe 10,5 Prozent, das Gewerbe und Sonstiges 4,3 Prozent und auf die kommunalen Liegenschaften 0,9 Prozent. Mehr als die Hälfte der Energie bindet der Verkehr mit 55,8 Prozent. Demnach lag der Energieverbrauch im stationären Sektor (ohne Verkehr) bei 86.944 MWh.
Gegenüber den Verbrauchswerten im Jahr 2010 von insgesamt 105.989 MWh ist ein Rückgang um 18 Prozent zu verzeichnen. Am gravierendsten ist die Absenkung bei den privaten Haushalten (- 25,4 %). Leichte Abnahmen verzeichnen das verarbeitende Gewerbe (-1,7 %) und die kommunalen Liegenschaften (-3,4 %). Weiter angewachsen ist dagegen der Energieverbrauch beim Gewerbe (+ 4,6 %) und beim Verkehr (+ 7,5 %).
Der im Jahr 2018 in Reilingen produzierte Ausstoß an Treibhausgasen (CO2) lag bei etwa 64.902 Tonnen.

Anregungen aus dem Technischen Ausschuss
 
Heinrich Dorn (SPD) erneuerte seine Bitte, die Absperrpfosten am Zugang zur Wegeverbindung zwischen „Neugasse“ und „Ziegelstraße“ so anzuordnen, dass sie auch mit Rollstuhl, Fahrrad und Kinderwagen problemlos passierbar werden. Sabine Petzold (Freie Wähler) regte an, dort ebenso die Hinweisschilder zur Radwegführung zu ergänzen und sich zudem um eine defekte Straßenleuchte im Königsberger Ring zu kümmern. (jd)
 
Fotos: jd (3), AH (1)

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